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Das "Reichsgesetz betreffend die Grundrechte des deutschen Volkes"

Grundrechte 1848[Bild: gemeinfrei]

Ein Ruhmesblatt unserer Geschichte heute vor 172 Jahren: Am 21. Dezember 1848 verabschiedete die Frankfurter Nationalversammlung das "Reichsgesetz betreffend die Grundrechte des deutschen Volkes". Zum ersten Mal erlangten damit Menschen- und Bürgerrechte Gesetzeskraft in Deutschland. Der Grundrechtskatalog enthielt als Kernelemente die Gleichheit aller vor dem Gesetz, die Aufhebung aller Standesvorrechte, die Gewährleistung persönlicher und politischer Freiheitsrechte, wie Presse-, Meinungs-, Versammlungs-, Gewerbefreiheit, Freizügigkeit, sowie die Abschaffung der Todesstrafe. Diese Rechte und Prinzipien prägten später die Weimarer Verfassung von 1919 und das Grundgesetz von 1949. 

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Verfasserin: Dr. Hedwig Brüchert