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„Alle Wege führen über Rom“. Zum Tode Graf Heinrichs II. von Nassau-Dillenburg im Jahre 1451 an der Via Francigena

von Michael Matheus

(Der Titel spielt an auf: B. Schwarz, Alle Wege führen über Rom. Eine 'Seilschaft' Klerikern aus Hannover im späten Mittelalter, I, in: Hannoversche Geschichtsblätter NF 52 (1998), S. 5-87.)

Als spirituelles und administratives Zentrum der lateinischen christianitas war die mittelalterliche römische Kurie über Jahrhunderte hinweg ein Kristallisationspunkt und ein Zentrum kommunikativen Austauschs; die Apostelgräber, der römische Gnadenschatz wirkten wie Magneten, die viele Menschen persönlich auf den oft weiten und gefährlichen Weg in die Ewige Stadt zogen. Wie viele Personen dies im Mittelalter waren, wird sich in Zahlen niemals auch nur annäherungsweise bestimmen lassen. Selbst Momentaufnahmen, wie die Schätzungen von Rombesuchern in Heiligen Jahren, sind unzuverlässig und verweisen allenfalls auf mögliche Dimensionen.[Anm. 1] Angesichts dieser Überlieferungssituation verdienen jene Registerserien in den Vatikanischen Archiven auch unter Aspekten der sozialen Mobilität und der Migration besonderes Interesse, welche Gegenstand von Grundlagenforschung sind, wie sie am Deutschen HistorischenInstitut (DHI) in Rom betrieben wird. Die Ergebnisse dieser Bemühungen werden in den Bänden des Repertorium Germanicum (RG) bzw. des Repertorium PoenitentiariaeGermanicum (RPG) der Forschung zur Verfügung gestellt.[Anm. 2] Tausendfach werden hier Personen und Personengruppen faßbar, die Kontakte zur kurialen Administration pflegten und die vielfach auch persönlich die Stadt am Tiber aufsuchten.[Anm. 3]

Die folgende Skizze profi tiert von jenem durch das RG erschlossene Material, will zugleich aber auch auf Realien hinweisen, die ihrerseits mittelalterliche Romreisende aus dem deutschen Sprachraum bezeugen bzw. Niederschlag entsprechender Reisen sind. Die im folgenden als Beispiel und Ausgangspunkt gewählte Grabplatte soll auf Möglichkeiten der Verknüpfung von Schriftquellen (auch kurialer Provenienz) mit solchen nicht-schriftlichen Quellen verweisen. Eine systematische Aufnahme entsprechender Sachquellen ist bisher für Italien nicht erfolgt. Eine vergleichsweise dichte Überlieferung von Realien ist (kaum überraschend) entlang wichtiger Fernverbindungen wie der Via Francigena zu konstatieren.[Anm. 4]

Seit langobardischer Zeit entstand mit der Via Francigena, der Frankenstraße, eine neue Verkehrsader, die jahrhundertelang für jene, die aus dem nordalpinen Raum nach Rom ziehen wollten, zur wichtigsten Route wurde. Es handelte sich zwar um keine Straße im antiken oder modernen Sinne, aber doch um ein von den Zeitgenossen wahrgenommenes, vielfach genutztes und noch heute in Teilen im Gelände erkennbares Wegebündel mit sich verfestigender Infrastruktur und Etappenorten unterschiedlicher Qualität.[Anm. 5]Wer heute dem unmittelbar an dieser Frankenstraße gelegenen toskanischen San Quirico d'Orcia einen Besuch abstattet, wird auch eine Besichtigung der dortigen Collegiata mit ihren drei aus dem 12. und 13. Jahrhundert stammenden eindrucksvollen Portalen nicht versäumen. Zur Ausstattung der einschiffi gen Kirche zählt der Grabstein eines Heinrichs von Nassau, der den meisten aktuellen Reiseführern zufolge „hier 1451 auf der Rückkehr von der Pilgerfahrt nach Rom verstarb.“[Anm. 6] Die vergleichsweise reiche Infrastruktur des Ortes (darunter auch ein für Pilger wichtiges Hospital)[Anm. 7] hängt eng damit zusammen, daß die Frankenstraße durch San Quirico d'Orcia hindurchführte. Schon im Itinerar des Sigeric von Canterbury, das den Verlauf der Route für das 10. Jahrhundert bezeugt, ist San Quirico als Etappenort aufgeführt.[Anm. 8] In späteren Itinerarien wird der Ort regelmäßig genannt, der auch im Rahmen der staufi schen "Reichsverwaltung" eine Rolle spielte.[Anm. 9]

