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Fehde
Eine Form der außergerichtlichen Auseinandersetzung. Wer im Mittelalter vor Gericht Recht zugesprochen kam, konnte sich auf keine "Staatsanwaltschaft" oder "Polizei" stützen, die seinem Rechtsanspruch Geltung verschaffte. Weigerte sich der adlige Verurteilte, dem Recht Folge zu leisten, lief er unter bestimmten Bedingungen Gefahr, in eine Fehde verwickelt zu werden.