Die Schlossmühle in Heidesheim am Rhein
von Hermann Fröhlich
aus dem Nachlass herausgegeben von Markus Würz
0.1.Vorwort des Herausgebers
Die vorliegende kleine Geschichte der Schlossmühle in Heidesheim am Rhein beruht auf einem Manuskript, das sich im Nachlass von Dr. Hermann Fröhlich befindet. Hermann Fröhlich [Anm. 1] wurde am 8. August 1944 in Plauen/Vogtland als Sohn des gleichnamigen Leutnants und dessen Frau Waltraut, geb. Heinze, geboren. Vom Herbst 1950 bis zum Frühjahr 1954 besuchte er die Grundschule in Berlin-Lichterfelde, Berlin-Zehlendorf und Stuttgart-Vaihingen, ab dem Frühjahr 1954 das Progymnasium Schloss-Schule Kirchberg/Jagst und ab dem Frühjahr 1956 das Gymnasium in Stuttgart-Vaihingen, wo er 1963 die Reifeprüfung ablegte. Vom Sommersemester 1963 bis zum Sommersemester 1968 studierte Fröhlich die Fächer Geschichte, Politische Wissenschaften und Französisch an der Eberhard-Karls-Universität Tübingen. Im Anschluss daran ermöglichte ihm ein Stipendium des Deutschen Akademischen Austauschdienstes einen zweijährigen Aufenthalt am Deutschen Historischen Institut in Rom. Im Wintersemester 1970/71 reichte Fröhlich am Fachbereich Geschichte-Geographie der Universität Tübingen seine Dissertation mit dem Titel „Studien zur langobardischen Thronfolge von den Anfängen bis zur Eroberung des italienischen Reiches durch Karl den Großen (774)“ ein. Im Anschluss daran arbeitete er an der Universität Göttingen, wo er das Presse- und Informationsbüro des Rektorats leitete. Gleichzeitig übernahm er einen Lehrauftrag, dem er bis ins Jahr 2000 nachkam. Ab 1978 arbeitete Dr. Fröhlich für die Deutsche Forschungsgemeinschaft in Bonn u.a. als Vorstandsreferent und als Referatsleiter für Westeuropa in der Gruppe Wissenschaftliche Auslandsbeziehungen. In seiner Tätigkeit wurde er als Benefactor von der Academia Europaea geehrt und zum Chevalier de l'Ordre National du Mérite der Republik Frankreich ernannt. Im Januar 1990 übernahm Dr. Fröhlich die Geschäftsleitung des „Boehringer Ingelheim Fonds. Stiftung für medizinische Grundlagenforschung“ in Stuttgart, die im Jahr 2000 ihren Sitz in der Schlossmühle in Heidesheim (Rheinhessen) nahm. Seit 1992 war Fröhlich Mitglied des Vorstandes der „Boehringer Ingelheim Stiftung“ (Stiftung für akademische Forschung in den Fächern Medizin, Biologie, Chemie und Pharmazie), seit 2001 Mitglied des Beirats der „Geschwister Boehringer Ingelheim Stiftung für Geisteswissenschaften“. Zudem hatte er auch die ehrenamtliche Geschäftsführung der beiden Stiftungen inne. Er war Mitglied des Kuratoriums der „Johannes-Gutenberg-Stiftungsprofessur“ an der Universität Mainz und förderte die Internationale Rilke-Gesellschaft und die Hugo von Hofmannsthal-Gesellschaft, zu deren Gründungsmitgliedern er zählte.
Der gelernte Mediävist Dr. Fröhlich begann ab Frühjahr 2004 sich fachlich mit der Geschichte der Schlossmühle in Heidesheim am Rhein, die seit dem Jahr 2000 Sitz der Geschäftsstelle der Stiftungen des Unternehmensverbandes Boehringer Ingelheim war, zu beschäftigen. Sein Ziel war es, eine kleine Schrift zu verfassen, in der die Historie des Gebäudes überblicksartig zusammengestellt werden sollte. In der Auseinandersetzung mit der heimatgeschichtlichen Literatur zur Heidesheimer Ortsgeschichte konstatierte Fröhlich jedoch, dass Quellenbelege meist nicht vorhanden und unzulässige Rückschlüsse aus Quellenmaterial gezogen worden waren. Er suchte daher den Rückgriff auf originäres Quellenmaterial, auch um neue Erkenntnisse über die Geschichte des Gebäudes und des Ortes zu gewinnen.[Anm. 2] Im Zeitraum zwischen Januar 2004 und Sommer 2008 trug Fröhlich eine weitreichende Sammlung von Quellen und Literatur zusammen, die sich thematisch mit der Heidesheimer Ortsgeschichte befassen. Über die ursprüngliche Idee eines Aufsatzes zur Heidesheimer Schlossmühle hinaus, entwickelte und bearbeitete Dr. Fröhlich weitere Projekte, die in Publikationen münden sollten: eine Edition zur Heidesheimer Geschichte (Arbeitstitel: „Heidesheimer Chronik“) sollte beispielsweise die Texte der heimatgeschichtlichen Forschung zur rheinhessischen Gemeinde von Beginn des 19. Jahrhunderts bis zur Gegenwart zusammenführen, ein zweites Editionsprojekt unter dem Arbeitstitel „Heidesheimer Urkundenbuch“ sollte die in Zusammenhang mit den Recherchen zur Schlossmühle gesammelten Urkunden zur Heidesheimer Ortsgeschichte, d.h. Quellenmaterial vom 8. Jahrhundert bis in die Gegenwart, geschlossen in einer Publikation zugänglich machen. Daneben fasste Fröhlich weitere Publikationen ins Auge, so beispielsweise eine Quellenedition der Urkunden und Regesten der Familien von Winterau/von Winternheim, die im hohen und späten Mittelalter bedeutende Grundherren in Heidesheim waren. Auch existieren Fragmente für Aufsätze, die sich mit der Familie von Stockheim befassen, eines im 16. und 17. Jahrhundert in der Gemeinde begüterten Adelsgeschlechts, sowie mit den frühneuzeitlichen Historikern Johann Sebastian Severus und Johann Gamans. Doch all diese Arbeiten blieben unvollendet, weil Dr. Hermann Fröhlich unerwartet am 9. Juni 2008 verstarb.
Im Auftrag der Erbin des Verstorbenen, Frau Waltraut Fröhlich (Tübingen), erfolgt die Herausgabe der vorliegenden kleinen Geschichte der Schlossmühle in Heidesheim am Rhein von Dr. Hermann Fröhlich. Dessen unvollständiges Manuskript aus dem Nachlass wurde mit der Hilfe des dort gesammelten umfangreichen Materials zur Geschichte der Schlossmühle komplettiert und für die Zeit ab Beginn des 19. Jahrhunderts mit Literatur angereichert. Das Werk soll nicht nur die Forschungstätigkeit würdigen, die der Geschäftsführer der Stiftungen des Unternehmensverbandes Boehringer Ingelheim neben seiner Berufstätigkeit ausübte, sondern auch dazu anregen, die von Dr. Fröhlich angelegte Sammlung zur Ortsgeschichte von Heidesheim wissenschaftlich und heimatgeschichtlich zu nutzen. Der Nachlass von Hermann Fröhlich befindet sich seit Frühjahr 2011 im Landesarchiv in Speyer und vereint an einer Stelle dichtes Material zur Geschichte der Gemeinde, darunter zahlreiche bislang nicht ausgewertete Urkunden, aus unterschiedlichen Archiven.
0.2.I. Forschungsgeschichte und Dank
Der Historiker vom Fach neigt dazu, Heimatforscher zu belächeln, weil bei ihnen Einsatz und Werkzeug einander nicht immer die Waage halten. Und doch: Was will man mehr? Indem sie Originale und Aufzeichnungen bewahren, die durch widrige Zeitläufe und mangelnde Sorgfalt der Behörden ansonsten verloren gingen, leisten sie dem Gemeinwesen einen wichtigen Dienst. Für Heidesheim und seine Schlossmühle gilt diese Feststellung allemal! Ich stehe auf den Schultern von Karl Johann Brilmayer (1843-1905), Ernst Krebs (1871-1948), Karl Sturm (1894-1975), Willi Geisenhof, Karl Urhegyi und anderen – und dort stehe ich fest.
Den Grund für jede Darstellung der Geschichte von Heidesheim hat – wie für viele andere Gemeinden in Rheinhessen auch – Karl Johann Brilmayer gelegt; leider gibt er keine Hinweise auf seine Quellen! [Anm. 3] Ernst Krebs hat die dort vorgefundenen Nachrichten um eigene Angaben bereichert. [Anm. 4] Ihm lag vor allem am Sandhof im Osten der Gemeinde, der seit 1872 im Besitz seiner Familie ist. Da der Sandhof bis zum Ende des Alten Reichs zu Kloster Eberbach im Rheingau gehörte, schenkte Ernst Krebs seine Aufmerksamkeit zunächst den Protokollbüchern dieses Klosters.[Anm. 5] Neben ihnen zog er vor allem die Diplomatische Geschichte zu Rate, die Pater Hermann Bär († 1837) – der letzte Archivar von Kloster Eberbach – zwischen dessen Aufhebung in den Jahren 1802/1803 und seinem Tod zusammengestellt hat.[Anm. 6] Außer dem Hessischen Hauptstaatsarchiv in Wiesbaden hat Ernst Krebs das Hessische Staatsarchiv in Darmstadt besucht, wohin im frühen 19. Jahrhundert – dem Grundsatz der territorialen Zugehörigkeit folgend – die Urkunden und Akten gelangt waren, welche die linksrheinischen Besitzungen von Kloster Eberbach und damit den Sandhof in Heidesheim betrafen. [Anm. 7]
Das Hessische Staatsarchiv in Darmstadt beherbergte zu Lebzeiten von Ernst Krebs auch die Bestände des Mainzer Regierungsarchivs. In Folge der französischen Revolutionskriege waren diese von Mainz über Aschaffenburg und Würzburg zurück nach Mainz gelangt, wo von 1802 bis 1815 die Präfektur des Departments Mont Tonnerre bzw. Donnersberg ihren Sitz hatte. 1883 wanderten sie nach Darmstadt, wo die Akten aus der Zeit der französischen Herrschaft im Bombenhagel des 11. September 1944 zugrunde gingen. [Anm. 8]
Dass Ernst Krebs bei derart ausgreifenden Nachforschungen Unterlagen zu Rate zog, die das naheliegende Stadtarchiv Mainz und die dortige Stadtbibliothek sowie die Gemeinde seines Wohnortes Heidesheim verwahrten, [Anm. 9] versteht sich von selbst. Insgesamt bieten seine Ausführungen wichtige Nachrichten und Einsichten zur Geschichte von Heidesheim und dessen Sommeraue, an deren Fuß die Schlossmühle liegt; diese selbst streifen sie nur am Rande. In der von der Gemeinde Heidesheim 1962 herausgegebenen Festschrift wird das damals im Verfall begriffene Anwesen gänzlich verschwiegen; [Anm. 10] und auch Karl Sturm schenkte ihm erst gezielte Aufmerksamkeit, als C. H. Boehringer Sohn den Besitz 1970 erwarb und zu neuem Leben erweckte. [Anm. 11]
Im Gegensatz zu Ernst Krebs hat Karl Sturm – durch sein fortgeschrittenes Alter und eine Kriegsverletzung behindert – die einschlägigen Archive nicht selbst aufgesucht. Auch fehlte ihm offensichtlich das für den Umgang mit den Quellen erforderliche Rüstzeug. [Anm. 12] Seine Verdienste schmälert es nicht, dass er bei seinen Nachforschungen sachkundigen Rat suchte. Ein ausgedehnter Briefwechsel führte bisweilen zum Erfolg;[Anm. 13] bisweilen verlief er im Sande. [Anm. 14] Willi Geisendorf hat Karl Sturms Nachlass übernommen, gehegt und über die Jahrzehnte vielfältig ergänzt. Für mich erwiesen sich die von ihm verwahrten Dokumente, Aufzeichnungen und Photographien als eine wahre Schatztruhe.
Karl Urhegyi hat den Geschicken der Schlossmühle in jüngerer Zeit Aufmerksamkeit geschenkt. Ihm verdanke ich den Katasterplan des Anwesens aus dem Jahr 1843, der eine grundlegende Quelle für die Baugeschichte ist. Vor allem aber hat Karl Urhegyi eine beklemmende Dokumentation zur sogenannten Reichskristallnacht vom 9. auf den 10. November 1938 vorgelegt,[Anm. 15] in welcher der Schlossmühle eine unrühmliche Hauptrolle zufiel.
Die von Karl Johann Brilmayer, Ernst Krebs, Karl Sturm, Willi Geisenhof und Karl Urhegyi bewahrten Nachrichten habe ich – wo immer möglich – am Original geprüft. Zu diesem Zweck habe ich die Archive in Darmstadt,[Anm. 16] Koblenz,[Anm. 17] Mainz, Speyer, Wiesbaden und Würzburg bemüht. Den Mitarbeitern dieser Häuser danke ich für selbstlose Unterstützung und weiterführenden Rat. Insgesamt übertraf der Zugewinn an Quellen die Verluste. Vor allem in Koblenz aber auch in Darmstadt sind inzwischen Bestände aus dem Archiv der Fürsten von der Leyen zugänglich, die deren ehemalige Besitzungen im heutigen Bundesland Rheinland-Pfalz und damit auch die Schlossmühle betreffen. Und das Landesarchiv Speyer verwahrt ein beachtliches Konvolut von Akten der Gemeinde Heidesheim, die von 1749 bis 1956 reichen, als sie offensichtlich aus dem örtlichen Rathaus dorthin gelangt sind.[Anm. 18]
Trotz aller Bemühungen bleiben Lücken, die der Krieg in die Bestände des Hessischen Staatsarchivs Darmstadt und Sorglosigkeit in diejenigen der Gemeindeverwaltung Heidesheim schlugen. Sie ließen sich in einigen Fällen durch ältere Literatur schließen. Für deren Bereitstellung stehe ich in der Schuld der Stadtbibliothek Mainz sowie der Bibliotheken der dortigen Universität und des Historischen Seminars. Andere Belege sind wohl unwiederbringlich verloren. In diesen Fällen werden Karl Johann Brilmayer und Ernst Krebs zur Quelle.
Neben den Vorläufern in der Heimatforschung und den Wegbegleitern in Archiven und Bibliotheken stehe ich in der Schuld von ausgewiesenen Fachwissenschaftlern: Einigen von ihnen weiß ich mich seit Jahren und Jahrzehnten freundschaftlich verbunden; andere konnte ich über den vorliegenden Band als Freunde hinzugewinnen:
Dr. Klaus E. Bohnenkamp (Stuttgart), Professor Dr. Immo Eberl (Ellwangen-Tübingen), Professor Dr. Hartmut Hoffmann (Göttingen) und Professor Dr. Wilhelm Schlink (Freiburg i. Br.) haben das Manuskript kritisch durchgesehen und durch wichtige Hinweise nachgebessert. Dass es Willi Geisenhof und Karl Urhegyi vorgelegen hat, versteht sich von selbst.
Die Gesellschafter von C. H. Boehringer Sohn haben die 1970 dahindämmernde Schlossmühle erworben, von Grund auf erneuert und seither sorgsam gepflegt. Sie haben darüber hinaus die drei Stiftungen errichtet, deren Geschäftsstelle seit dem Jahr 2000 dort untergebracht ist: Die Geschwister Boehringer Ingelheim Stiftung für Geisteswissenschaften, die Boehringer Ingelheim Stiftung und den Boehringer Ingelheim Fonds, Stiftung für medizinische Grundlagenforschung. Die großzügige Unterstützung, die die Familien Boehringer und von Baumbach diesen ihren Stiftungen Jahr für Jahr gewähren, ist alles andere als selbstverständlich.
Die Anstrengungen zur Bewahrung und Nutzung der Schlossmühle, die C. H. Boehringer Sohn seit 1970 unternimmt, gleichen dem Einsatz von Max Holländer († 1941) und seiner Frau Johanna († 1968 oder Anfang 1969), denen das Anwesen von 1920 bis 1938 und von 1956 bis 1968 gehörte. Ihr Engagement fiel 1938 dem nationalsozialistischen Massenwahn zum Opfer; sie selbst retteten sich mit Mühe in die Emigration. Es liegt nahe, dieses Buch dem Andenken von Max und Johanna Holländer zu widmen. Könnten sie es lesen, sie hätten hoffentlich ihre Freude!