Weder der Name des Verstorbenen noch sein Todesdatum lassen sich anhand der stark abgenutzten Grabplatte erkennen bzw. ermitteln, die im Fußboden vor der linken Wand der Collegiata eingelassen wurde und an die Treppe zur Kanzel stößt (vgl. Abb. 1 und 2). Die beiden am Fuße der Platte angebrachten Wappenschilder sind nicht mehr erschließbar, die in lateinischen Lettern verfaßte Inschrift ist infolge starker Abnutzung nur noch in Resten lesbar. Die Füße des in Waffenrüstung[Anm. 10] dargestellten Ritters mit über der Brust gekreuzten Händen ruhen auf einer unkenntlichen Tiergestalt. Es handelt sich dabei aber zweifellos um einen Löwen, wenngleich der Volksmund hieraus ein Hündchen werden ließ, welches das Grab seines Herrn bis zum eigenen Tode nicht verließ.[Anm. 11]Es kann im folgenden (schon aus Gründen mangelnder Kompetenz) nicht um eine kunsthistorische Würdigung dieses auch von seinen Dimensionen her (2,55 × 1,05 m) auffälligen Stückes gehen.

Abbildung 1: Grabplatte Graf Heinrichs II. von Nassau-Dillenburg in der Collegiata von San Quirico d'Orcia. Vorlage: NALDI, San Quirico (wie Anm. 6).

Abbildung 2: Grabplatte Graf Heinrichs II. von Nassau-Dillenburg in der Collegiata von San Quirico d'Orcia – Ausschnitt. Photo: Ricarda Matheus.

Weder über potentielle Auftraggeber der Grabplatte noch über mögliche visuelle und kommunikative Intentionen, die mit deren Setzung verknüpft waren, ist derzeit etwas bekannt. Nicht einmal die ursprüngliche Situierung innerhalb der Collegiata ist bisher präzise bestimmbar.[Anm. 12] Verloren (bzw. nicht auffi ndbar) ist zudem ein Text, der in den zwanziger Jahren des 20. Jahrhunderts eine Datierung und Zuordnung der Grabplatte gestattete. Dem niederländischen Gelehrten Baron L. W. van Boetzelaer gelang es damals, anhand einer im Pfarrarchiv von San Quirico entdeckten älteren Abschrift den schon zum damaligen Zeitpunkt nicht mehr zur Gänze entzifferbaren Text der Grabinschrift zu ermitteln.[Anm. 13] Ihr zufolge verstarb Graf Heinrich von Nassau am 18. Januar 1451 auf dem Rückweg von einer Reise, die ihn anläßlich des Jubeljahres 1450 nach Rom geführt hatte. Lokal- und regionalgeschichtliche Hintergründe dieser Romreise Graf Heinrichs II. von Nassau-Dillenburg, zugleich Graf von Vianden und Diez sowie Herr zu Schleiden,[Anm. 14] skizzierte 1958 Hermann Heck aufgrund von Hinweisen in Quellen des Limburger St. Georgenstifts.[Anm. 15] Die Vermutung, Graf Heinrich sei der im Anno Santo ausgebrochenen Pest zum Opfer gefallen, von der für Rom und Umgebung chronikalische Quellen berichten, ist durchaus ansprechend, jedoch nicht zu beweisen.[Anm. 16]

Die Hoffnung, Heinrichs Romreise könnte auch in der ewigen Stadt einen noch faßbaren quellenmäßigen Niederschlag gefunden haben, wird (zumindest bisher) enttäuscht. Auch im reichhaltigen Material von RG und RPG findet sich sein Name nicht. Zu berücksichtigen ist dabei freilich, daß Laien hier notwendigerweise zahlenmäßig deutlich seltener vertreten sind als Kleriker, und ferner das überlieferte Material beachtliche Lücken aufweist.[Anm. 17]

