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Die Könige und der Mittelrhein

Das fränkische Reich Karls des Großen

Als die römischen Truppen um 476 die Rheingrenze aufgaben und abzogen, blieb ein Teil der romanischen Führungsschicht im Land. Auch viele fränkisch-germanische Familien hatten sich entlang des Rheins angesiedelt. So war das Land keineswegs verlassen, sondern eine kelto-romanische Bevölkerung ging weiterhin dem Weinbau nach, betrieb Töpferei und Schieferabbau und sorgte so dafür, dass sich die Herrschafts- und Lebensverhältnisse weiterentwickelten.

Während einzelne fränkische Adlige Wirtschaftshöfe gründeten, ihre Gefolgsleute dort ansiedelten, und so die Keimzelle zahlreicher Ortschaften schufen (Heim-Orte), übernahm eine fränkische Führungsschicht das staatsrömische Eigentum. Dies konnten Städte, Dörfer, Kirchen, Guts- und Bauernhöfe, Mühlen, einzelne Grundstücke o.ä. sein. Aus dieser Übernahme des staatsrömischen Besitzes (Fiskus) entwickelte sich das Reichsgut, das von König zu König weiter gegeben wurde, das also stets dem gewählten König als territoriale Machtbasis zur Verfügung stand.

Bis in das Hochmittelalter hinein besaß das Königtum in Bingen, Bacharach, Oberwesel, St. Goar, Boppard, Oberlahnstein und Koblenz zahlreiche Güter und Herrschaftsrechte. Krongut war auch in den angrenzenden Mittelgebirgen, im Taunus und im Hunsrück vorhanden. Die Könige waren darüber hinaus uneingeschränkte Herren über die Schiffahrt und die Zollstellen, die nur sie einrichten durften.

Reichsgut am Mittelrhein

Das Reichsgut bildete die Machtgrundlage des deutschen Königs. Der Herrscher war auf die Naturallieferungen seiner Königshöfe angewiesen; Die Einnahmen aus den verschiedenen Reichsrechten bildete die finanzielle Grundlage des Königtums.

Das Reichsgut am Mittelrhein bestand meist aus einem zentralem Hofgut. Zum Hof gehörte Grundbesitz, Acker- und Weideflächen sowie am Rhein Weinberge. Hinzu kamen mannigfaltige Nutzungsrechte an Straßen, in Wäldern, an Bach- und Flussläufen usw. Bewirtschaftet wurden die weitgehend autarken Reichshöfe von Königsleuten, Ministerialen, und abhängigen Bauern. Die Leitung des Reichsgutes hatte ein Hofmann, ein Reichsvogt oder ein gleichgestellter „Beamter“.

Im Rahmen ihrer Reichs- und Territorialpolitik sahen sich die Könige immer wieder gezwungen, befreundeten Adligen Reichsgut, vor allem auch die einträglichen Zollstellen, als Pfand oder Lehen zu überlassen. Auf diese Weise konnten sie geleistete Dienste belohnen oder sich eine zukünftige Unterstützung sichern. Auch Bargeld für die Verwaltung dse reiches, besonders die Kriegführung wurde mit der Verpfändung von Reichsgut und Reichsrechten (Zoll, Geleit u.ä.) beschafft. Nicht zuletzt mussten die Kirchen und Klöster, wichtige Stützen der Königsherrschaft im Land, mit Besitz ausgestattet werden, um wirtschaftliche überleben zu können.

Bis ins Hochmittelalter hinein war das Königtum - neben Adel und Kirche - die dominierende Kraft am Oberen Mittelrhein.

Quelle: Euskirchen; redakt. Bearb. S.G.