0.3.II. Die Schlossmühle in Heidesheim vom Mittelalter bis heute
Heidesheim liegt in Rheinhessen – im Bundesland Rheinland-Pfalz, im Kreis Mainz-Bingen, 15 km Straße westlich der Landeshauptstadt Mainz, stromabwärts gegenüber Eltville, der Ortskern 2 km Straße vom Fluss entfernt. Genannt wird die Gemeinde erstmals als Heisinisheim in einer Schenkung an das in Gründung befindliche spätere Reichskloster Lorsch vom September 762. [Anm. 19] In der in Karl Johann Brilmayers Rheinhessen in Vergangenheit und Gegenwart (1905) zu findenden Ortsbeschreibung von Heidesheim werden besonders die katholische Pfarrkirche St. Philipp und Jakob, Burg Wintereck und der Sandhof als bedeutsame Gebäude hervorgehoben. Der Kunsthistoriker und Vorreiter des Denkmalschutzes Georg Dehio hielt in Heidesheim gleichermaßen die Katholische Kirche und die Burg Wintereck oder Windeck für bemerkenswert, so dass diese Eingang in sein Handbuch der deutschen Kunstdenkmäler fanden.[Anm. 20] Erst die von Ernst Gall besorgte Neubearbeitung nennt auch die Schloßmühle. Großes Renss.Gebäude mit hohen Giebeln, mehrfach umgebaut; technisch interessant die Mühlradanlage. [Anm. 21] In der dritten und vorerst letzten Ausgabe erscheint sie als Schloß, sog. Schloßmühle (Firma Böhringer). 1577 durch Domkantor Heinrich von Stockheim erbaut, 1650-1802 im Besitz der von der Leyen. Großes Renaissancegebäude mit Wellengiebeln. 1970/71 durchgreifend erneuert. Die beiden Mühlen nicht mehr in Betrieb. [Anm. 22]
Dass die Aufmerksamkeit erst spät auf das Anwesen, bestehend aus dem Hauptgebäude, einst mehreren Nebengebäuden sowie den Gärten und Nutzflächen, fiel, dürfte vor allem der Tatsache geschuldet sein, dass die Geschichte des Gebäudes weitgehend in Vergessenheit geraten war und erst in der zweiten Hälfte des 20. Jahrhunderts durch einige umtriebige Forscher Bemühungen an den Tag gelegt wurden, diese Lücke zu schließen.[Anm. 23] Dies mag aus heutiger Sicht überraschen, denn die Geschichte des Ortes und der Schlossmühle sind eng verbunden und lassen sich bis ins 12. Jahrhundert zurückverfolgen.
0.3.1.Die Herren von Winteraue und die Sommeraue (vor 1191-1386)
Die ersten Hinweise auf die Historie der Schlossmühle lassen sich Anfang des 13. Jahrhunderts in Bezug auf das Grundstück und dessen Besitzer finden. Der Gebäudekomplex liegt am südlichen Rand des historischen Ortskerns von Heidesheim, am Fuß der Sommeraue. [Anm. 24] Von hier zog im Jahr 1209 Ritter Herdegen von Winternheim knapp einen Kilometer talwärts nach Norden, wo er einen befestigten Burgfried – den Kern der heutigen Burg Windeck – errichten ließ. [Anm. 25] Fortan nannte er sich miles de Winterawe.[Anm. 26]Der Wohnsitz in der Sommeraue, den Herdegen mit der Burg Windeck vertauschte, war bereits im Besitz seines Vaters gleichen Namens. Dieser hatte – neben anderen Einkünften – als Lehen der Herren von Stein Vogteirechte über 9 ½ oder 10 ½ Hufen inne, die das Kloster Eberbach im Gebiet des Sandhofes in Heidesheim besaß.[Anm. 27]Als die Vogteirechte vor 1191 von Vater Herdegen auf Sohn Herdegen übergingen, einigte dieser sich mit dem Kloster Eberbach auf eine jährliche Gebühr von zwei Talenten und nicht näher auszumachende Verköstigung, welche die Mönche freilich schon bald danach ablösten. Als Gegenleistung übereigneten sie Herdegen Weinberge in Gau-Algesheim, Ockenheim und Heidesheim, die im Jahr 16 Fuder Wein abwarfen.[Anm. 28]
Grund für Herdegens Umzug war nicht so sehr der Wunsch nach größerem Wohnkomfort,[Anm. 29] als vielmehr das Bedürfnis nach besserem Schutz in unsicherer Zeit.[Anm. 30] Ein Wassergraben, wie er die Burg Windeck umgab, ließ sich auf dem abschüssigen Gelände der Sommeraue nicht anlegen. An ihm war Herdegen sehr gelegen, ließ er doch um seinetwillen mehrere Hofreiten und Gebäude niederlegen, die dem Kloster Eberbach gehörten, das sich gegen die Anmaßung heftig zur Wehr setzte. Den verlassenen Wohnsitz in der sumerawe behielt Herdegen als Wirtschaftshof bei. Dass dieser auf dem Gelände der heutigen Schlossmühle lag, ist eine ansprechende Vermutung.[Anm. 31] Der Ritter selbst oder aber ein Sohn, der den Namen dann in der dritten Generation getragen hätte, wird in zwei Verträgen als Bürge und Zeuge erwähnt, mit denen das Kloster Eberbach im Jahr 1259 die Verpflichtung ablöste, den Herren von Ockenheim[Anm. 32] bzw. den Brüdern des Armenspitals zu Mainz [Anm. 33] auf dem Sandhof Herberge zu gewähren. Mit diesen beiden Urkunden verschwinden die Herren von Winteraue für rund 50 Jahre aus den Quellen. Auf Karl Johann Brilmayer geht die Nachricht zurück, dass die Herren von Winteraue Mitte des 13. Jahrhunderts im Mannesstamm ausstarben, ihr Besitz über die weibliche Linie an die Herren von der Layen kam und von diesen um 1300 über das Kloster Altmünster zurück an ein Geschlecht gelangte, das sich erneut den Beinamen miles de Winterowe zulegte. [Anm. 34] Es scheint allerdings zweifelhaft, dass sich das alles in wenig mehr als einer Generation vollzogen hat. Einen Beleg für das frühe Zwischenspiel der Herren von der Layen konnte ich denn auch nicht ermitteln. Es dürfte sich wohl um ein Missverständnis oder eine Fälschung aus späterer Zeit handeln.
Um die Wende vom 13. zum 14. Jahrhundert begegnen die Herren von Winteraue dann erneut – und zwar in demselben Umfeld, in dem sich auch die Herdegen von Winteraue bewegt hatten: Am 6. Juli 1297 verkauften die Rheingrafen Rupert und Heinrich ihr Eigengut in Westhofen und ein Lehen, das sie dort vom Abt von Weißenburg innehatten, an den Dekan und das Kapitel der Kirche von Worms. [Anm. 35] In der Urkunde über dieses Geschäft von einiger Tragweite wird unter den Zeugen ein Wernherus de Wintersauwe genannt. Rupert und Heinrich aber gehörten zur Familie der Herren von Stein, welche die Rheingrafen 1170 bzw. 1196 beerbt hatte [Anm. 36] und deren Lehensmannen schon die älteren Herdegen gewesen waren. Werner von Winteraue kann zu diesem Zeitpunkt nicht mehr der Jüngste gewesen sein. Emercho von Ingelheim bemühte ihn 1306 ebenfalls als Zeugen, als er dem Kloster Altmünster ein Lehen in Ockenheim verkaufte. In diesem Zusammenhang nennt er ihn seinen Schwiegervater und einen Lehensmann des Konvents. [Anm. 37]Und wieder vier Jahre später wohnten Ritter Werner und Sybodo armiger de Wenterauwe einer Versammlung bei, die sich anschickte, Streitigkeiten zwischen dem Kloster Eberbach und den Herren von Bortenheim zu schlichten. [Anm. 38]In den Jahren 1315 und 1317 sehen wir denn auch, wie Werner von Winteraue seinen Frieden mit Gott und der Welt schließt: Am 29. Juni 1315 stiftete er dem Altar des Hl. Christophorus in der Klosterkirche Eberbachs eine Pfründe, die der Konvent für 40 Mark 30 Heller in Essenheim erworben hatte;[Anm. 39] und am 16. August 1317 setzt er gar sein Testament auf. [Anm. 40] Werner von Winteraues Testament belegt, dass er nach wie vor in der Sommeraue über Grund und Boden verfügte, wie schon Herdegen ihn in der zweiten Hälfte des 12. Jahrhunderts besessen hatte: Ferner habe ich von dem allergnädigsten Herrn Kaiser Heinrich 100 Mark erhalten, damit ich aus diesem Vermögen Einkünfte von zehn Mark beziehen und für diese Erträge mein Eigengut auf Dauer abtreten werde. Und die Einkünfte von 10 Mark werden ich und meine Erben männlichen Geschlechts von ihm und seinen gesetzmäßigen Erben, den Grafen von Luxemburg, als Lehen erhalten und nach allgemeinem Lehnsrecht besitzen. Für sie überlasse ich ihnen meinen Hof namens Sommeraue auf Dauer durch Vertrag.
Die Tragweite der – vor mehr als 130 Jahren veröffentlichten – Verfügung ist bis heute nicht gewürdigt worden. Die Rede ist von keinem Geringeren als von Kaiser Heinrich VII. (1308¬-1313) aus dem zweiten Haus der Grafen von Luxemburg. [Anm. 41] Ihm trat Werner von Winteraue für 100 Mark sein Eigengut in der Sommeraue ab. Zugleich erhielten er und seine männlichen Nachkommen das Anwesen vom Kaiser und dessen Erben als Lehen zurück. Aus dem einbehaltenen Kaufpreis bezogen sie fortan einen Jahreszins von 10 Mark. Die bewegten Zeiten legten es nahe, dass der niedere Adel – und um solchen handelte es sich bei den milites de Winterowe – sich und seinen Besitz absicherte, indem er den Schutz der Mächtigen suchte. Und diese standen dem Werben offen, da es den Ausbau ihrer Landesherrschaft förderte.[Anm. 42] Wer aber schien den Zeitgenossen – noch immer – mächtiger als König und Kaiser?
Das Testament Werners von Winteraue legt nahe, dass er zweimal verheiratet war: Seiner ersten Ehe mit Legat entsprangen zwei Töchter mit Namen Agnes und Elisabeth. Sie lebten im Kloster Weidas (Marienborn) und waren durch das Testament ihrer Mutter wirtschaftlich abgesichert. Allerdings wurden ihre Einkünfte nur unregelmäßig entrichtet. Hier versprach Werner Besserung. In zweiter Ehe ehelichte Werner eine Hildegard, die 1317, als er sein Testament ausfertigen ließ, gleichfalls seit mehreren Jahren verstorben war. Mit ihr zeugte er mindestens zwei Söhne und vier weitere Töchter: Zwei von diesen – deren Namen nicht genannt werden – lebten im Kloster Eibingen und je eine – auch sie bleiben anonym – in den Klöstern Engelthal und Husen.[Anm. 43]
Einen Sohn Werners wird man in jenem gleichnamigen miles Werner von Wintirauwe sehen, den das Mainzer Kloster Altmünster, das Mitte der 1280er Jahre die Vogteirechte des Klosters Eberbach erworben hatte, [Anm. 44] 1326 mit der Vogtei von Heidesheim belehnte. [Anm. 45] Er ist in den Quellen mehrfach belegt: Am 8. Oktober 1329 verzichtete er auf sämtliche Ansprüche, die er gegen Kloster Eberbach erhoben hatte – insbesondere auf die Fischereirechte am Striedwerder im Rhein. Gleichzeitig erkannte er eine Schuld von 12 Pfund Heller an, welche die Mönche ihm geliehen hatten. [Anm. 46]Höchst aufschlussreich ist eine Urkunde vom 18. Juni 1358, mit welcher der Ritter Georg von Lindau und der Pfleger Johann von Birken Forderungen zurückwiesen, die der jüngere Werner von Winteraue gegen Kloster Eberbach erhob.[Anm. 47] Offensichtlich betrafen sie jene dienst und atzung, die der mittlere Herdegen um 1191 an den Konvent abgetreten hatte. In diesem Zusammenhang legten die Mönche von Eberbach eine Urkunde vor, aus welcher der damalige Kaufpreis – acht Morgen Wingert zu Gau-Algesheim, ein halber Wingert zu Ockenheim und zwei Morgen Wingert zu Heidesheim – hervorging. Dass der Schiedsspruch Herdegen ausdrücklich als Vorfahren von Werner bezeichnet, verweist das Intermezzo, welches die Herren von der Layen in der zweiten Hälfte des 13. Jahrhunderts in der Sommeraue gegeben haben sollen, endgültig ins Reich des Irrtums.[Anm. 48] Werner von Winterau verstarb kurz nach 1358, wie Dokumente eines Gerichtsprozesses aus dem Jahr 1360 belegen. [Anm. 49] Ein weiterer – dem Titel armiger nach wahrscheinlich jüngerer – Sohn von Werner war jener Sybodo bzw. Syfridus, der 1310 gemeinsam mit dem Vater als Zeuge auftrat. In den Jahren um 1324 war er in einen Streit verwickelt, den der Hörige Nikolaus aus Essenheim und sein Sohn Fritz mit dem Stift St. Mauritius zu Mainz austrugen. Die beiden Übeltäter wurden am 7. Juli 1324 vom Kirchenbann nur unter der Voraussetzung gelöst, dass Syfridus armiger de Wintherawe versicherte, er werde sie – sollten sie denn rückfällig werden – nicht fürderhin unterstützen.[Anm. 50] In der entsprechenden Erklärung bezeichnet Siegfried sich als Sohn des Ritters Werner. [Anm. 51]
Schließlich bleibt noch ein Verzeichnis der Einkünfte, die Sygelo von Ingelheim am 8. Februar 1348 bezog, zu nennen. [Anm. 52] Es ist ein mustergültiges Beispiel dafür, wie vielfältig verflochten und verzettelt Besitz und Rechte eines Angehörigen des niederen Adels im späten Mittelalters sein konnten. Im Zusammenhang mit Besitz in Wackernheim erwähnt das Verzeichnis IV. morgen ackers oben an dem heysensheimer grunde by frawen Agnesen der Edlin von Wintrawe. Wahrscheinlich ist hier die im Testament genannte Tochter des älteren Werner aus erster Ehe gemeint. Sicher ist, dass der Besitz an der südlichen Grenze von Heidesheim gegen Wackernheim und damit in der Sommeraue lag.
Der jüngere Werner von Winteraue starb vor 1372. Am 12. April dieses Jahres fand in Altmünster zu Mainz eine Gerichtsverhandlung statt, die sich um das in Heidesheim gelegene Erbe eines Ritters Rutz drehte.[Anm. 53] Bei der Beschreibung der fraglichen Liegenschaften in Heidesheim wird her Wernher selgen von Winterauwe genannt. In demselben Dokument – wenn auch in anderem Zusammenhang – kommt ein Wernher kamerade von Winterowe vor. Die beiden begegnen erneut in einer Urkunde, die am 1. Dezember 1374 festhält, dass Ritter Berhtolf Smuzzel von Dirmenstein und seine Frau Else von Sesen dem Mainzer Bürger Pederman zum Jungen eine jährliche Abgabe von 20 Malter Korn und ½ Fuder Wein verkaufen – Werner von Winteraue hier allerdings ohne den Zusatz selgen.[Anm. 54] War Werner Kamerade von Winteraue der letzte Vertreter seiner Familie? Jedenfalls starb das Geschlecht 1386 im Mannesstamm aus. In diesem Jahr fiel die Vogtei über Heidesheim an das Kloster Altmünster zurück. [Anm. 55] Was aus dem Lehen in der Sommeraue wurde, ist nicht bekannt. Von dem anderen Besitz der Herren von Winteraue ganz zu schweigen! König Wenzel (1376-1400) und die Grafen von Luxemburg hatten zu dieser Zeit wahrhaft andere Sorgen, als sich des vergleichsweise unbedeutenden Lehens der Herren von Winteraue anzunehmen. [Anm. 56] Es erlosch.
0.3.2.Heinrich von Stockheim und seine Erben (ca. 1565-1677)
Sicheren Boden in der Historie der Schlossmühle betreten wir erst 250 Jahre später: Als weitere Sehenswürdigkeit wird eine Mühle oft besucht mit einem großen Haus, Tennen und Stallungen, Gärten und sonstigen Einrichtungen, die im Jahr 1577 von einem Angehörigen der Familie Stockheim errichtet wurde, der Domkantor in Mainz und ein herausragender Würdenträger dieses Ortes war. Karl Sturm hat diese Notiz aus der Dioecesis Moguntina des Mainzer Geistlichen Johann Sebastian Severus (1717-1797)[Anm. 57] erstmals mitgeteilt und den dort Genannten als Heinrich von Stockheim († 1588), Mainzer Domkantor und Propst von St. Alban, ermittelt.[Anm. 58] Sturm saß dabei allerdings Übersetzungsfehlern auf: Die Worte postulatus Satrapa gab er mit der Bezeichnung Gerichtsherr [Anm. 59]wider, wohingegen herausragender Würdenträger zutreffender ist, die Ortsangabe huius loci bezog er auf Heidesheim, statt auf Mainz. Wenn Heinrich von Stockheim in den Quellen als Amtmann zu Heidesheim erscheint, so besagt dies, dass ihm die Verwaltung des Drittels der Gemeinde oblag, das das Kloster Altmünster 1414 an den Mainzer Erzbischof abgetreten hatte.[Anm. 60]Die Herren von Stockheim nannten sich nach dem Ort Stockheim in unmittelbarer Nähe von Usingen im Taunus.[Anm. 61] Heinrich von Stockheim gehörte zu der von Friedrich (belegt 1335) abstammenden Linie der Familie. Die Angehörigen des Zweigs standen seit Beginn des 15. Jahrhunderts meist im Dienst der Erzbischöfe von Mainz; sie stellten im Kurstaat zahlreiche hohe geistliche und weltliche Amtsträger.[Anm. 62] Heinrich von Stockheims Großvater Friedrich († 1528) war von 1505 bis zu seinem Tod erzbischöflicher Vitztum im Rheingau, [Anm. 63] dessen Bruder Philipp († nach 1489) Vogt des Klosters Altmünster in Heidesheim.[Anm. 64] Nach Philipps Ableben ging die Vogtei an die Grafen von Nassau über. [Anm. 65] Im Erbgang wäre sie an den Sohn Johann von Stockheim († 1531) gelangt. Dessen Bruder Philipp († 1548) – auch er Domkantor und Probst von St. Alban in Mainz – und nach diesem der Großneffe Heinrich hätten ihres geistlichen Standes wegen nicht weltliches Gericht halten können. Heinrich von Stockheims Vater Philipp († 1564) war in seinen letzten drei Lebensjahren erzbischöflicher Vitztum in Mainz. [Anm. 66] Der Ehe mit Felicitas von Walbrun entsprangen drei Kinder: Neben Heinrich selbst eine Tochter namens Clara († nach 1589), die einen Philipp von Leyen heiratete und keine Kinder hinterließ, sowie ein weiterer Sohn Philipp († 1588), der Kunigund Elisabeth Hilch (Hilchen) von Lorch ehelichte.