Immerhin: ein Heinrich von Nassau wird im Jahre 1450 im RG genannt, doch handelt es sich zweifellos nicht um den Gesuchten. Eine spezifi sche Eigenart des RG erweist sich jedoch als wertvoll, insofern Registereinträge nicht isoliert ausgewiesen, sondern die einer Person zuzuordnenden Vorgänge zusammengeführt und chronologisch zu einem Lemmata zusammengefaßt werden. So taucht Heinrich von Nassau unter dem Lemma Philipp von Sierck auf, und die dort subsumierten Einträge bieten interessante Anknüpfungspunkte. Ein Eintrag vom 12. Mai 1450 betrifft zunächst die Reservation zweier (noch nicht näher spezifi zierter) Kanonikate bzw. Dignitäten in den Diözesen Trier, Mainz und Köln für Philipp von Sierck, den Bruder des Trierer Erzbischofs Jakob von Sierck.[Anm. 18] Da Philipp bereits Inhaber der Propsteien von St. Simeon in Trier sowie von SS. Severus und Martin in Münstermaifeld ist, kann er wegen Inkompatibilität weitere Dignitäten nur mit päpstlicher Erlaubnis übernehmen; vorsorglich wird er daher dispensiert. Mit Datum vom 15. Mai suppliziert sodann der Trierer Erzbischof, Jakob von Sierck, um die Übertragung der Propsteien von Mainz und St. Cassius in Bonn für den Fall, daß diese Pfründen dem Inhaber, Heinrich Nassau, aberkannt werden bzw. Heinrich abgesetzt wird. In der Folgezeit werden entsprechende Suppliken und Dispense mehrfach bestätigt (zuletzt mit Datum vom 1. Januar 1455). Mit anderen Worten: sollte Heinrich von Nassau der beiden Pfründen verlustig gehen, dann sollten diese an den Bruder des Trierer Erzbischofs fallen. Was auf den ersten Blick recht unverfänglich erscheint oder allenfalls auf konkurrierende Pfründenansprüche hinzuweisen scheint, erweist sich bei genauerem Hinsehen als Niederschlag komplexer und langwieriger Auseinandersetzungen.

Bei dem hier genannten Heinrich von Nassau handelt es sich um einen Verwandten Graf Heinrichs II. von Nassau-Dillenburg, nämlich um den Grafen Heinrich von Nassau-Beilstein. Die Mainzer Dompropstei hatte dieser spätestens seit 1432 inne, er konnte hierbei seinen Bruder Wilhelm "beerben". Während Wilhelm dem Mainzer Domkapitel eng verbunden war, kam es zwischen seinem Bruder und einfl ußreichen Mitgliedern des Kapitels schon in den dreißiger Jahren zu einer Entfremdung und in der Folge zu Auseinandersetzungen. Der Streit konnte zwar 1439 beigelegt werden, doch zwischen Heinrich, der u. a. als Rat des Kölner Erzbischofs tätig war und überwiegend in Köln residierte, und wichtigen Mitgliedern des Kapitels kam es auch nach 1439 wiederholt zu Konflikten. Diese boten Gegnern, wie dem Trierer Erzbischof, willkommene Gelegenheiten. Die Mainzer Dompropstei konnte der Nassauer freilich dennoch behaupten, erst im Jahre 1475 resignierte er sie.[Anm. 19] Seit 1432 war er auch im Besitz der im RG genannten Propstei von St. Cassius in Bonn, die er bis zum Jahre 1477 bekleidete.[Anm. 20]

Was die Einträge in der vatikanischen Registerüberlieferung freilich nicht unmittelbar erkennen lassen: zwischen ihnen und der Romreise des Grafen Heinrich II. von Nassau-Dillenburg gibt es sehr wohl Zusammenhänge. Einige wenige Hinweise zur Situation des Hauses Nassau sowie zur Territorialpolitik des Trierer Erzbischofs Jakob von Sierck sollen zum besseren Verständnis der Zusammenhänge beitragen. Das Grafengeschlecht, das sich nach der an der unteren Lahn gelegenen Burg Nassau benannte, hatte sich in der Mitte des 13. Jahrhunderts in eine sogenannte Walramische Hauptlinie (mit den Abzweigungen Weilburg, Idstein, Usingen, Wiesbaden) sowie in eine Ottonische Hauptlinie (mit den Linien Siegen, Dillingen, Hadamar, Beilstein) geteilt. Aus der Walramischen Linie stammte der römische König Adolf von Nassau (1292–1298); dessen Königtum fand zwar mit Adolfs Niederlage und Tod in der Schlacht bei Göllheim am 2. Juli 1298 ein frühes Ende, für das Nassauer Geschlecht bedeutete die Besetzung des Königsthrons dennoch einen Prestigegewinn. Aus dieser Linie stammten im 14. und 15. Jahrhundert ein Trierer Erzbischof sowie vier Mainzer Kurfürsten. Was die hier interessierende Ottonische Hauptlinie und insbesondere die dazu zählende Linie Nassau-Dillenburg betrifft, so gelangen ihren Vertretern über die alten Gebiete im Siegerland und Westerwald hinaus bedeutende Erwerbungen außerhalb der traditionellen Herrschaftsgebiete im niederländisch-luxemburgischen Raum, wie die Erbschaft der Grafschaft Vianden im Jahre 1420.[Anm. 21] Der in dieser Region im 15. Jahrhundert erlangte Zugewinn war die Basis für die Entwicklung des Hauses Nassau-Oranien, aus der das regierende Königshaus der Niederlande hervorging. Teilungen von 1425/27 und 1447/48 zwischen den beiden Brüdern Johann IV. und Heinrich II. von Nassau-Dillenburg begründeten in gewisser Weise schon die Trennung in einen dillenburgischen und in einen niederländischen Zweig der ottonischen Hauptlinie des Hauses Nassau.