Heinrich von Stockheim († 1588) und seine Familie [Anm. 67]
Dicht belegen lässt sich das Bestreben Heinrich von Stockheims, seinen Grundbesitz in der Gemeinde Heidesheim zu vergrößern. Bei der Auflösung des Archivs der Fürsten von der Leyen ist ein Konvolut ans Licht gekommen, das sich ins Hessische Staatsarchiv Darmstadt verirrt hat. [Anm. 68] Es umfasst 42 der 77 Aktenstücke, die den dortigen Bestand Urkunden der ehemaligen Provinz Rheinhessen ausmachen. [Anm. 69] Nicht weniger als 38 Urkunden belegen, dass und wie Heinrich von Stockheim seinen Besitz in Heidesheim über mehr als zehn Jahre hinweg zielstrebig und großzügig auf- und ausbaute. Eine Entdeckung, die das Herz eines jeden Historikers höher schlagen lässt!
Der früheste Kaufvertrag, mit dem Heinrich von Stockheim in Heidesheim Grund und Boden erwarb, wurde am 18. Dezember 1565 geschlossen. Drei Jahre später verfügte er am Ort bereits über so reichen Besitz, dass er Pferde an den Sandhof ausleihen konnte, wofür der Abt von Kloster Eberbach ihm 10 Gulden bewilligte. [Anm. 70] Und wiederum ein Jahr später pfändete Hans Georg von Bicken († um 1608) – Vitztum im Rheingau und Vogt des Klosters Altmünster in Heidesheim – ebendort die stattliche Anzahl von 110 Schafen, die Heinrich von Stockheim gehörten. Der Prozess, in dem dieser sich vor dem Reichskammergericht um Rückgabe der Beute bemühte, zog sich über 15 Jahre bis 1584 hin. [Anm. 71] In dichter Reihenfolge setzten die Ankäufe erst im Jahr 1576 mit vier Erwerbungen ein, [Anm. 72] aber bereits das Jahr 1577 zeigt den Domkantor mit zehn Verträgen in einen wahren Kaufrausch. [Anm. 73] Danach wurde das Angebot auf dem Heidesheimer „Immobilienmarkt“ offensichtlich knapper. Aus dem Jahr 1578 sind wiederum vier Kaufabschlüsse erhalten, [Anm. 74] aus dem Jahr 1579 dagegen liegt nur ein Vertrag vor. [Anm. 75] In den 80er Jahren schließlich schwanken Heinrich von Stockheims Ankäufe zwischen keiner Erwerbung in den Jahren 1581, 1585 und 1587, zwei in den Jahren 1580 und 1588[Anm. 76] sowie je drei Erwerbungen in den Jahren 1582, 1584 und 1586. [Anm. 77] Der letzte Vertrag trägt als Datum den 5. Oktober 1588. Über weiteren Besitz verfügte der Mainzer Amtmann in Friesenheim, Dolgesheim, Wahlheim, Undenheim, Nordelsheim [Anm. 78] und Nieder-Olm.[Anm. 79] Unter all diesen Ankäufen, die wohl dazu dienten, sich und seiner Familie eine autonome Grundherrschaft aufzubauen, – Heinrich von Stockheim bemühte sich auch darum, sich von Abgaben frei zu machen – [Anm. 80]war im Herbst 1577 auch die Mühle, die er für die stattliche Summe von 500 Gulden Hans Georg von Bicken abkaufte. Da Heinrich von Stockheim den Kauf erst im Herbst 1577 tätigte, kann wohl erst im folgenden Jahr mit den Bau, den er dort ausführen ließ, begonnen worden sein. Das Große Haus in Heidesheim war von Anfang an als Mühle geplant. [Anm. 81] Die Zweckbestimmung verbürgt Johann Sebastian Severus; [Anm. 82] sie wird von den Resten des Wasserlaufs mit ihrem aufwendigen Unterbau bestätigt. [Anm. 83] Und doch: Wer von einem Schloss bzw. einer sogenannten Schlossmühle spricht, hat so unrecht nicht. [Anm. 84] Ein gewöhnlicher Mühlenbau wurde in der zweiten Hälfte des 16. Jahrhunderts nie und nimmer im Stil der Renaissance errichtet und schon gar nicht mit einem Aufwand, der den Zeitgenossen noch 200 Jahre später Bewunderung abnötigte. Heinrich von Stockheim hat die Schlossmühle – bei allem Sinn für deren Nutzung und damit für die Finanzierung des Unternehmens – zugleich als repräsentativen Landsitz gestaltet, auf den er sich bei Bedarf zurückziehen konnte. Die Kapelle, die er neben dem Großen Haus und in dessen Stil errichten ließ, war mit ihren intimen Ausmaßen ganz auf die geistlichen Pflichten und die persönlichen Bedürfnisse eines Domherrn von Rang zugeschnitten. [Anm. 85] Dass Johann Sebastian Severus, dem doch vor allem an kirchlichen Einrichtungen gelegen war, sie – im Gegensatz zur Bernhardskapelle auf dem Sandhof – nicht eigens erwähnt, belegt, dass sie dem privaten Gebrauch vorbehalten war.
Heinrich von Stockheim blieben rund zehn Jahre, um sich der in der Schlossmühle geschaffenen Annehmlichkeiten zu erfreuen. Freilich war die Zeit nicht frei von Spannungen und Auseinandersetzungen. Für die Zeit zwischen 1569 und 1584 sind vor allem Auseinandersetzungen mit den Herren von Bicken belegt, [Anm. 86] die seit der zweiten Hälfte des 16. Jahrhunderts vom Kloster Altmünster die Vogteirechte im Ort verliehen bekommen hatten. [Anm. 87] Am 26. November 1588 ist Heinrich von Stockheim gestorben.
Wer immer sich zur Geschichte der Schlossmühle im späten 16. und frühen 17. Jahrhundert geäußert hat, ging davon aus, dass das Anwesen bis in die Zeit um 1650 im Besitz von Heinrich von Stockheims Erben blieb. [Anm. 88] Einen Beweis für diese Behauptung bietet die Literatur an keiner Stelle. Und doch trifft sie zu! Aus der Ehe von Heinrich von Stockheims Bruder Philipp gingen drei Kinder hervor: Clara Ursula (†1612) war Priorin des Klosters Rupertsberg bei Bingen; Heinrich Philipp († nach 1590) wurde – dem Beispiel seines Onkels folgend – Domherr in Mainz; und Philipp Eberhard († nach 1627) verehelichte sich mit Maria Vogt von Hunolstein. Von ihren Kindern entwuchs einzig Maria Magdalena (*1626) den Kinderschuhen. Sie heiratete Johann Adolf bzw. Hans Wolf von Koppenstein. Mit ihr starb der von Philipp († 1564) abstammende Zweig der Herren von Stockheim aus. Die Familie insgesamt erlosch 1702 mit Friedrich Wilhelm. [Anm. 89] Ernst Krebs bzw. Karl Sturm haben überliefert, dass ein Adolf von Stockheim 1638 vor dem Tor seines Heidesheimer Besitzes ein Gebäude errichtete, das man Schloss nannte.[Anm. 90] Das erforderliche Bauholz ließ dieser im Gemeindewald schlagen, worüber es zum Streit mit dem selbstbewussten Heidesheimer Oberschultheißen Pretz kam. Nach Walter Möller hatte die Familie von Stockheim zwei Mitglieder mit Namen Adolf: Adolf von Stockheim († 1521) und einen Namensvetter († 1530) – beide Domherren zu Mainz. [Anm. 91] Eine Recherche in den Beständen der Staatsarchive zu Wiesbaden und Darmstadt lieferte keinen Hinweis darauf, dass in der ersten Hälfte des 17.Jahrhunderts ein weiterer Adolf von Stockheim gelebt hätte. Man wird füglich bezweifeln, dass der Dreißigjährige Krieg, der dem Kurstaat insgesamt [Anm. 92] und der Stadt Mainz und seiner Umgebung – und somit auch Heidesheim – [Anm. 93] schwere Schäden zufügte, ausgerechnet die Schlossmühle verschont hat. Von einer nennenswerten Bautätigkeit ganz zu schweigen! Eine Aufklärung der Missverständnisse um Adolf von Stockheim und sein Schloss muss man solange zurückstellen, bis die Protokollbücher der Gemeinde Heidesheim, aus denen Ernst Krebs schöpfte, wieder ans Licht kommen. Ähnliches gilt für die Nachricht, dass die Schlossmühle sich um 1650 im Besitz der ehemaligen Grafen der Mainzer Martinsburg aus der Familie Grorod bzw. Grörod bzw. Grönrod befand.[Anm. 94] Walter Möller verzeichnet eine Guta von Groerod, Tochter von Philipp von Groerod und Anna von Bellersheim, die mit einem Philipp von Koppenstein verheiratet war. [Anm. 95] Aus der Ehe entsprangen drei Kinder Johann Philipp, Anna Johanna Elisabeth († 28.4.1597; verheiratet mit Johann Wilhelm Knebel von Katzenelnbogen) und Apollonia († 9.7.1599; verheiratet in erster Ehe mit Johann von Klingenbach, in zweiter Ehe mit Adolf Holzappel von Fetzbach und in dritter Ehe mit Untermarschall Jacob von Wachholz). Wie dieser Philipp von Koppenstein mit Maria Magdalena von Stockheims Ehemann Johann Adolf von Koppenstein verwandt war, ist gänzlich ungewiss. Mag sein, dass die Herren von Grorod die Schlossmühle um die Mitte des 17. Jahrhunderts für einige Jahre zu Lehen hielten oder gepachtet hatten. Lange dauerten diese Verhältnisse jedenfalls nicht; und gar in ihrem Besitz befand sie sich nie. Deutlichster Hinweis darauf, dass die Mühle auch weiterhin im Besitz der Herren von Stockheim war, sind Quittungen aus den Jahren 1617 bis 1630 über Kornlieferungen an das Hospital in Nieder-Ingelheim der Mühle der Herren von Stockheim in Heidesheim, wie es dort heißt. [Anm. 96]
0.3.3.Die Herren und Grafen von der Leyen (1677-1802)
Eindeutige, durch Quellen abgesicherte Kenntnisse über die Besitzverhältnisse bezüglich der Schlossmühle liegen schließlich für das Jahr 1677 vor, als das Anwesen in die Hände der Familie von der Leyen überging. Die Herren von der Leyen stammten aus Gondorf am Unterlauf der Mosel. Der Aufstieg der weit verzweigten Familie vollzog sich im Umkreis der Erzbischöfe von Trier, denen sie bis zum Ende des Alten Reiches eng verbunden blieb. Am 20. Juli 1653 erhob Kaiser Ferdinand II. Hugo Ernst von der Leyen († 1665) aus der Linie zu Adendorf in den Stand eines Reichsfreiherrn, am 22. November 1711 Kaiser Karl VI. dessen Sohn Carl Caspar († 1739) in den Rang eines Reichsgrafen der schwäbischen Bank. [Anm. 97]Den Gipfel ihrer Macht erreichten die Herren von der Leyen in der zweiten Hälfte des 17. Jahrhunderts. Zu diesem Zeitpunkt hatten sie ihren Einfluss längst auf das Erzbistum Mainz ausgedehnt. Dort richtete sich im 15. Jahrhundert zunächst die Rheingauer Linie ein, die auf Werner von der Leyen († 1409) zurückgeht. Mit Philipp Erwin († 1592) und Marsilius Gottfried stellte sie zwei Domherren. Der letzte Vertreter des Rheingauer Zweigs mit Namen Johann Wolf († 1625) war Mainzer Amtmann in Gernsheim. [Anm. 98] Nach dem Erlöschen der Rheingauer Linie traten die Herren von der Leyen zu Adendorf in die Fußstapfen ihrer Verwandten. Kaiser Ferdinand II. erhob sie 1653 in den Stand von Freiherrn, Kaiser Karl VI. 1711 zu Reichsgrafen. [Anm. 99] Sie stellten im 17. und 18. Jahrhundert zahlreiche geistliche und weltliche Würdenträger in Kurmainz – mit Damian Hartard von 1675 bis 1678 gar einen Erzbischof. An Dompropst Heinrich Ferdinand († 1714) erinnert ein eindrucksvolles Grabmal an der Ostwand des Südflügels im westlichen Querschiff des Mainzer Doms. [Anm. 100] Im Jahr 1783 ließ Dompropst Damian Friedrich Philipp Franz von und zu der Leyen († 1817) durch seinen Amtmann Franz Georg Zumbach den unfern von Heidesheim gelegenen Layenhof in Mainz-Finthen errichten, der als Stadtteil bis heute den Namen der Familie trägt. [Anm. 101]Die Herren von der Leyen gehörten ebenso wie die Herren von Stockheim der Führungsschicht des Mainzer Erzbistums an. Angehörige beider Familien begegneten einander auf Schritt und Tritt bei geistlichen und weltlichen Geschäften. Wie Philipp von Leyen, der mit Heinrich von Stockheims Schwester Clara († nach 1589) verheiratet war, genealogisch einzuordnen ist, muss bis auf weiteres offenbleiben. Dass er der Leyenschen Linie aus Adendorf angehört hat, ist nicht auszuschließen.
Belegen lässt sich, dass im Spätsommer bzw. Herbst 1677 Cordt von Lützow – einst Hofmeister beim Landgrafen Ludwig V. von Hessen [Anm. 102] – und sein Sohn Ernst Christoph das ehemalige stockheimische Hofgut, zusammen mit der Mühle, die durch eine Mauer geschützt wird, Äcker, Wiesen, insgesamt rund 60 Morgen, und Zinsen an den Mainzer Erzbischof Damian Hartard für die Kaufsumme von 8.500 Gulden veräußern. Zugleich erwarb der Mainzer Metropolit Gülten in Framersheim, Gau-Bickelheim und ein früher dem Kloster Eberbach gehörendes Hofgut zu Selzen. [Anm. 103] Diesen Verkauf bestätigt im Jahr 1698 noch einmal ein Gesuch Carl Caspars von der Leyen an die Oberrheinische Reichsritterschaft, die Güter der Familie von Lützow zu Herrnsheim mit einem Arrest zu belegen, bis diese an das Mainzer Domkapitel eine Schuld von 620 Gulden zuzüglich Zinsen übergeben hatten. Diese Summe rührte noch vom Verkauf der Mühle her, der Kaufvertrag wurde als Kopie dem Gesuch beigegeben. [Anm. 104]Die Herren von der Leyen wiederrum verpachteten die Mühle. Sich wohl auf das Protokollbuch der Gemeinde stützend, berichtet Karl Sturm davon, dass die Gemeinde Heidesheim sich im November 1691 auf ihr bittliches Ersuchen zu dieser bedrängten und betrübten Zeit zur Zahlung französischer Kontributionen – während des Pfälzischen Erbfolgekrieges (1688-1697) wurde der linksrheinische Raum mehrfach durch französische Truppen geplündert und besetzt – [Anm. 105] von dem ehrbaren und hochachtbaren Meister Joh. Wilhelm Müller, Müller auf der Schloßmühle, 400 Guldenbatzen entlieh und hierfür eine Gemeindeweide und einen Wagen Heu als Pfand gab, nebst 5 Prozent Zinsen. Gleichzeitig lieh die Gemeinde weitere 300 Guldenbatzen und verpfändete hierfür das Gemeindebackhaus. [Anm. 106]Danach lassen sich für eine längere Zeit keine Hinweise auf die Müller finden. Letzter belegter Pächter der Schlossmühle war nach dem Protokollbuch der Jahre 1770 bis 1780 Johannes Fuchs sen., der ein schlechter Zahler gewesen sein soll und an mehreren Stellen wegen der Pflege des Mühlenbaches erwähnt wird. [Anm. 107]
Nach dem Frieden von Lunéville zwischen Frankreich und Österreich 1801 fiel das linke Rheinufer, bereits seit Oktober 1779 unter französischer Verwaltung, endgültig an Frankreich, das Adel und Kirche enteignete. [Anm. 108] Der Reichsdeputationshauptschluss von 1803 räumte eine Entschädigung des Hauses von der Leyen aber als eine Möglichkeit ein. Umgesetzt wurde diese, als 1810 Maria Amalia Theodora Antonia von der Leyen in Paris Pierte Claude Louis Comte Tascher de la Pagerie heiratete, einen Verwandten der Kaiserin Josephine, von der Napoleon sich kurz zuvor aus Gründen der Staatsraison hatte scheiden lassen, deren persönlicher Einfluss auf den Kaiser aber weiterhin ungebrochen war. Die im Jahr 1806 aus dem Grafen- in den Fürstenstand erhobene Familie von der Leyen erhielt daraufhin von Napoleons Gnaden ihre enteigneten Güter, die sich noch in öffentlicher Hand befanden, zurück. In den folgenden Jahren verkaufen bzw. versteigern die von der Leyen ihren Besitz am Rhein. [Anm. 109] Ob die Schlossmühle zu dem von der Restitution betroffenen Besitz gehörte und anschließend versteigert wurde, oder zuvor vom französischen Staat öffentlich versteigert worden war, liegt im Dunkeln. Auf einem französischen Katasterplan der Gemeinde Heidesheim aus dem Jahr 1812 ist das Gelände zwar detailliert eingetragen, ein Besitzer ist dort jedoch nicht vermerkt. [Anm. 110]
0.3.4.Die Schlossmühle im 19. Jahrhundert (1802-1918) und im Besitz von Max und Johanna Holländer 1920-1969
Bis 1920 lassen sich nur vereinzelte Hinweise über die Besitzverhältnisse der Schlossmühle finden. Das Kataster des Großherzogtums Hessen aus dem Jahr 1844 nennt einen Stephan Gerbert aus Mainz als Eigentümer, [Anm. 111] 1862 nennt es einen Franz Joseph Willms, einen Eisenhändler aus Mainz.[Anm. 112] Ende Juli 1865 wiederum erwarben der Heidesheimer Gutsbesitzer August Krebs (1825-1905) und dessen Ehefrau Elisabeth, geb. Schmahl, (1830-1922) durch Tausch die Schlossmühle. Zwar wird der Vorbesitzer, von dem Krebs das Gebäude und Grundstück, Weinberge und Garten mit insgesamt 11.087 qm erworben haben, im Grundbuch nicht namentlich erwähnt. [Anm. 113]Aber eine weitere notarielle Beurkundung belegt, dass Franz Hembes, Gutsbesitzer und von 1849 bis 1867 Bürgermeister in Ober-Olm, zuvor Besitzer von Grundstück und Gebäude gewesen war und beides für die Summe von 20.000 Gulden von Müller Michael Hembes gekauft hatte. [Anm. 114] Die Schlossmühle wechselte folglich vor allem in der 1860er Jahren in rascher Folge den Besitzer. Krebs betrieb bis zu seinem Tod 1905 in der Schlossmühle neben Landwirtschaft je eine gutgehende Getreide-, Öl- und Holzschneidemühle. [Anm. 115]
Mitte Juni 1918 erwarben der Wiesbadener Ingenieur Michael Schön und dessen Ehefrau Maria Susanne, geb. Zahn, von den Erben des August Krebs das Anwesen für die Summe von 48.000 Papiermark bzw. 38.400 Goldmark. Die Eintragung ins Grundbuch erfolgte im Oktober des Jahres. [Anm. 116] Bereits wenige Monate später, im Juni 1919, veräußerte das Ehepaar die Schlossmühle an den ebenfalls aus Wiesbaden stammenden Maler- und Tünchermeister Karl Schmidt und dessen Frau Luise, geb. Krüger. Der Erwerbspreis betrug diesmal 62.500 Papiermark bzw. 19.437,50 Goldmark. Die Eintragung ins Grundbuch erfolgt einen Monat später. [Anm. 117] Für die beiden Wiesbadener Ehepaare scheint der Heidesheimer Besitz nur eine Kapitalanlage gewesen zu sein. Zwar unternahm das Ehepaar Schmidt eine Außenrenovierung des Hauptgebäudes, aber wenige Monate nach dem Kauf veräußerte es Grundstück und Gebäude wieder. Im Mai 1920 erwarb der Wiesbadener Max Holländer, seit 1907 Inhaber der ehemaligen dortigen Hofapotheke, [Anm. 118] zusammen mit seiner Frau Johanna, geb. Haase, verw. Israel, die Schlossmühle für die Summe von 180.000 Papiermark bzw. 15.822 Goldmark. [Anm. 119]
Mit der Übernahme der Schlossmühle durch das Ehepaar Holländer lässt sich die Geschichte des Gebäudes für einige Jahre dichter fassen, was allerdings untrennbar mit den Übergriffen auf das jüdische Ehepaar durch die Heidesheimer Bürger in der Zeit des Nationalsozialismus verbunden ist. Bei der Übernahme des Besitzes 1920 waren Haus und Garten vollkommen verwahrlost und Max Holländer investierte, so seine Ehefrau später, viel Geld und Mühe, um das Haus neu herzurichten und zu modernisieren, zugleich wurde der alte Stil beibehalten, um den Charakter des Gebäudes zu wahren, das seit Anfang des 20. Jahrhunderts unter Denkmalschutz stand. [Anm. 120]Johanna Holländer berichtete im Zusammenhang mit dem Entschädigungsprozess um die Schlossmühle, dass es bereits im Mai 1933 zu einem ersten Übergriff auf die Familie gekommen sei, als aus Bingen kommende Polizeikräfte am Hause Halt machten, um eine Geldsumme zu erpressen, die auch gezahlt wurde. Nachdem einige Wochen später der Chauffeur der Holländers Max und Johanna denunzierte, erschien am 12. Juni 1933 der kommissarische Bürgermeister von Heidesheim, Johann Georg, genannt Hans, Maison [Anm. 121] in der Schlossmühle und ließ Max Holländer verhaften und in das Konzentrationslager Osthofen bei Worms verbringen, da er den nationalen Staat und dessen Regierung verächtlich gemacht habe.[Anm. 122] Bei dem Versuch, ihren Mann zu besuchen, wurde auch Johanna Holländer eine Woche später verhaftet und in einem Gefängnis inhaftiert. Nach zehnwöchiger Haftzeit wurde dem Ehepaar gestattet, ein Sanatorium in Bad Nauheim aufzusuchen, wobei schwerste Strafen angedroht wurden für den Fall, dass sie versuchen, den Ort zu verlassen. Ende September 1933 fand der Prozess gegen das Ehepaar vor dem Landgericht Mainz statt, der mit einem Freispruch endete. Die Holländers trauten sich nicht nach Heidesheim zurück und wohnten ab Oktober 1933 zunächst in einem Hotel in Wiesbaden, bevor sie einen Erholungsurlaub – Max Holländers Gesundheit war durch die Inhaftierung sehr angegriffen – [Anm. 123] in der Schweiz antraten. Im Frühjahr 1934 kehrte das Ehepaar nach Heidesheim zurück, wurde dort aber weiteren Schikanen, etwa des Bürgermeisters, ausgesetzt. Der Höhepunkt der Übergriffe seitens der Bevölkerung kam im Herbst 1938. Zeitgleich mit dem Pogrom am 9. und 10. November 1938 hatte das Ehepaar Holländer beschlossen, nach Wiesbaden umzusiedeln. Kurz zuvor hatte Max Holländer bereits Bemühungen an den Tag gelegt, die Schlossmühle zu verkaufen, und eine entsprechende Anzeige lanciert, in der das Anwesen für die Summe von 250.000 RM angeboten wurde. [Anm. 124] Bereits am 9. November 1938 hatte die Ortsgruppe der Nationalsozialistischen Deutschen Arbeiterpartei (NSDAP) unter ihrem Leiter, Bürgermeister Jakob Koch, in der Turnhalle eine Veranstaltung abgehalten, in der der „Blutzeugen“ des Hitlerputsches aus dem Jahr 1923 gedacht wurde. Im Anschluss daran stürmte ein Mob das Geschäft und die Wohnung der Jüdin Rosa Gruner und verwüstete beides. [Anm. 125]Die Einrichtungsgegenstände wurden auf der Straße verbrannt. Reichsweit waren seitens der NSDAP-Parteiführung am 9. und 10. November 1938 Ausschreitungen gegen Deutsche jüdischen Glaubens (und Deutsche, die nach den Rassegesetzen von 1935 als Juden definiert wurden) initiiert und als spontaner Ausdruck des Volkszorns gegen die Juden dargestellt worden. [Anm. 126] In Heidesheim drang am 10. November 1938 eine Horde Menschen gewaltsam in die Schlossmühle ein, entleerte den vor dem Haus stehenden Umzugswagen und setzte dessen Inhalt in Brand. Der Amtsdiener der Gemeinde verhaftete Max Holländer und brachte ihn auf die Bürgermeisterei. Dort wurde ihm unter Gewaltandrohung eröffnet, dass er seinen gesamten Besitz der Gemeinde zu schenken habe. Nach Beratung mit seiner Frau willigte Holländer ein. Nach einer Besichtigung der Schlossmühle durch Bürgermeister und NSDAP-Ortsgruppenleiter Jakob Koch und den Gemeinderat unterzeichnete Max Holländer eine Schenkungsurkunde, am folgenden Tag erfolgte die Eintragung im Grundbuch. [Anm. 127]Das Ehepaar musste die Gemeinde sofort verlassen. Noch am Bahnhof in Wiesbaden wurde Max Holländer verhaftet – der Heidesheimer Bürgermeister hatte die Ankunft des Ehepaares telefonisch gemeldet – und in das Konzentrationslager Buchenwald verbracht. Nach vierzehn Tagen wurde Max Holländer entlassen und Ende Mai 1939 emigrierte das Ehepaar zunächst auf die Philippinen, [Anm. 128] dann in die Vereinigten Staaten. Gesundheitlich geschädigt durch seinen Aufenthalt im Konzentrationslager starb Max Holländer am 10. Dezember 1941 in New York.
In Heidesheim organisierte Bürgermeister und NSDAP-Ortsgruppenleiter Koch am Abend des 10. November 1938 einen Umzug zur Schlossmühle, um deren Übernahme feierlich zu begehen. Unter Böllerschüssen, so das Nachrichtenblatt der Gemeinden Gau-Algesheim, Heidesheim und Wackernheim vom 11. November 1938, sei die Hakenkreuzfahne feierlich gehisst worden. Entgegen der Tatsachen wurde dezidiert betont, dass das Gebäude aus freien Stücken und von keiner Seite beeinflusst der Gemeinde übereignet worden sei. Und wenige Tage später folgte ein Hetzartikel im „Mainzer Anzeiger“, der verkündete, dass die Heidesheimer Schlossmühle endlich judenfrei sei. [Anm. 129]Am 20. November 1938 wurde in einer propagandistischen Aktion den Einwohnern die Möglichkeit eingeräumt, bei einem Eintritt von 10 Pfennigen die Schlossmühle zu besichtigen. Es ist zu vermuten, dass auf diesem Weg seitens der NS-Partei das Ziel verfolgt wurde, der Bevölkerung den dekadenten Lebensstil der „Juden“ zu zeigen, wie es das ideologische Bild des Nationalsozialismus oftmals zeichnete. Der Ansturm bei der Besichtigung war in jedem Fall so groß – Johanna Holländer wusste im Entschädigungsprozess zu berichten, dass etwa 1.100 Personen gekommen seien – [Anm. 130] dass die Veranstaltung acht Tage später noch einmal wiederholt wurde. [Anm. 131]
Die Übernahme der Schlossmühle in den Besitz der Gemeinde verlief allerdings nicht so reibungslos, wie sich NS-Ortsgruppenleiter und Bürgermeister Koch dies vorgestellt hatte. Denn das Kreisamt Bingen weigerte sich, den Schenkungsvertrag als rechtmäßig anzuerkennen, weil es „nationalsozialistischen Grundsätzen“ widerspreche, Geschenke von Juden anzunehmen. Um die Übernahme der Schlossmühle in Gemeindebesitz auf eine rechtlich einwandfreie Grundlage zu stellen, die auch mit den „Grundsätzen“ der NS-Partei konform war, wurde ein Verfahren in Gang gesetzt, um Max Holländer gemäß der „Verordnung über den Einsatz des jüdischen Vermögens“ vom 3. Dezember 1938 zu enteignen. Diese Verordnung, welche die „Zwangsarisierung“ von Betrieben in jüdischem Besitz beschleunigen sollte, wurde auch genutzt, um jüdischen Grundbesitz in deutsche Hände zu überführen. [Anm. 132]Ein Heidesheimer Architekt wurde als Treuhänder eingesetzt, der den Verkauf des jüdischen Eigentums abzuwickeln hatte. Als einziger Kaufinteressent trat die Gemeinde Heidesheim auf, die im Oktober 1940 für die Summe von 14.580 RM, die weit unter dem realen Wert von Grundstück und Gebäude lag, die Schlossmühle erwarb. Nach Abzug der Kosten des Verfahrens sowie der Judenvermögensabgabe erhielt da Ehepaar Holländer noch 3.930, 65 RM, die allerdings, da es sich bei den Holländers um Auswanderer handelte, nach den Vorschriften des NS-Staates auf ein Sperrkonto eingezahlt wurden und somit dem Zugriff entzogen waren. [Anm. 133] Die Gemeinde vermietete die Schlossmühle zunächst an die Militärbehörden – von Juni 1939 bis September 1941 wohnte Oberstleutnant Wilhelm Hemberger mit seiner Familie auf dem Anwesen –, [Anm. 134] danach wurden dort Wohnungen für Flüchtlinge und Ausgebombte eingerichtet. [Anm. 135]
Nach dem Ende des Zweiten Weltkrieges kehrte Johanna Holländer nach Deutschland zurück und stellte gegenüber der Gemeinde Heidesheim Wiedergutmachungsansprüche. In der französischen Besatzungszone hatte der französische Oberkommandierende, Pierre Marie Koenig, nachdem Verhandlungen über ein gemeinsames Wiedergutmachungsgesetz der Alliierten gescheitert waren, im November 1947 eine Rückerstattungsverordnung (Verordnung Nr. 120) erlassen. Dieser zufolge waren u.a. Verfügungen über Güter, Rechte oder Interessen nichtig, wenn die Zustimmung der Eigentümer unter physischem oder moralischem Zwang erfolgt waren, [Anm. 136] wonach die Gemeinde die Schlossmühle an ihre rechtmäßige Besitzerin zurück zu erstatten hatte. Entsprechend urteilte die Wiedergutmachungskammer des Landgerichts Mainz im Februar 1950, dass der zwischen der Gemeinde Heidesheim und dem Treuhänder geschlossene Kaufvertrag nichtig sei. [Anm. 137] In den folgenden zwei Jahren wurde bezüglich der Höhe der Wiedergutmachungsleistungen über einen Vergleich verhandelt, der allerdings nicht zustande kam. [Anm. 138] In einem Urteil der Wiedergutmachungskammer des Landgerichts Mainz vom 22. Juli 1954 wurde bestimmt, dass die Gemeinde Heidesheim 49.400 DM nebst 4 Prozent Zinsen zu zahlen habe und der Anspruch von Johanna Holländer, insgesamt 100.000 DM zu erhalten, abgewiesen. Gegen dieses Urteil legte Johanna Holländer Berufung ein und das Oberlandesgericht Koblenz entschied schließlich am 19. November 1956 zugunsten von Johanna Holländer. Da die Gemeinde auch die Kosten des Verfahrens zu tragen hatte, musste sie insgesamt die Summe von etwa 150.000 DM aufbringen, die nur durch Kredite zu finanzieren waren. [Anm. 139] Aufgrund des Urteils des Landgerichts Mainz vom Februar 1950 war Johanna Holländer am 8. August 1956 wieder im Grundbuch als Eigentümerin eingetragen worden. [Anm. 140] Das Gebäude diente in dieser Zeit weiterhin als Wohnhaus. [Anm. 141] In den folgenden Jahren versuchte Johanna Holländer, das Heidesheimer Anwesen zu veräußern, wobei es ihr allerdings nicht gelang, einen Käufer zu finden, da zur Instandsetzung des Gebäudes Investitionen notwendig waren. So scheiterte beispielsweise die Idee, ein Altersheim in der Schlossmühle unterzubringen. [Anm. 142] Auch ein Abriss des Gebäudes wurde in Betracht gezogen, wogegen sich allerdings das Landesamt für Denkmalpflege stellte. [Anm. 143]