Diese wenigen Hinweise deuten die weitläufi gen dynastischen Zusammenhänge und die damit verknüpften vielfältigen, keineswegs immer uniformen territorialpolitischen Interessen einzelner Linien des Hauses Nassau an. Vor diesem Hintergrund wird verständlich, daß es sich bei Auseinandersetzungen infolge von kurtrierischen und nassauischen Ausdehnungsbestrebungen niemals nur um lokal beschränkte Konfliktfelder handelt. Hinzu kommt, daß die Grafen von Nassau-Dillenburg mit Blick auf ihre luxemburgischen Besitzungen und als burgundische Lehnsleute immer wieder andere Interessen vertraten als der Trierer Kurfürst; I. MILLER, Jakob von Sierck 1398/99–1456 (Quellen und Abhandlungen zur mittelrheinischen Kirchengeschichte 45), Mainz 1983, S. 181. mit diesen Interessensgegensätzen waren die sich seit 1449 zuspitzenden Auseinandersetzungen zwischen dem Erzbischof und einflußreichen Mitgliedern des Trierer Domkapitels verflochten.[Anm. 22]

Ein Konfliktfeld war der Streit zwischen Nassau-Dillingen und dem Trierer Erzbischof um die Grafschaft Diez (im Bereich der unteren Lahn).[Anm. 23] Auf territorialpolitischer Ebene setzte Jakob von Sierck alles daran, die Lage des Trierer Erzstifts, das durch die Manderscheider Fehde in einen desolaten Zustand geraten war, zu verbessern. Mit kleinen Schritten, mit beachtlicher Ausdauer und Hartnäckigkeit versuchte er alle Möglichkeiten auszuschöpfen, die Finanzen des Stifts zu sanieren und territoriale Ansprüche zu sichern.[Anm. 24] Für expansive Projekte blieb nur wenig Spielraum. Zu ihnen zählte der Versuch, die Lehenshoheit über die Grafschaft Diez zu erwerben, und sich diese vom König bestätigen zu lassen. Hier agierte Graf Heinrich II. von Nassau-Dillenburg als unmittelbarer Konkurrent des Trierer Erzbischofs, besonders nachdem ihm infolge von Teilungsvereinbarungen mit seinem Bruder Johann IV. 1447/49 die nassauische Hälfte an der Grafschaft Diez zugefallen war. Welche Erfolge Trier in diesem lange anhaltenden Streit etappenweise erzielen konnte (freilich erst nach Heinrichs II. Tode), braucht hier ebensowenig erörtert zu werden, wie die sehr viel später erfolgten Vereinbarungen zwischen Nassau-Dillenburg und Kurtrier im sogenannten Diezer Vertrag des Jahres 1564.[Anm. 25]