0.3.5. Besitz und Aufgabe von 1970 bis in die Gegenwart
Ende 1968 oder Anfang 1969 verstarb Johanna Holländer und vermachte, laut Grundbucheintrag, in ihrem Testament die Schlossmühle dem Landesverband der Jüdischen Gemeinden in Hessen und der Vereinigung der Israelis mitteleuropäischer Herkunft in Tel Aviv. [Anm. 144] Die Erben verkauften Anwesen und Grundstück im März 1970 an den Heidesheimer Bauunternehmer Theodor Kiese, von diesem übernahm die Firma C. H. Boehringer Sohn zwei Wochen später, am 25. März 1970, die Schlossmühle. [Anm. 145] Das Unternehmen Boehringer begann unmittelbar nach dem Ankauf damit, die Schlossmühle von Grund auf zu sanieren und zu einem repräsentativen Wohnsitz für ein Mitglied der Unternehmensleitung auszubauen. Zeitgleich mit der Übernahme suchte C. H. Boehringer und Sohn bereits nach einem Ehepaar, das als Dienstpersonal angestellt und in einer zu diesem Zweck zu errichtenden Neubauwohnung untergebracht werden sollte. [Anm. 146] Während der Renovierungs- und Umbaumaßnahmen kam es allerdings zu einem verheerenden Feuer und am 1. September 1970 brannte die Schlossmühle bis auf die Außenmauern vollständig ab. [Anm. 147] 1972 wurde mit dem Wiederaufbau begonnen und das Gebäude diente nahezu dreißig Jahre lang als Fortbildungszentrum des Unternehmens. [Anm. 148] Eine Veränderung in der Nutzung des Gebäudes ergab sich dann im Jahr 2000, als die Geschäftsstelle der Stiftungen des Unternehmensverbandes Boehringer Ingelheim in die Schlossmühle einzog. Bereits seit 1957 existiert die „Geschwister Boehringer Stiftung für Geisteswissenschaften“, die von den Familien Boehringer und von Baumbach ins Leben gerufen und getragen wurde und wird. Diese hat sich der Pflege und Förderung der Geisteswissenschaften verschrieben. [Anm. 149] 1977 gründete Hubertus Liebrecht (1931-1991), Enkel des Firmengründers Albert Boehringer sen. (1861-1939), die „Boehringer Ingelheim Stiftung“ zur Förderung der medizinischen, biologischen, chemischen und pharmazeutischen Wissenschaft. [Anm. 150] Ebenfalls auf Liebrechts Initiative hin riefen Anfang 1983 die Firmen C. H. Boehringer Sohn und Boehringer Ingelheim International den „Boehringer Ingelheim Fonds. Stiftung für medizinische Grundlagenforschung“ ins Leben, um junge Wissenschaftler zu fördern. [Anm. 151] Sitz der Geschäftsstelle des Boehringer Ingelheim Fonds wurde Stuttgart. Dem ersten Geschäftsführer, Dr. med. Hasso Schroeder, folgte Anfang 1990 Dr. phil. Hermann Fröhlich, unter dessen Leitung der Umzug der Geschäftsstelle nach Heidesheim am Rhein in die Schlossmühle stattfand. [Anm. 152] Auch führte er von da an ehrenamtlich die Geschäfte der beiden anderen Stiftungen des Unternehmensverbandes. [Anm. 153] Nach dem Tod von Dr. Fröhlich 2008 folgte Dr. rer. nat. Claudia Walther als Geschäftsführerin nach. [Anm. 154]
0.4.III. Der Bau
In der Gegenwart wie zu Zeiten Heinrich von Stockheims eines Besuches wert ist das Große Haus – grandis Domus. Bei ihm handelte es sich um das repräsentative Gebäude, das sich – zumindest was die Außenansicht anbelangt – bis heute im Wesentlichen in ursprünglicher Gestalt erhalten hat. Was bei Dehio bzw. Caspary als großes Renaissancegebäude mit Wellengiebeln knapp umrissen wird [Anm. 155], hat Christian Rauch eingehender beschrieben: Großes Renaissancegebäude in verputztem Bruchstein mit gequarderten Ecken. Mit steilem Schieferdach und hohen Renaissancegiebeln. Durch Um- und Anbauten der verschiedenen Phasen der Renaissance umgestaltet. Technisch interessant der Grundriß und die Anordnungen des großen Mühlrades darin.[Anm. 156] Auf diesen Beschreibungen aufbauend fasst der von Dieter Krienke erarbeitete Band zu den Kulturdenkmälern im Kreis Mainz-Bingen aus dem Jahr 2007 das Erscheinungsbild der Schlossmühle darüber hinaus genauer: Hofseitig befindet sich ein auf dem Hauptgebäude übergiebelter, im Erdgeschoss kreuzgewölbter Risalit. An der Südostecke gliedert sich ein Treppenturm mit Welscher Haube (glockenförmig) an, bei dem allerdings lediglich der untere Teil aus der ersten Bauzeit stammt. [Anm. 157] Im Erdgeschoss befand sich der Mahlraum, wie sich an der noch erkennbaren Lage des Wasserhauses ablesen lässt. Nordöstlich schließt sich ein eingeschossiger Nebenflügel aus jüngerer Zeit an, d.h. nach dem Wiederaufbau nach dem Feuer 1970, der ein rechteckiges Renaissancetürmchen umfasst. In diesem Türmchen befand sich vermutlich einst die Schlosskapelle. Der zweigeschossige Renaissancebau in Heidesheim weist dabei große Ähnlichkeiten mit dem um 1590 für die Herren von Dienheim erbauten Schlösschen in Hahnheim auf. [Anm. 158]
Von den Gebäuden, die das Große Haus zur Zeit Heinrichs von Stockheim und später umgaben, steht nur noch eines. Es lehnt sich nahe beim Hauptgebäude an die westliche Umfassungsmauer. Die Fensterleibungen verweisen es ins 18. und 19. Jahrhundert. Einzig die nach Norden gerichtete Außenmauer ist älter. Ihr spitzer Giebel überragt den Dachfirst des Gebäudes; die Wand selbst ist – im Gegensatz zu dem restlichen Gebäude – nur von einem kleinen rechteckigen Fenster im Giebelbereich durchbrochen. Sie könnte aus dem Jahr 1577 stammen, als man neben herrschaftlichen Gebäuden im zeitgemäßen Stil der Renaissance Wirtschaftsgebäude weiterhin in überkommener Gotik errichtete. [Anm. 159] Vielleicht reicht sie gar in die Zeit vor Heinrich von Stockheim zurück. Das Satteldach stammt aus dem Jahr 1970. [Anm. 160]
Das Große Haus lag inmitten eines stattlichen Anwesens – cum areis –, umgeben von Stallungen – stabulis –, Gärten – hortis – und anderem Zubehör – aliisque (pertinentiis). Kein Wort dagegen von Pächtern – mancipiis –, Äckern – agris –, Weideland – pascuis –, Wäldern – silvis – und was sonst noch einen landwirtschaftlichen Großbetrieb ausmacht und die Johann Sebastian Severus bei der Beschreibung der Burg Windeck, der er sich im Anschluss an die Schlossmühle zuwendet, ausdrücklich erwähnt. [Anm. 161]
Die Mühle im Großen Haus wurde von einem Wasserlauf getrieben, der das Grundstück im östlichen Teil der südlichen Umfassungsmauer erreichte, von dort nach Nordnordwest verlief, dann nach Nordwesten abbog, um neben bzw. hinter dem Turm das Mühlrad zu treffen und geradewegs das Gelände im nördlichen Bereich der westlichen Umfassungsmauer zu verlassen. Auf dem erhöhten Gelände im Südosten des Turms ist eine in Sandstein gehauene Rinne erhalten. Um dem Wasser gleichmäßiges Gefälle und erhöhte Kraft zu verleihen, wurde das Gelände aufgeschüttet und durch eine Mauer aus Bruchsteinen gesichert, die ihrerseits von vorgemauerten Pfeilern gestützt wird. Da Wasserrinne und Stützmauer ganz auf das Mühlrad im Großen Haus zielen, müssen beide ebenso wie dieses selbst auf das Jahr 1577 zurückgehen.
Dass die Mauer aus Bruchstein, die das Anwesen heute umfasst, durchgehend dessen Grenzen im 16. Jahrhundert bezeichnet, ist unwahrscheinlich. Zahlreiche Ausbesserungen, Reste von Verputz und teilweiser Bewuchs machen eindeutige Befunde schwierig. Doch lassen gerade Ansätze in dem ansonsten unregelmäßigen Mauerwerk auf spätere Eingriffe schließen. Die Umfassungsmauer, die das Anwesen nach Nordosten und Nordwesten zum Dorf hin abgrenzt, dürfte alter Bestand sein. Sieben wuchtige Stützpfeiler, haben dem Eselspfad, einem Hohlweg, der vor der nordöstlichen Mauer zur Siedlung Pfingstborn führt, im Volksmund den Namen „De Peiler“ eingetragen[Anm. 162]. Deren Aufbau und Struktur gleichen der Stützmauer der Wasserrinne.
Auch das hochaufragende Einfahrtstor im Nordosten, auf das vom Dorf her die Grabenstraße zuführt, weist in die Anfänge. In seiner Leibung aus rotem Sandstein haben die ein- und ausfahrenden Karren deutliche Spuren hinterlassen. Im Zwickel des Spitzbogens sind Reste eines Wappens zu erkennen, das eine genauere Datierung erlauben würde, hätten nicht Witterung oder mutwillige Zerstörung es unkenntlich gemacht. Rund 20 m nordöstlich vom Einfahrtstor ist in der Umfassungsmauer von außen ein zugemauertes Fensters zu sehen. Es gehörte zu einem nicht mehr vorhandenen Gebäude, das sich an die Innenseite der Mauer anlehnte. Die Leibung aus gelbem Sandstein verweist ins 18. oder 19. Jahrhundert. Dasselbe gilt für eine auf der Innenseite der Mauer erkennbare, gleichfalls zugemauerte Tür, die ca. 30 m südwestlich der Einfahrt auf den Eselspfad führte. Ihr Rundbogen ist aus roten Ziegeln gemauert. Im Vergleich zu dem mächtigen Mauerwerk im Nordosten und Nordwesten muten die Abschnitte im Süden und Westen wie eine einfache Gartenmauer an.
0.5.Nachweise
Verfasser: Hermann Fröhlich
Redaktionelle Bearbeitung: Nathalie Rau und Yannick Weber
Literaturhinweise:
- 125 Jahre Freiwillige Feuerwehr Heidesheim 1876-2001. Multimedia Festbuch. Heidesheim 2001.
- Battenberg, Friedrich (Hrsg.): Die Bestände des Hessischen Staatsarchivs Darmstadt. Darmstadt 1997 (Darmstädter Archivschriften, 12).
Blecher, Georg/Corno, Jakob (Hrsg.): Inventare der Gemeindearchive des Kreises Bingen. Darmstadt 1921. - Boehringer Ingelheim Fonds. Portrait einer Stiftung. o.O. 61993.
- Brilmayer, Karl Johann: Rheinhessen in Vergangenheit und Gegenwart. Geschichte der bestehenden und ausgegangenen Städte, Flecken, Dörfer, Weiler und Höfe, Klöster und Burgen der Provinz Rheinhessen. Gießen 1905 (Nachdruck Würzburg 1985).
- Dangel-Pelloquin, Elsbeth: Zum Tode von Hermann Fröhlich (8. August 1944 - 9. Juni 2008), in: Hofmannsthal. Jahrbuch zur europäischen Moderne 16 (2008), S. 251-253.
- Decot, Rolf: Das Erzbistum im Zeitalter von Reichsreform – Reformation – Konfessionalisierung (1484-1648), in: Jürgensmeier, Friedhelm (Hrsg.): Handbuch der Mainzer Kirchengeschichte. Bd. 3: Neuzeit und Moderne, Teil 1. Würzburg 2002 (Beiträge zur Mainzer Kirchengeschichte, 6), S. 21-232.
- Dehio, Georg: Handbuch der Deutschen Kunstdenkmäler, neu bearb. v. Ernst Gall. Pfalz und Rheinhessen. München 21961, S. 58.
- Dehio, Georg: Handbuch der Deutschen Kunstdenkmäler. Bd. 4: Südwestdeutschland. Berlin 51937, S. 133.
- Dehio, Georg: Handbuch der Deutschen Kunstdenkmäler. Rheinland-Pfalz, Saarland, bearb. v. Hans Caspary, Wolfgang Götz und Ekkart Klinge. München und Berlin 1972, S. 295.
- Demel, Walter: Reich, Reformen und sozialer Wandel 1763-1806. Stuttgart 102005 (Gebhardt, Handbuch der deutschen Geschichte, 12).
- Emmerling, Ernst: Heidesheim am Rhein, in: Petry, Ludwig (Hrsg.): Rheinland-Pfalz und Saarland. Stuttgart 31988 (Handbuch der historischen Stätten Deutschlands, 5), S. 131-132.
- Engels, Peter/Heinemann, Hartmut/Tilgner, Hilmar: Eberbach, in: Jürgensmeier, Friedhelm/Schwerdtfeger, Regina E. (Bearb.): Die Mönchs- und Nonnenklöster der Zisterzienser in Hessen und Thüringen. St. Ottilien 2010 (Germania Benedictina, IV-1), S. 383-572.
- Falck, Ludwig: Mainz, in: Handwörterbuch zur deutschen Rechtsgeschichte, Bd. 3. Berlin 1984, Sp. 186-198.
- Feigel, Wolfgang: Das Hahnheimer Schlösschen, in: Mainz-Bingen: Heimat-Jahrbuch 48 (2004), S. 103-105.
- Flug, Brigitte: Äußere Bindung und innere Ordnung. Das Altmünsterkloster in Mainz in seiner Geschichte und Verfassung von den Anfängen bis zum Ende des 14. Jahrhunderts. Stuttgart 2006 (Geschichtliche Landeskunde, 61).
- Friedländer, Saul: Das Dritte Reich und die Juden. Bd. 1: Die Jahre der Verfolgung 1933-1939. München 1998.
- Fröhlich, Hermann: Studien zur langobardischen Thronfolge von den Anfängen bis zur Eroberung des italienischen Reiches durch Karl den Großen (774). 2 Bände. Dissertation Tübingen 1971 (Druck 1981).
- Fröhlich, Hermann: Wir ziehen um, in: B.I.F. Futura 15 (2000), S. 3-4.
- Fröhlich, Hermann: Geschwister Boehringer Ingelheim Stiftung für Geisteswissenschaften, in: B.I.F. Futura 16 (2001). S. 139-140.
- Fröhlich, Hermann: Historiker im Glück, in: B.I.F. Futura 19 (2004), S. 149-150.
Geisenhof, Willi/Schleuß, Walter: Heidesheim 1945-1970. Zeit des Aufbruchs – Jahre des Aufbaus. Horb am Neckar 2004. - Geisthardt, Fritz: Stockheimerhof, in: Sante, Georg Wilhelm (Hrsg.): Hessen. Stuttgart 31976 (Handbuch der Historischen Stätten Deutschlands, 4), S. 428.
Gemeinde Heidesheim (Hrsg.): 1200 Jahre Heidesheim 762-1962. Festschrift zur 1200-Jahr-Feier von Heidesheim. Gau-Algesheim 1962. - Gerlich, Alois: Der Aufbau der Mainzer Herrschaft im Rheingau, in: Nassauische Annalen. Jahrbuch des Vereins für Nassauische Altertumskunde und Geschichtsforschung 96 (1985), S. 9-28.
- Gerlich, Alois: Eberbach, in: Lexikon des Mittelalters, Bd. 3. München und Zürich 1986, Sp. 1511-1512.
- Glöckner, Karl: Ein Urbar des rheinfränkischen Reichsgutes aus Lorsch, in: MIÖG 38 (1920), S. 381-398.
- Grotefend, Hermann: Taschenbuch der Zeitrechnung des deutschen Mittelalters und der Neuzeit. Hannover 131991.
- Grünewald, Paul: KZ Osthofen. Material zur Geschichte eines fast vergessenen Konzentrationslagers. Frankfurt am Main 21983.
- Haas, Albert: Boehringer Ingelheim Fonds, in: Naturwissenschaftliche Rundschau 43 (1990), S. 38.
- Hollmann, Michael: Das Mainzer Domkapitel im späten Mittelalter (1306-1476). Mainz 1990 (Quellen und Abhandlungen zur Mittelrheinischen Kirchengeschichte, 64).
- Jaspers, Ulrike: Change and continuity. Interview with B.I.F.'s new managing director, in: B.I.F. Futura 24 (2009), S. 3-4.
- Kintzinger, Martin: Wenzel (1376-1400, +1419), in: Schneidmüller, Bernd/Weinfurter, Stefan (Hrsg.): Die deutschen Herrscher des Mittelalters. Historische Portraits von Heinrich I. bis Maximilian I. (919-1519). München 2003, S. 433-445.
- Klefisch, Klaus: Kaiser Heinrich VII. als Graf von Luxemburg. Dissertation Bonn 1970.
- Kloft, Jost: Territorialgeschichte des Kreises Usingen. Marburg 1971 (Schriften des Hessischen Landesamtes für geschichtliche Landeskunde, 32).
- Köbler, Gerhard: Historisches Lexikon der deutschen Länder. Die deutschen Territorien und reichsunmittelbaren Geschlechter vom Mittelalter bis zur Gegenwart. Darmstadt 1999.
- Krämer, Wolfgang: Geschichte des Fürstl. v. d. Leyenschen Archives in Waal (Schwaben) (mit besonderer Berücksichtigung seines Schicksals während der französischen Revolutionszeit), in: Archivalische Zeitschrift 46 (1950), S. 125-173.
- Krebs, Ernst: Zur Geschichte von Heidesheim, in: Männer-Gesang-Verein Heidesheim, Festschrift zur Fahnenweihe verbunden mit Wertungssingen am 4., 5. und 6. Juli 1925, Heidesheim o. J. (1925).
- Landeszentrale für politische Bildung Rheinland-Pfalz (Hrsg.): Verfolgung und Widerstand in Rheinland-Pfalz 1933-1945. Bd. 1: Gedenkstätte KZ Osthofen. Mainz 2008.
- Laufer, Wolfgang: Das Schicksal des von der Leyenschen Archivs in Blieskastel in französischer Zeit (1793-1815), in: Mötsch, Johannes (Hrsg.): Ein Eifler für Rheinland-Pfalz, Teil 2. Festschrift Franz-Josef Heyen. Mainz 2003 (Quellen und Abhandlungen zur mittelrheinischen Kirchengeschichte, 105/2), S. 771-784.
- Margue, Michel/Moraw, Peter: Luxemburg, in: Lexikon des Mittelalters, Bd. 4. München und Zürich 1993, Sp. 28-33.
- Meinl, Susanne/Zwilling, Jutta: Legalisierter Raub. Die Ausplünderung der Juden im Nationalsozialismus durch die Reichsfinanzverwaltung in Hessen. Frankfurt am Main 2004 (Wissenschaftliche Reihe des Fritz Bauer Instituts, 10).
- Ministerium für Bildung, Wissenschaft, Jugend und Kultur/Landesamt für Denkmalpflege (Hrsg.): Kulturdenkmäler in Rheinland-Pfalz. Bd. 18.1: Krienke, Dieter (Bearb.): Kreis Mainz-Bingen. Worms 2007.
- Möller, Walter: Stamm-Tafeln westdeutscher Adelsgeschlechter im Mittelalter, N.F. 2. Darmstadt 1951.
- Möller, Walther: Stamm-Tafeln westdeutscher Adelsgeschlechter im Mittelalter, Bd. 2. Darmstadt 1933.
- Moßig, Christian: Grundbesitz und Güterbewirtschaftung des Klosters Eberbach im Rheingau 1136-1250. Untersuchungen zur frühen Wirtschaftsverfassung der Zisterzienser. Darmstadt und Marburg 1978 (Quellen und Forschungen zur hessischen Geschichte, 36).
- Neubach, Helmut: Historische Portraits, in: Spiess, Karl-Heinz (Hrsg.): Nieder-Olm. Der Raum der Verbandsgemeinde in Geschichte und Gegenwart. Alzey 1983, S. 373-374.
- Peters, Hans Rudolf: P. Hermann Bär: Diplomatische Geschichte der Abtei Eberbach, in: Die Zisterzienser, Ordensleben zwischen Ideal und Wirklichkeit. Eine Ausstellung des Landschaftsverbandes Rheinland, Rheinisches Museumsamt, Brauweiler. Aachen, Krönungssaal des Rathauses 3. Juli – 28. September 1980, Bonn 1980 (Schriften des Rheinischen Museumsamtes, 10), J 21, S. 700-701.
- Rauch, Christian: Die Kunstdenkmäler im Volksstaat Hessen, Kreis Bingen. Darmstadt 1934, S. 354.
- Rettinger, Elmar: Die Umgebung der Stadt Mainz und ihre Bevölkerung vom 17. bis 19. Jahrhundert. Ein historisch-demographischer Beitrag zur Sozialgeschichte ländlicher Regionen. Stuttgart 2002 (Geschichtliche Landeskunde, 53).
- Rummel, Walter/Rath, Jochen (Bearb.): „Dem Reich verfallen“ – „den Berechtigten zurückzuerstatten“. Enteignung und Rückerstattung jüdischen Vermögens im Gebiet des heutigen Rheinland-Pfalz 1938-1953. Koblenz 2001 (Veröffentlichung der Landesarchivverwaltung Rheinland-Pfalz, 96).
- Ruppel, Hans Georg/Groß, Birgit: Hessische Abgeordnete 1820-1933. Biographische Nachweise für die Landstände des Großherzogtums Hessen (2. Lammer) und den Landtag des Volksstaates Hessen. Darmstadt 1980 (Darmstädter Archivschriften, 5).
- Schlossmühle Heidesheim. Ein Beitrag zur Geschichte des Mühlengebiets mit dem im Jahr 1577 errichteten Schlossbau. Ingelheim 1972 (Privatdruck C. H. Boehringer Sohn).
- Schütz, Dieter: Boehringer Ingelheim Fonds. Stiftung für medizinische Grundlagenforschung, in: Bundesverband Deutscher Stiftungen e.V./Verband Deutscher Wohltätigkeitsstiftungen e.V. (Hrsg.): Stiftungen aus Vergangenheit und Gegenwart. Augsburg und Bonn 1993 (Lebensbilder Deutscher Stiftungen, 6), S. 91-98.
- Seibert, Hubert: Lorsch, in: Lexikon des Mittelalters, Bd. 5. München und Zürich 1991, Sp. 2117-2118.
- Seng, Ulrich: Heinrich II. von Virneburg als Erzbischof von Köln. Siegburg 1977 (Studien zur Kölner Kirchengeschichte, 13).
- Spang, Franz Joseph: Das geschichtliche Werden von Heidesheim, in: 1200 Jahre Heidesheim 762-1962, in: Gemeinde Heidesheim (Hrsg.): 1200 Jahre Heidesheim 762-1962. Festschrift zur 1200-Jahr-Feier von Heidesheim. Gau-Algesheim 1962, S. 18-31.
- Staab, Franz: Die Orte der Verbandsgemeinde Nieder-Olm vom Frühmittelalter bis zum Ende des Alten Reiches, in: Spiess, Karl-Heinz (Hrsg.): Nieder-Olm. Der Raum der Verbandsgemeinde in Geschichte und Gegenwart. Alzey 1983, S. 78-148.
- Stauder, Heiner: Die linksrheinischen Vororte vom Frühmittelalter bis zum 19 Jahrhundert, in: Dumont, Franz/Scherf, Ferdinand/Schütz, Friedrich (Hrsg.): Mainz. Die Geschichte der Stadt. Mainz 21999, S. 581-626.
- Sturm, Karl: Heidesheim im Wandel der Zeiten. Eine kleine Ortskunde für Haus und Schule. Mainz 1960.
- Sturm, Karl: Was wissen wir von der Schloßmühle?, in: Nachrichtenblatt der Gemeinde Heidesheim vom 20. November 1970, S. 3.
- Stürner, Wolfgang: Dreizehntes Jahrhundert 1198-1273. Stuttgart 102007 (Gebhardt, Handbuch der deutschen Geschichte, 6).
Übersicht über die Bestände des Hessischen Hauptstaatsarchivs Wiesbaden. Wiesbaden 1970. - Urhegyi, Karl: Die „Kristallnacht“ in einer Landgemeinde. Heidesheim im November 1938, in: Heimatjahrbuch Landkreis Mainz-Bingen 1993, S. 79-82.
- Urhegyi, Karl: „Kristallnacht“ in Heidesheim. Eine Dokumentation. Heidesheim 1988.
- Urhegyi, Karl: Die Schlossmühle in Heidesheim (Juni 2009). URL: www.regionalgeschichte.net/rheinhessen/region/orte/orte-h/heidesheim/sehenswuerdigkeiten/schlossmuehle-in-heidesheim.html [24.03.2011].
- Völkel, Markus: Individuelle Konversion und die Rolle der „Famiglia“. Lukas Holstenius (1596-1661) und die deutschen Konvertiten im Umkreis der Kurie, in: Quellen und Forschungen aus italienischen Archiven und Bibliotheken 67 (1987), S. 220-281.
- Walther, Claudia: Es kommt immer auf den Menschen an, in: B.I.F. Futura 23 (2008), S. 73-74.
- Werkmüller, Dieter: Rheingau, in: Handwörterbuch zur deutschen Rechtsgeschichte, Bd. 4. Berlin 1990, Sp. 1010-1015.
- Willoweit, Dieter: Vitztum, in: Handwörterbuch zur deutschen Rechtsgeschichte, Bd. 5. Berlin 1998, Sp. 929-930.
Erstellt: 10.11.2011
Anmerkungen:
- Zur Biographie siehe: FRÖHLICH, Hermann: Studien zur langobardischen Thronfolge von den Anfängen bis zur Eroberung des italienischen Reiches durch Karl den Großen (774). 2 Bände. Dissertation Tübingen 1971 (Druck 1981); DANGEL-PELLOQUIN, Elsbeth: Zum Tode von Hermann Fröhlich (8. August 1944 – 9. Juni 2008), in: Hofmannsthal. Jahrbuch zur europäischen Moderne 16 (2008), S. 251-253; WALTHER, Claudia: Es kommt immer auf den Menschen an, in: B.I.F. Futura 23 (2008), S. 73-74. Zurück
- Siehe FRÖHLICH, Hermann: Historiker im Glück, in: B.I.F. Futura 19 (2004), S. 149-150. Zurück
- BRILMAYER, Karl Johann: Rheinhessen in Vergangenheit und Gegenwart. Geschichte der bestehenden und ausgegangenen Städte, Flecken, Dörfer, Weiler und Höfe, Klöster und Burgen der Provinz Rheinhessen. Gießen 1905 (Nachdruck Würzburg 1985), S. 207-210. Zurück
- Krebs, Ernst: Zur Geschichte von Heidesheim, in: Männer-Gesang-Verein Heidesheim, Festschrift zur Fahnenweihe verbunden mit Wertungssingen am 4., 5. und 6. Juli 1925, Heidesheim o. J. (1925), S. 5-33. Von ihm zehrt Sturm, Karl: Heidesheim im Wandel der Zeiten. Eine kleine Ortskunde für Haus und Schule. Mainz 1960. Vgl. auch: Emmerling, Ernst: Heidesheim am Rhein, in: Petry, Ludwig (Hrsg.): Rheinland-Pfalz und Saarland. Stuttgart 31988 (Handbuch der historischen Stätten Deutschlands, 5), S. 131-132. Zurück
- Hessisches Hauptstaatsarchiv Wiesbaden (HHStAW), Abt. 22 (Zisterzienserkloster Eberbach), Bestandsbeschreibung. Zu Kloster Eberbach siehe GERLICH, Alois: Eberbach, in: Lexikon des Mittelalters, Bd. 3. München und Zürich 1986, Sp. 1511-1512 mit weiterführender Literatur; zuletzt ENGELS, Peter/HEINEMANN, Hartmut/TILGNER, Hilmar: Eberbach, in: Jürgensmeier, Friedhelm/Schwerdtfeger, Regina E. (Bearb.): Die Mönchs- und Nonnenklöster der Zisterzienser in Hessen und Thüringen. St. Ottilien 2010 (Germania Benedictina, IV-1), S. 383-572. Zurück
- Pater Herrmann BÄR: Diplomatische Geschichte der Abtei Eberbach im Rheingau, Bde. 1 und 2 bearb. von Karl Rossel, Bd. 3 bearb. von Leopold M. Stoff. Wiesbaden 1855-1886. PETERS, Hans Rudolf: P. Hermann Bär: Diplomatische Geschichte der Abtei Eberbach, in: Die Zisterzienser, Ordensleben zwischen Ideal und Wirklichkeit. Eine Ausstellung des Landschaftsverbandes Rheinland, Rheinisches Museumsamt, Brauweiler. Aachen, Krönungssaal des Rathauses 3. Juli – 28. September 1980, Bonn 1980 (Schriften des Rheinischen Museumsamtes, 10), J 21, S. 700-701. Zurück
- Übersicht über die Bestände des Hessischen Hauptstaatsarchivs Wiesbaden. Wiesbaden 1970, S. 15. Zurück
- BATTENBERG, Friedrich (Hrsg.): Die Bestände des Hessischen Staatsarchivs Darmstadt. Darmstadt 1997 (Darmstädter Archivschriften, 12), S. 12-18. Zurück
- BLECHER, Georg/CORNO, Jakob (Hrsg.): Inventare der Gemeindearchive des Kreises Bingen. Darmstadt 1921, S. 86-87. Zurück
- Gemeinde Heidesheim (Hrsg.): 1200 Jahre Heidesheim 762-1962. Festschrift zur 1200-Jahr-Feier von Heidesheim. Gau-Algesheim 1962. Zurück
- Karl Sturm berichtete Dr. Wilhelm Boehringer († 1975) im Verlauf des Jahres 1970 wiederholt über seine Nachforschungen. Der Schriftwechsel liegt im Archiv der Familie Boehringer und im Archiv Willi Geisenhof. Aus ihm ging hervor STURM, Karl: Was wissen wir von der Schloßmühle?, in: Nachrichtenblatt der Gemeinde Heidesheim vom 20. November 1970, S. 3; erweitert als: Schlossmühle Heidesheim. Ein Beitrag zur Geschichte des Mühlengebiets mit dem im Jahr 1577 errichteten Schlossbau. Ingelheim 1972 (Privatdruck C. H. Boehringer Sohn). Zurück
- Karl Sturm war offensichtlich der lateinischen Sprache nicht mächtig. Zur Übersetzung der Notiz bei Johann Sebastian Severus bediente er sich der Hilfe von Joachim K. Laub (wie Anm. 59); und als er Dr. Wilhelm Boehringer mit Brief vom 15. Juni 1970 das Testament Werner von Winteraues zuschickte, wies er lediglich auf die kargen Worte curiam meam dictam somerowe hin, ohne die Bedeutung ihres Kontextes zu erfassen (siehe unten S. 12-13). Zurück
- So im Falle des Staatsarchivs Würzburg, wo bei der Rückführung des Mainzer Regierungsarchivs reiche Bestände zurückblieben. Siehe beispielsweise Anm. 80. Zurück
- So im Falle des Archivs der Fürsten von der Leyen, das Anfang der 70er Jahre des 20. Jahrhunderts auf Schloss Waal bei Kaufbeuren im Dornröschenschlaf lag. Zurück
- URHEGYI, Karl: „Kristallnacht“ in Heidesheim. Eine Dokumentation. Heidesheim 1988. Zurück
- Landeshauptarchiv Koblenz, Bestand 48 (Reichsherrschaft, Reichsgrafschaft und Reichsfürstentum von der Leyen) mit ca. 82 Regalmetern und Archivalien vom 13. bis ins 20. Jahrhundert. Zurück
- Siehe unten Anm. 69. Zurück
- Landesarchiv Speyer, Bestand U 217 (Gemeindearchiv Heidesheim) 26,3 Regalmeter mit 211 (209) Archivalien aus den Jahren 1749 bis 1956. Sie betreffen: Gesetze und Verordnungen; Ortsgeschichte; Kreis-und Provinzialverwaltung; Heimatverhältnisse; Auswanderung; Musterung; Kriegslasten und -folgen; Besatzung; Steuern und Abgaben; Zivil- und Strafrechtspflege; Kultus (u.a. israelitische Religionsgemeinde); Unterrichtswesen; Gemeindeangelegenheiten; Gesundheitswesen; Vorkehrungen gegen Sittenverderbnis; Vereine; Landwirtschaft und Viehzucht: Forstwirtschaft, Jagd und Fischerei; Hochwasser; Soziale Fürsorge; Verkehrswesen; Feuerpolizei. Ferner liegen ebd. in dem Bestand O 33 (Landesalters-und Pflegeheim Heidesheim) 0,1 Regalmeter mit 11 Akten. Siehe dort nun auch den Nachlass von Dr. Fröhlich, in dem Material zur Gemeinde Heidesheim aus mehreren Archiven zusammenführt wurde. Zurück
- Zum Urbar siehe GLÖCKNER, Karl: Ein Urbar des rheinfränkischen Reichsgutes aus Lorsch, in: MIÖG 38 (1920), S. 381-398. Ein Faksimile findet sich bei SPANG, Franz Joseph: Das geschichtliche Werden von Heidesheim, in: 1200 Jahre Heidesheim 762-1962 (wie Anm. 10), S. 18-31, bes. S. 17. Die ebd. S. 18 und in Schlossmühle Heidesheim (wie Anm. 11), S. 9 vorgeschlagenen Umdatierungen zu 766 bzw. 779 sind willkürlich. Die weiteren Nennungen von Heidesheim im Codex Laureshamenseis bei KREBS, Geschichte von Heidesheim (wie Anm. 4), S. 9 und SPANG (s.o.), S. 20. Zur Geschichte von Kloster Lorsch siehe SEIBERT, Hubert: Lorsch, in: Lexikon des Mittelalters, Bd. 5. München und Zürich 1991, Sp. 2117-2118 mit weiterführender Literatur. Zurück
- DEHIO, Georg: Handbuch der Deutschen Kunstdenkmäler. Bd. 4: Südwestdeutschland. Berlin 51937, S. 133. Zurück
- Zum Urbar siehe GLÖCKNER, Karl: Ein Urbar des rheinfränkischen Reichsgutes aus Lorsch, in: MIÖG 38 (1920), S. 381-398. Ein Faksimile findet sich bei SPANG, Franz Joseph: Das geschichtliche Werden von Heidesheim, in: 1200 Jahre Heidesheim 762-1962 (wie Anm. 10), S. 18-31, bes. S. 17. Die ebd. S. 18 und in Schlossmühle Heidesheim (wie Anm. 11), S. 9 vorgeschlagenen Umdatierungen zu 766 bzw. 779 sind willkürlich. Die weiteren Nennungen von Heidesheim im Codex Laureshamenseis bei KREBS, Geschichte von Heidesheim (wie Anm. 4), S. 9 und SPANG (s.o.), S. 20. Zur Geschichte von Kloster Lorsch siehe SEIBERT, Hubert: Lorsch, in: Lexikon des Mittelalters, Bd. 5. München und Zürich 1991, Sp. 2117-2118 mit weiterführender Literatur. Zurück
- DEHIO, Georg: Handbuch der Deutschen Kunstdenkmäler. Rheinland-Pfalz, Saarland, bearb. v. Hans Caspary, Wolfgang Götz und Ekkart Klinge. München und Berlin 1972, S. 295. Zurück
- Siehe S. 5-8. Zurück