Während der Dompropst von Mainz, Heinrich von Nassau-Beilstein, seinerseits in lehnsrechtliche Auseinandersetzungen mit dem Trierer Kurfürsten geriet,[Anm. 26] „erbte“ sein Verwandter und Verbündeter Heinrich II. von Nassau-Dillingen nicht nur die Konfl ikte um die Grafschaft Diez, sondern – teilweise damit verquickt – die sich jahrelang hinziehenden Auseinandersetzungen um das Limburger St. Georgenstift.[Anm. 27] Dieses Stift stritt mit den Bewohnern von Walsdorf und Camberg um seelsorgerliche Verpfl ichtungen einerseits sowie um die Zahlung der in diesen Orten vom Stift beanspruchten Zehnten andererseits.[Anm. 28] Während die Vertreter beider Orte von Johann IV. und in dessen Nachfolge von Heinrich II. unterstützt wurden, suchte und fand das in der Trierer Erzdiözese gelegene Stift Hilfe bei Jakob von Sierck. Die einzelnen Etappen des Konfl ikts müssen hier nicht ausführlich repetiert werden. Am 12. August 1449 drohte der vom Trierer Erzbischof eingeschaltete Koblenzer Offizial in einem Edikt, das an den Türen genannter Kirchen angeschlagen werden sollte, allen, die das Limburger Stift geschädigt hätten, mit der Exkommunikation; namentlich genannt werden Graf Heinrich II. von Nassau-Dillenburg und dessen Amtsträger ("Keller") Johannes von Godesberg.[Anm. 29] Alle Städte, Burgen und Dörfer des Grafen sollten im Falle des Ungehorsams nach einer festgesetzten Frist mit dem Interdikt belegt werden. Da aus der Sicht des Offizials die Forderungen nicht erfüllt wurden, traten am 22. Januar 1450 die Androhungen in Kraft. Graf Heinrich II. von Nassau-Dillenburg, der dem Trierer Kurfürsten schon zuvor Mannschaft und Eid aufgekündigt und Trierer Güter beschlagnahmt hatte,[Anm. 30] übersandte Dekan und Kapitel des Limburger Stifts daraufhin am 26. Februar 1450 einen Fehdebrief. Der Koblenzer Offi zial ging im Auftrag des Trierer Erzbischofs weiter gegen Heinrich II. von Nassau-Dillenburg vor. Mit Datum vom 21. März 1450 wurde das große Interdikt über Nassau, Camberg, Diez und alle anderen Orte des gräflichen Herrschaftsbereichs verhängt.[Anm. 31]

Während diese Auseinandersetzungen eskalierten, machte sich Jakob von Sierck mit großem Gefolge auf den Weg nach Rom. Er war einer von vielen, welche die Ewige Stadt im Heiligen Jahr aufsuchten, doch diente die Reise nicht nur dem Besuch der Apostelgräber, sondern ganz unterschiedlichen Zwecken: Von Papst Nikolaus V. ließ sich Jakob von Sierck eine Vielzahl von Vergünstigungen erteilen, darunter die umfassende Erlaubnis zur Klosterreform im Stift und die Zustimmung zur Gründung einer Universität in Trier.[Anm. 32] Zudem erbat er – gleichsam für alle Fälle – die Provision mit den Benefizien Heinrichs von Nassau-Beilstein für seinen Bruder Philipp. Daß auf diese Weise Rivalitäten in partibus sich auf dem römischen Pfründenmarkt auswirkten, war durchaus nichts Ungewöhnliches.

Während der Trierer Kurfürst sich im April und Mai 1450 in Rom aufhielt, wissen wir nicht, wann Heinrich II. von Nassau-Dillenburg sich nach Rom begab.[Anm. 33] Die Reise des Kurfürsten hat in kurialen Quellen noch unmittelbar faßbare Spuren hinterlassen, die des Grafen hingegen nicht. Vermutlich hat der Nassauer sich in Rom um einen Dispens von der Exkommunikation bemüht, auch wenn darüber in den erhaltenen Akten der Pönitentiarie nichts zu finden ist. Ob dem am 18. Januar 1451 auf der Rückreise von Rom Verstorbenen zunächst eine kirchliche Bestattung verwehrt blieb, ist gleichfalls nicht bekannt. Erst einige Jahre nach dem Tode Heinrichs II. verfügte am 9. April 1454 der Koblenzer Offi zial die Aufhebung der 1450 verhängten kirchlichen Strafen von Exkommunikation und Interdikt, nachdem mit Heinrichs Bruder und Erbe, Johann IV., eine Einigung erzielt worden war.[Anm. 34] Ausdrücklich sollte die Leiche Graf Heinrichs, falls sie bereits in geweihter Erde bestattet sei, dort rechtmäßig ruhen, andernfalls wieder ausgegraben werden und mit dem üblichen Ritus ein kirchlich gültiges Grab erhalten.[Anm. 35]