- Mit dem Bau der Siedlung Pfingstborn, welche die Schlossmühle heute im Westen und Süden umfasst, ging die ursprüngliche Lage der Schlossmühle am Ortsrand verloren. Zurück
- ROSSEL, Karl (Hrsg.): Urkundenbuch der Abtei Eberbach im Rheingau, Bd. 1. Wiesbaden 1862, Nr. 68 S. 134-137; vgl. auch BÄR, Abtei Eberbach Bd. 1 (wie Anm. 6), S. 438-441. Zurück
- Auch die Bezeichnungen Winterowen, Wintersauwe, Wenterauwe, Wintherawe, Wintrawe, Winterouwe lassen sich finden. Zurück
- MOSSIG, Christian: Grundbesitz und Güterbewirtschaftung des Klosters Eberbach im Rheingau 1136-1250. Untersuchungen zur frühen Wirtschaftsverfassung der Zisterzienser. Darmstadt und Marburg 1978 (Quellen und Forschungen zur hessischen Geschichte, 36), S. 314-315. Zurück
- ERMGASSEN, Heinrich Meyer zu (Hrsg.): Der Oculus Memorie. Ein Güterverzeichnis von 1211 aus Kloster Eberbach im Rheingau. Teil 2: Edition. Wiesbaden 1984, S. 181-182 (I fol. 59r); ROSSEL, Urkundenbuch Bd. 1 (wie Anm. 25), Nr. 68 S. 134-137; MOSSIG, Grundbesitz (wie Anm. 27), S. 314. Vgl. auch BAUR, Ludwig (Hrsg.): Hessische Urkunden aus dem Großherzoglichen Hessischen Haus- und Staatsarchiv. Bd. 3: Die Provinz Rheinhessen von 1326 bis 1399 sowie Nachträgen zu den drei Provinzen von 1133 bis 1335. Darmstadt 1863, Nr. 1311 S. 403-1358. Zurück
- KREBS, Geschichte von Heidesheim (wie Anm. 4), S. 25 spricht von einem zu klein gewordenen Hausbezirk, STURM, Schlossmühle (wie Anm. 11) von einem wohl zu eng erscheinenden Wohnsitz. Eine Beschreibung der Burg Windeck in ursprünglicher Gestalt bei KREBS (ebd.), S. 27 und SPANG, Heidesheim (wie Anm. 19), S. 25-26 mit Rekonstruktion. Zurück
- STÜRNER, Wolfgang: Dreizehntes Jahrhundert 1198-1273. Stuttgart 102007 (Gebhardt, Handbuch der deutschen Geschichte, 6), S. 156-190. Zurück
- KREBS, Geschichte von Heidesheim (wie Anm. 4), S. 28. Zurück
- BAUR, Hessische Urkunden Bd. 3 (wie Anm. 28), Nr. 1536 S. 602-603. Zurück
- Ebd., Nr. 1538 S. 603-604. Zurück
- BRILMAYER, Rheinhessen (wie Anm. 3), S. 208. Ihm folgen STURM, Schloßmühle (wie Anm. 11) und Schloßmühle Heidesheim (wie Anm. 11), S. 9. Quellenangaben fehlen. Zurück
- BAUR, Ludwig (Hrsg.): Hessische Urkunden aus dem Großherzoglichen Hessischen Haus- und Staatsarchiv. Bd. 2: Rheinhessen 963-1325. Darmstadt 1862 (Nachdruck Aalen 1979), Nr. 549 S. 537-539. Zurück
- KÖBLER, Gerhard: Historisches Lexikon der deutschen Länder. Die deutschen Territorien und reichsunmittelbaren Geschlechter vom Mittelalter bis zur Gegenwart. Darmstadt 61999, S. 523-524. Zurück
- BAUR, Ludwig (Hrsg.): Hessische Urkunden aus dem Großherzoglich Hessischen Haus- und Staats-Archiv. Bd. 5: Urkunden 1070-1499. Darmstadt 1873 (Neudruck Aalen 1979), Nr. 205 S. 179-180. Zurück
- BAUR, Hessische Urkunden Bd. 2 (wie Anm. 35), Nr. 713 S. 712-714. Zurück
- Ebd., Nr. 765 S. 767-768. Zurück
- ROSSEL, Karl (Hrsg.): Urkundenbuch der Abtei Eberbach im Rheingau, Bd. 2. Wiesbaden 1870, Nr. 739 S. 665-667; nachgedruckt in: Schloßmühle Heidesheim (wie Anm. 11), S. 13-15 bezieht die Datierung in crastino beate Marie virginis auf den Frauentag am 8. September, wo doch der Frauentag ohne Beisatz in deutschen Urkunden stets der August 15 ist. GROTEFEND, Hermann: Taschenbuch der Zeitrechnung des deutschen Mittelalters und der Neuzeit. Hannover 131991, S. 56. Zurück
- Zu den Luxemburgern siehe MARGUE, Michel/MORAW, Peter: Luxemburg, in: Lexikon des Mittelalters, Bd. 4. München und Zürich 1993, Sp. 28-33 mit reicher Literatur. Zu Heinrich VII. siehe KLEFISCH, Klaus: Kaiser Heinrich VII. als Graf von Luxemburg. Dissertation Bonn 1970. Zurück
- Ein entsprechendes Abkommen traf Werner von Winteraue im Hinblick auf sein Eigengut in Bielstein im Oberbergischen Kreis mit dem Kölner Erzbischof Heinrich II. von Vimeburg: ROSSEL, Abtei Eberbach Bd. 2 (wie Anm. 40), S. 667 bzw. Schloßmühle Heidesheim (wie Anm. 11), S. 15. Siehe auch KISKY, Wilhelm (Bearb.): Die Regesten der Erzbischöfe von Köln im Mittelalter. Bd. 4: 1304-1332. Düsseldorf 1915 (Publikationen der Gesellschaft für Rheinische Geschichte, 21); SENG, Ulrich: Heinrich II. von Virneburg als Erzbischof von Köln. Siegburg 1977 (Studien zur Kölner Kirchengeschichte, 13). Zurück
- FLUG, Brigitte: Äußere Bindung und innere Ordnung. Das Altmünsterkloster in Mainz in seiner Geschichte und Verfassung von den Anfängen bis zum Ende des 14. Jahrhunderts. Stuttgart 2006 (Geschichtliche Landeskunde, 61), S. 123. Zurück
- SCHMITT, Siegrid: Ländliche Rechtsquellen aus den kurmainzischen Ämtern Olm und Algesheim. Stuttgart 1996 (Geschichtliche Landeskunde, 44), S. 348. Zurück
- BRILMAYER, Rheinhessen (wie Anm. 3), S. 208. Siehe auch: Flug, Altmünsterkloster in Mainz (wie Anm. 43), S. 117. Zurück
- BAUR, Ludwig (Hrsg.): Hessische Urkunden aus dem Großherzoglichen Hessischen Haus- und Staatsarchiv. Bd. 1: Starkenburg und Oberhessen, Darmstadt 1860 (Nachdruck Aalen 1979), Nr. 412 S. 293-294. Zurück
- BAUR, Hessische Urkunden Bd. 3 (wie Anm. 28), Nr. 1311 S. 403-405. Siehe auch: FLUG, Altmünsterkloster in Mainz (wie Anm. 43), S. 102. Zurück
- Siehe oben S. 11. Siehe hierzu auch FLUG, Altmünsterkloster in Mainz (wie Anm. 43), S. 123. Zurück
- FLUG, Altmünsterkloster in Mainz, (wie Anm. 43), S. 117. Zurück
- BAUR, Hessische Urkunden Bd. 2 (wie Anm. 35), Nr. 913 S. 896. Zurück
- Hessisches Staatsarchiv Darmstadt (HStAD), Bestand A 2, Nr. 46/4. Zurück
- BAUR, Hessische Urkunden Bd. 3 (wie Anm. 28), Nr. 1212 S. 298-302. Zurück
- Ebd., S. 455-457 (Anm.). Zurück
- HStAD, B 19 (Urkunden der Familie zum Jungen), Nr. 52. Zurück
- BRILMAYER, Rheinhessen (wie Anm. 3), S. 208. Weiteres Material zur Familie von Winterau darf man im Hessisches Staatsarchiv Darmstadt, Bestand O 61 Möller (Materialsammlung Möller (um 1920-1960)), Nr. 7/6 vermuten. Zurück
- KINTZINGER, Martin: Wenzel (1376-1400, +1419), in: Schneidmüller, Bernd/Weinfurter, Stefan (Hrsg.): Die deutschen Herrscher des Mittelalters. Historische Portraits von Heinrich I. bis Maximilian I. (919-1519). München 2003, S. 433-445. Zurück
- Severus, Dioecesis Moguntina, vol. III: Capitula ruralia Algesheim-Lohr, fol. 4r. Bei der Handschrift, die im Stadtarchiv Mainz (StAMz) unter der Signatur Habel-Bodmannsches Archiv (HBA), I 50 liegt, handelt es sich um eine in sieben Bände gebundene Sammlung von Blättern mit Notizen, welche die Pfarrsprengel der Diözese Mainz betreffen und ganz überwiegend von Johann Sebastian Severus, aber auch von anderen Händen stammen. Ob die Materialsammlung der Vorbereitung einer Publikation dienen sollte, bleibt zu untersuchen. Gedruckt liegt von Severus eine Beschreibung der Pfarrkirchen in der Stadt Mainz vor: Parochiae Moguntinae intra urbem primores conspectu historico-diplomatico e monumentis originariis, chartariis mss. aliisque ineditis una cum programmate De Antiquitate officii & status pastoralis, ac de utilitate scribendae historiae Parochialis nec non syllabo superiorum archi-episcopalis seminarii ibidem expositae. Aschaffenburg 1768. Zurück
- STURM, Schloßmühle (wie Anm. 11). Zurück
- Karl Sturm (Ebd.) bzw. sein Gewährsmann Joachim K. Laub übersetzte Gerichtsherr. Zurück
- SCHMITT, Ländliche Rechtsquellen (wie Anm. 44), S. 349; Krebs, Geschichte von Heidesheim (wie Anm. 4), S. 11 Zurück
- MÖLLER, Walther: Stamm-Tafeln westdeutscher Adelsgeschlechter im Mittelalter, Bd. 2. Darmstadt 1933, S. 195-198 mit Tafeln LXXVIII-LXXXI; KLOFT, Jost: Territorialgeschichte des Kreises Usingen. Marburg 1971 (Schriften des Hessischen Landesamtes für geschichtliche Landeskunde, 32), S. 101-113. Vgl. auch GEISTHARDT, Fritz: Stockheimerhof, in: Sante, Georg Wilhelm (Hrsg.): Hessen. Stuttgart 31976 (Handbuch der Historischen Stätten Deutschlands, 4), S. 428. Zurück
- MÖLLER, Stamm-Tafeln (wie Anm. 61), S. 197 mit Tafel LXXXI. Vgl. auch HOLLMANN, Michael: Das Mainzer Domkapitel im späten Mittelalter (1306-1476). Mainz 1990 (Quellen und Abhandlungen zur Mittelrheinischen Kirchengeschichte, 64). Zurück
- Zum Amt des Vitztum im Rheingau siehe WILLOWEIT, Dieter: Vitztum, in: Handwörterbuch zur deutschen Rechtsgeschichte, Bd. 5. Berlin 1998, Sp. 929-930 und WERKMÜLLER, Dieter: Rheingau, in: ebd., Bd. 4. Berlin 1990, Sp. 1010-1015, bes. Sp. 1011. Vgl. auch GERLICH, Alois: Der Aufbau der Mainzer Herrschaft im Rheingau, in: Nassauische Annalen. Jahrbuch des Vereins für Nassauische Altertumskunde und Geschichtsforschung 96 (1985), S. 9-28. Zurück
- KREBS, Geschichte von Heidesheim (wie Anm. 4), S. 11. Zurück
- Ebd. Zurück
- Zum Amt des Vitztum in Mainz siehe WILLOWEIT, Viztum (wie Anm. 63) und FALCK, Ludwig: Mainz, in: Handwörterbuch zur deutschen Rechtsgeschichte, Bd. 3. Berlin 1984, Sp. 186-198, bes. Sp. 196-197. Zurück
- Nach MÖLLER, Stamm-Tafeln (wie Anm. 61), Tafel LXXXI mit geringfügigen Korrekturen aus: HStAD, Bestand A 12 (Beurkundete Ahnenproben, Stammbäume und Gedenktafeln), Nr. 227: Ahnenprobe von Johann Friedrich und Ludwig Eberhard von Koppenstein von 1714 März 15, Pergament. Zurück
- Der Verkauf der Bestände erfolgte gemäß der zu diesem Zeitpunkt geltenden territorialen Zugehörigkeit. Danach hätte auch der Darmstädter Bestand ins Landeshauptarchiv Koblenz gehört, wohin die anderen Unterlagen gelangten, welche die ehemaligen Besitzungen der Familie im heutigen Bundesland Rheinland-Pfalz betreffen. Seine Überführung ins Hessische Staatsarchiv Darmstadt folgte nicht der 1995, sondern vielmehr der vor 1945 geltenden Pertinenz. Zur Geschichte des leyenschen Archives siehe: KRÄMER, Wolfgang: Geschichte des Fürstl. v. d. Leyenschen Archives in Waal (Schwaben) (mit besonderer Berücksichtigung seines Schicksals während der französischen Revolutionszeit), in: Archivalische Zeitschrift 46 (1950), S. 125-173; LAUFER, Wolfgang: Das Schicksal des von der Leyenschen Archivs in Blieskastel in französischer Zeit (1793-1815), in: Mötsch, Johannes (Hrsg.): Ein Eifler für Rheinland-Pfalz, Teil 2. Festschrift Franz-Josef Heyen. Mainz 2003 (Quellen und Abhandlungen zur mittelrheinischen Kirchengeschichte, 105/2), S. 771-784; OSTROWITZKI, Anja (Bearb.): Inventar der Akten und Amtsbücher des Archivs der Fürsten von der Leyen im Landeshauptarchiv Koblenz. Koblenz 2004 (Veröffentlichung der Landesarchivverwaltung Rheinland-Pfalz, 102), S. 10-14. Zurück
- HStAD, Bestand A 2, Nr. 84. Die 77 durchgezählten Stücke betreffen durchweg die Gemeinde Heidesheim. Neben den 42 Urkunden aus dem Archiv der Fürsten von der Leyen (Nr. 25, 28 bis 64, 72 bis 75) stammen 19 aus Kloster Eberbach im Rheingau (Nr. 1, 2, 6, 10, 12 bis 19, 21 bis 24, 69 bis 71), 4 aus dem Mainzer Deutschhaus (Nr. 7, 8, 26, 27), je 3 aus den Stiften Mariengreden (Nr. 3 bis 5) und St. Peter in Mainz (Nr. 67, 68, 76), 2 aus dem Mainzer Domstift (Nr. 66, 77) und je 1 aus dem Stiften Heiligkreuz (Nr. 9) und St. Mauritius in Mainz (Nr. 11) sowie den Klöstern Dalheim bei (Nr. 20) und Altmünster in Mainz (Nr. 65). Zurück
- Kaufbrief vom 18. Dezember 1565. HStAD, A 2, Nr. 84/25. Zurück
- HHStAD, Bestand E 9 (Justizangelegenheiten), Nr. 115 und 116. (Alte Signatur E 9 Nr. 3/26; Vorprovenienz Reichskammergericht, Signatur S 8284). Zurück
- Kaufbriefe vom 25. Juli, 14. September, 16. Oktober und 4. Dezember 1576. HStAD, A 2, Nr. 84/28-31. Zurück
- Kaufbriefe vom 21. Januar, 31. Januar, 10. März, (ohne Tagesangabe) August, 8. August, 18. August, 25. August, 17. Oktober, 27. Oktober und 8. Dezember 1577. Ebd., Nr. 84/33-43. Zurück
- Kaufbriefe vom 23. Januar, 27. Januar, 3. Dezember und 4. Dezember 1578. Ebd., Nr. 84/44-47. Zurück
- Kaufbrief vom 19. November 1579. Ebd., Nr. 84/48. Zurück
- Kaufbriefe vom 1. Januar und 3. März 1580. Ebd., Nr. 84/49-50. Zurück
- Gültbrief vom 20. Januar 1582, zwei Kaufbriefe vom 23. Juli 1582, Gültbrief vom 3. März 1583, Verträge vom 2. Oktober, 15. Oktober und 31.(?) Oktober 1584. Kaufbrief und Vertrag vom 1. Januar 1586, Kaufbriefe vom 22. Januar 1586, 4. Juli und 5. Oktober 1588. Ebd., Nr. 84/51-56, 84/58-64. Zurück
- HStAD, Bestand B 15 (Urkunden der Familie von Dalberg (Kämmerer von Worms gen. von Dalberg)), Nr. 791 und 839. Zurück
- Ebd., Nr. 806. Zurück
- Urkunde vom 7. Februar 1577. HStAD, A2, Nr. 84/35 und Staatsarchiv Würzburg, Mainzer Regierungsakten (MRA), K 727/Stifte, Nr. 2375 und 2377. Weitere Ablösungen von Abgaben und Pflichten im Zeitraum 1576-1586 belegen die Urkunden HStAD, A2, Nr. 84/32, 35, 57 und 62. Zurück
- KREBS, Geschichte von Heidesheim (wie Anm. 4), S. 28 ging noch davon aus, dass die Herren von der Leyen die Mühle nachträglich in das Große Haus einbauen ließen; den Irrtum hat bereits STURM, Schloßmühle (wie Anm. 11) berichtigt. Zurück
- Siehe oben S. 15. Zurück
- Siehe unten S. 36. Zurück
- STURM, Schloßmühle (wie Anm. 11); DEHIO, Kunstdenkmäler (wie Anm. 22). Zurück
- Siehe unten S. 34 Zurück
- HStAD, E 9, Nr. 113-115. Zurück
- SCHMITT, Ländliche Rechtsquellen (wie Anm. 44), S. 349. Zurück
- Zu den juristischen Nachwirkungen des Ablebens Heinrich von Stochheims siehe: HStAD, Bestand RKG (Reichskammergericht (vernichteter Bestand)). Zurück
- Siehe Hinweise Anm. 67. Zurück
- Karl Sturm in einem Brief an Dr. Wilhelm Boehringer vom 21. Mai 1970 unter Berufung auf KREBS, Geschichte von Heidesheim (wie Anm. 4), wo ich einen solchen Hinweis allerdings nicht finden kann. Karl Sturm zufolge schöpfte Ernst Krebs aus den Protokollbüchern der Gemeinde Heidesheim. Zurück
- MÖLLER, Stamm-Tafeln (wie Anm. 61), S. 197 mit Tafel LXXXI. Zurück
- DECOT, Rolf: Das Erzbistum im Zeitalter von Reichsreform – Reformation – Konfessionalisierung (1484-1648), in: Jürgensmeier, Friedhelm (Hrsg.): Handbuch der Mainzer Kirchengeschichte. Bd. 3: Neuzeit und Moderne, Teil 1. Würzburg 2002 (Beiträge zur Mainzer Kirchengeschichte, 6), S. 21-232, besonders S. 179-232. Zurück
- RETTINGER, Elmar: Die Umgebung der Stadt Mainz und ihre Bevölkerung vom 17. bis 19. Jahrhundert. Ein historisch-demographischer Beitrag zur Sozialgeschichte ländlicher Regionen. Stuttgart 2002 (Geschichtliche Landeskunde, 53), S. 105-108; KREBS, Geschichte von Heidesheim (wie Anm. 4), S. 15. Zurück
- Schloßmühle Heidesheim (wie Anm. 11), S. 20 nach dem verschollenen Zinsregister der Gemeinde Heidesheim. Zurück
- MÖLLER, Walter: Stamm-Tafeln westdeutscher Adelsgeschlechter im Mittelalter, N.F. 2. Darmstadt 1951, S. 98 mit Tafel LXI. Zurück
- Landeshauptarchiv Koblenz (LHAKo), Bestand 48 (Reichsherrschaft Reichgrafschaft und Reichsfürstentum von der Leyen), Nr. 1500. Zurück
- OSTROWITZKI, Anja (Bearb.): Inventar der mittelalterlichen Urkunden des Archivs der Fürsten von der Leyen im Landeshauptarchiv Koblenz. Koblenz 2010 (Veröffentlichungen der Landesarchivverwaltung Rheinland-Pfalz, 112), S. 7-9; OSTROWITZKI, Akten und Amtsbücher (wie Anm. 68), S. 1-8. Zurück
- Denkwürdiger und nützlicher rheinischer Antiquarius, welcher d. wichtigsten u. angenehmsten geograph., histor., u. polit. Merkwürdigkeiten d. ganzen Rheinstroms, von seinem Ausfluß in d. Meer bis zu seinem Ursprunge, darstellt. I. Abtheilung, 2. Band. Koblenz 1853, S. 557-558. Zurück
- OSTROWITZKI, Akten und Amtsbücher (wie Anm. 68), S. 7. Zurück
- DEHIO, Kunstdenkmäler (wie Anm. 22), S. 500-501. Zurück
- STAUDER, Heiner: Die linksrheinischen Vororte vom Frühmittelalter bis zum 19 Jahrhundert, in: Dumont, Franz/Scherf, Ferdinand/Schütz, Friedrich (Hrsg.): Mainz. Die Geschichte der Stadt. Mainz 21999, S. 581-626, bes. S. 600. Zurück
- VÖLKEL, Markus: Individuelle Konversion und die Rolle der „Famiglia“. Lukas Holstenius (1596-1661) und die deutschen Konvertiten im Umkreis der Kurie, in: Quellen und Forschungen aus italienischen Archiven und Bibliotheken 67 (1987), S. 220-281, hier S. 229. Zurück
- HStAD, A 2, Nr. 84/72-75. Zurück
- HStAD, Bestand F 2 (Oberrheinische Reichsritterschaft), Nr. 105/ 9. Zurück
- Staab, Franz: Die Orte der Verbandsgemeinde Nieder-Olm vom Frühmittelalter bis zum Ende des Alten Reiches, in: Spiess, Karl-Heinz (Hrsg.): Nieder-Olm. Der Raum der Verbandsgemeinde in Geschichte und Gegenwart. Alzey 1983, S. 118-120. Zurück
- STURM, Schloßmühle (wie Anm. 11). Zurück
- Ebd.; Schloßmühle Heidesheim (wie Anm. 11), S. 22. Zurück
- DEMEL, Walter: Reich, Reformen und sozialer Wandel 1763-1806. Stuttgart 102005 (Gebhardt, Handbuch der deutschen Geschichte, 12), S. 316-322. Zurück
- OSTROWITZKI, Akten und Amtsbücher (wie Anm. 68), S. 8-9. Zurück
- URHEGYI, Karl: Die Schlossmühle in Heidesheim (Juni 2009). URL: http://www.regionalgeschichte.net/ rheinhessen/region/orte/orte-h/heidesheim/sehenswuerdigkeiten/schlossmuehle-in-heidesheim. html [24.03.2011]. Zurück
- Ebd. In den Adressbüchern der Stadt Mainz lässt sich eine Person dieses Namens in dieser Zeit nicht festmachen. Zurück
- Ebd; Mainzer Wegweiser 1865. Mainz 1865, S. 101 und 192. Zurück
- Abschrift vom 21. Februar 1940 aus dem Grundbuch von Heidesheim, Band 9 Blatt 658. Kopie in NL Fröhlich, Aktenordner „Heidesheim Urkundenbuch 1818-2000“. Zurück
- STURM, Schloßmühle (wie Anm. 11); Schloßmühle Heidesheim (wie Anm. 11), S. 23. Zu Hembes siehe: Zur Erinnerungsfeier des Bürgers Franz Bernhard Hembes als Bürgermeister der Gemeinde Oberolm. Abgehalten am 31. März 1849. Mainz 1849. Von 1872 bis 1875 war Hembes (1818-1892) Abgeordneter der Zweiten Kammer des Parlaments des Großherzogtums Hessen-Darmstadt. Siehe RUPPEL, Hans Georg/GROSS, Birgit: Hessische Abgeordnete 1820-1933. Biographische Nachweise für die Landstände des Großherzogtums Hessen (2. Lammer) und den Landtag des Volksstaates Hessen. Darmstadt 1980 (Darmstädter Archivschriften, 5), S. 131. Zur Biographie siehe NEUBACH, Helmut: Historische Portraits, in: Spiess, Karl-Heinz (Hrsg.): Nieder-Olm. Der Raum der Verbandsgemeinde in Geschichte und Gegenwart. Alzey 1983, S. 373-374. Zurück
- STURM, Schloßmühle (wie Anm. 11); Schloßmühle Heidesheim (wie Anm. 11), S. 24. Zurück
- Abschrift vom 21. Februar 1940 aus dem Grundbuch von Heidesheim, Band 9 Blatt 658. Kopie in NL Fröhlich, Aktenordner „Heidesheim Urkundenbuch 1818-2000“; Notariatsvertrag vom 18. Juni 1918. Ebd.; Kopie eines Provisionsbelegs vom 17. Juni 1918 von Karl August Krebs II. (Heidesheim). Ebd. Original im Privatbesitz von Willi Geisenhof (Heidesheim). Zurück
- Abschrift vom 21. Februar 1940 aus dem Grundbuch von Heidesheim, Band 9 Blatt 658. Kopie in NL Fröhlich, Aktenordner „Heidesheim Urkundenbuch 1818-2000“. Zurück
- Schregelberger's Adressbuch von Wiesbaden für die Zeit von Mai 1908 bis Mai 1909. Wiesbaden 1908. Zurück
- Ebd.; Sturm, Schloßmühle (wie Anm. 11). Zurück
- Kopie Erlebnisbericht der Frau Johanna Holländer. NL Fröhlich, Ordner „Geschichte der Schlossmühle in Heidesheim (Rheinhessen)“. Das Original stammt aus Akten des Entschädigungsprozesses, wobei nicht nachzuvollziehen ist, welcher archivalischen Provenienz der Bericht entstammt. Kopie Schreiben des Landesamts für Denkmalpflege Rheinland-Pfalz (Mainz) an Prof. Dr, Erwin Stein (Baden-Baden) vom 3. August 1963. Ebd. Zurück
- Landesarchiv Speyer, U 217, Nr. 81. Zurück
- Kopie Erlebnisbericht der Frau Johanna Holländer. NL Fröhlich, Ordner „Geschichte der Schlossmühle in Heidesheim (Rheinhessen)“; GRÜNEWALD, Paul: KZ Osthofen. Material zur Geschichte eines fast vergessenen Konzentrationslagers. Frankfurt am Main 21983, S. 64. Zum KZ Osthofen siehe Landeszentrale für politische Bildung Rheinland-Pfalz (Hrsg.): Verfolgung und Widerstand in Rheinland-Pfalz 1933-1945. Bd. 1: Gedenkstätte KZ Osthofen. Mainz 2008. Zurück
- Kopie Erlebnisbericht der Frau Johanna Holländer. NL Fröhlich, Ordner „Geschichte der Schlossmühle in Heidesheim (Rheinhessen)“. Zurück
- Kopie Erlebnisbericht der Frau Johanna Holländer. NL Fröhlich, Ordner „Geschichte der Schlossmühle in Heidesheim (Rheinhessen)“. Zurück
- Sie dazu ausführlich: URHEGYI, „Kristallnacht“ (wie Anm. 15); DERS.: Die „Kristallnacht“ in einer Landgemeinde. Heidesheim im November 1938, in: Heimatjahrbuch Landkreis Mainz-Bingen 1993, S. 79-82. Zurück
- Zum Pogrom am 9. und 10. November 1938 siehe FRIEDLÄNDER, Saul: Das Dritte Reich und die Juden. Bd. 1: Die Jahre der Verfolgung 1933-1939. München 1998, S. 285-303. Zurück
- Kopie Auskunft des Amtsgerichts Ingelheim am Rhein an Karl Sturm (Heidesheim) vom 15. Juli 1971. NL Fröhlich, Aktenordner „Heidesheim Urkundenbuch 1818-2000“. Zurück
- Kopie Erlebnisbericht der Frau Johanna Holländer. NL Fröhlich, Ordner „Geschichte der Schlossmühle in Heidesheim (Rheinhessen)“. Zurück
- Mainzer Anzeiger vom 19. November 1938. Zurück
- Kopie Erlebnisbericht der Frau Johanna Holländer. NL Fröhlich, Ordner „Geschichte der Schlossmühle in Heidesheim (Rheinhessen)“. Zurück
- URHEGYI, „Kristallnacht“ in einer Landgemeinde (wie Anm. 125), S. 81. Zurück
- RUMMEL, Walter/RATH, Jochen (Bearb.): „Dem Reich verfallen“ – „den Berechtigten zurückzuerstatten“. Enteignung und Rückerstattung jüdischen Vermögens im Gebiet des heutigen Rheinland-Pfalz 1938-1953. Koblenz 2001 (Veröffentlichung der Landesarchivverwaltung Rheinland-Pfalz, 96), S. 63-67. Zurück
- URHEGYI, „Kristallnacht“ in einer Landgemeinde (wie Anm. 125), S. 81. Zur Enteignung jüdischen Vermögens siehe RUMMEL/RATH, Enteignung (wie Anm. 132), S. 40-45; MEINL, Susanne/ZWILLING, Jutta: Legalisierter Raub. Die Ausplünderung der Juden im Nationalsozialismus durch die Reichsfinanzverwaltung in Hessen. Frankfurt am Main 2004 (Wissenschaftliche Reihe des Fritz Bauer Instituts, 10), S. 36-48. Zurück
- URHEGYI, Schlossmühle (wie Anm. 110). Zurück
- STURM, Schloßmühle (wie Anm. 11); Schloßmühle Heidesheim (wie Anm. 11), S. 24. Zurück
- RUMMEL/RATH, Enteignung (wie Anm. 132), S. 244-246. Zurück
- Ebd., S. 250. Zurück
- URHEGYI, „Kristallnacht“ in einer Landgemeinde (wie Anm. 125), S. 82. Zurück
- Nachrichtenblatt der Gemeinde Heidesheim am Rhein vom 26. April 1957. Zurück
- Kopie Auskunft des Amtsgerichts Ingelheim am Rhein an Karl Sturm (Heidesheim) vom 15. Juli 1971. NL Fröhlich, Aktenordner „Heidesheim Urkundenbuch 1818-2000“. Zurück
- Kopie Schreiben des Landesamts für Denkmalpflege Rheinland-Pfalz (Mainz) an die Gemeindeverwaltung Heidesheim vom 16. September 1963. NL Fröhlich, Ordner „Geschichte der Schlossmühle in Heidesheim (Rheinhessen)“. Zurück
- Kopie Schreiben des Landesamts für Denkmalpflege Rheinland-Pfalz (Mainz) an das Pflegeheim am Geisberg, Frau Magda Franz, (Wiesbaden) vom 16. September 1963. NL Fröhlich, Ordner „Geschichte der Schlossmühle in Heidesheim (Rheinhessen)“. Zurück
- Kopie Schreiben des Landesamts für Denkmalpflege Rheinland-Pfalz (Mainz) an Prof. Dr, Erwin Stein (Baden-Baden) vom 3. August 1963, NL Fröhlich, Ordner „Geschichte der Schlossmühle in Heidesheim (Rheinhessen)“. Zurück
- Kopie Auskunft des Amtsgerichts Ingelheim am Rhein an Karl Sturm (Heidesheim) vom 15. Juli 1971. NL Fröhlich, Aktenordner „Heidesheim Urkundenbuch 1818-2000“. Zurück
- Ebd. Zurück
- Nachrichtenblatt der Gemeinde Heidesheim am Rhein vom 20. März und 10. April 1970. Zurück
- 125 Jahre Freiwillige Feuerwehr Heidesheim 1876-2001. Multimedia Festbuch. Heidesheim 2001; GEISENHOF, Willi/SCHLEUSS, Walter: Heidesheim 1945-1970. Zeit des Aufbruchs – Jahre des Aufbaus. Horb am Neckar 2004, S. 83-84. Zurück
- Kopie des Bebauungsplanes vom 30. Juni 1972, ergänzt am 21. Mai 1975. NL Fröhlich, Aktenordner „Heidesheim Urkundenbuch 1818-2000“. Zurück
- FRÖHLICH, Hermann: Geschwister Boehringer Ingelheim Stiftung für Geisteswissenschaften, in: B.I.F. Futura 16 (2001). S. 139-140. Zurück
- http://www.boehringer-ingelheim-stiftung.de/wer-wir-sind/geschichte.html [28.03.2011]. Zurück
- Boehringer Ingelheim Fonds. Portrait einer Stiftung. o.O. 61993, S. 7; SCHÜTZ, Dieter: Boehringer Ingelheim Fonds. Stiftung für medizinische Grundlagenforschung, in: Bundesverband Deutscher Stiftungen e.V./Verband Deutscher Wohltätigkeitsstiftungen e.V. (Hrsg.): Stiftungen aus Vergangenheit und Gegenwart. Augsburg und Bonn 1993 (Lebensbilder Deutscher Stiftungen, 6), S. 91-98; HAAS, Albert: Boehringer Ingelheim Fonds, in: Naturwissenschaftliche Rundschau 43 (1990), S. 38. Zurück
- FRÖHLICH, Hermann: Wir ziehen um, in: B.I.F. Futura 15 (2000), S. 3-4. Zurück
- WALTHER, Menschen (wie Anm. 1), S. 73. Zurück
- JASPERS, Ulrike: Change and continuity. Interview with B.I.F.'s new managing director, in: B.I.F. Futura 24 (2009), S. 3-4. Zurück
-
DEHIO, Kunstdenkmäler (wie Anm. 22), S. 295. Zurück - RAUCH, Christian: Die Kunstdenkmäler im Volksstaat Hessen, Kreis Bingen. Darmstadt 1934, S. 354. Zurück
- Ministerium für Bildung, Wissenschaft, Jugend und Kultur/Landesamt für Denkmalpflege (Hrsg.): Kulturdenkmäler in Rheinland-Pfalz. Bd. 18.1: KRIENKE, Dieter (Bearb.): Kreis Mainz-Bingen. Worms 2007, S. 314-316. Zurück
- DEHIO, Kunstdenkmäler (wie Anm. 22), S. 285. Zur Hahnheimer Schloss siehe FEIGEL, Wolfgang: Das Hahnheimer Schlösschen, in: Mainz-Bingen: Heimat-Jahrbuch 48 (2004), S. 103-105. Zurück
- Freundlicher Hinweis von Dieter Krienke M.A. vom Landesamt für Denkmalpflege Rheinland-Pfalz. Zurück
- KRIENKE, Kreis Mainz-Bingen (wie Anm. 157), S. 316. Zurück
- StAMz, HBA, I 50, Dioecesis Moguntina, vol. III: Capitula ruralia Algesheim-Lohr; STURM, Schloßmühle (wie Anm. 11). Zurück
- Freundlicher Hinweis von Willi Geisenhof. Zurück