Der bisher skizzierbare historische Kontext der Grabplatte Heinrichs II. von Nassau-Dillenburg gestattet insbesondere zwei Schlußfolgerungen. Die Motive von Romreisenden, auch jener, die ein Heiliges Jahr zum Besuch der Ewigen Stadt nutzten, sind wohl nicht nur im vorliegenden Fall zu komplex, als daß sie mit der Vorstellung vom frommen Pilger angemessen beschrieben werden könnten. Sie geraten ohnehin selten genug und meist nur schemenhaft in den Blick. Das Beispiel des Heinrich von Nassau führt zugleich vor Augen, wie beschwerlich und gefährlich eine Reise nach Rom, und wie ungewiß eine sichere Rückkehr in die Heimat war. Diese Dimension dokumentiert über den hier besprochenen Einzelfall hinaus für die erste Hälfte des 15. Jahrhunderts in eindrucksvoller Weise auch ein Register, das – wenige Kilometer von San Quirico d'Orcia entfernt – im Jahre 1410 im bedeutenden Sieneser Hospital Santa Maria della Scala angelegt und bis 1446 geführt wurde.[Anm. 36] In diesem Register wurden die Namen von Passanten notiert, unter ihnen viele Pilger (auch solche aus deutschsprachigen Landschaften), die einen Teil ihrer mitgeführten Barschaft bei diesem angesehenen Hospital deponieren wollten, um sie auf der Rückreise wieder an sich zu nehmen. Leider umfaßt die erhaltene Überlieferung nicht das Anno Santo von 1450. Für das Jubeljahr 1400 schlagen sich im Register jedoch zwei Tatbestände eindringlich nieder. Nicht nur die Zahl der Pilger stieg deutlich an, auch die Zahl der Depositen schnellte in die Höhe. Gabriella Piccinni schätzt mit guten Gründen, daß nur etwa jeder zweite sein deponiertes Bargeld wieder in Besitz nahm: die meisten der Fernbleibenden dürften der Ende 1399 ausgebrochenen Pest zum Opfer gefallen sein.[Anm. 37]

Trotz einiger schon erschlossener historischer Kontexte bleibt mit Blick auf die Grabplatte des Nassauers in San Quirico noch vieles im Dunkeln. Völlig unerforscht ist bisher die Geschichte ihrer Rezeption. Ab welchem Zeitpunkt und vor welchem Hintergrund wurde die Grabplatte in der Collegiata in späteren Jahrhunderten überhaupt wahrgenommen? Während moderne deutschsprachige Reiseführer kaum einmal darauf verzichten, auf den frommen Rompilger Heinrich hinzuweisen, erwähnen die verschiedenen Aufl agen des einfl ußreichen Handbuchs für Reisende von Karl Baedeker („Mittelitalien und Rom“) jedenfalls bis zur fünfzehnten Auflage (einschließlich) aus dem Jahre 1927 die Memorie des Nassauer Grafen nicht.[Anm. 38] "Die schöne Kollegiatkirche" wird ausdrücklich gewürdigt; auch fehlt nicht der Hinweis, "unter den Hohenstaufen" sei San Quirico „Sitz eines kaiserlichen Vikars“ gewesen. Sollte die Grabplatte des Nassauers zu diesem Zeitpunkt sichtbar gewesen sein, so war die Identität des Verstorbenen (wohl bis zur Studie des Niederländers van Boetzelaer) vermutlich nicht bekannt. Einen Nachfahren des römischen Königs Adolf von Nassau hätte der Baedeker kaum ignoriert. Weshalb – so bleibt zu fragen – wurde die Grabplatte Heinrichs II. im Jahre 1936 versetzt und an ihren heutigen Aufbewahrungsort verbracht?[Anm. 39] Daß sich im Jahr 1956 das niederländische Königshaus für eine Restaurierung und bessere Situierung des Denkmals einsetzte,[Anm. 40] läßt sich wohl damit erklären, daß Graf Heinrich II. zu den Vorfahren dieser Dynastie zählt. Können beide Maßnahmen als Versuche gedeutet werden, einen Ort des Gedächtnisses zu konstituieren? Eine Kontextualisierung des Grabdenkmals mittels kurialer Überlieferung und Quellen in partibus leistet mindestens zweierlei: Sie führt heutigen Besuchern immer noch wirkmächtige dynastische Konstellationen europäischer Geschichte vor Augen und läßt die wohl nicht selten komplexe Motivstruktur jener besser verstehen, die sich im Mittelalter auf die beschwerliche Reise nach dem fernen Rom begaben.

Anmerkungen:

  1. Zu den diskutierten Zahlen vgl. z. B. La Storia dei Giubilei, Bd. 1 (1300–1423), a cura di G. FOSSI, Roma 1997; Bd. 2 (1450–1575), a cura di M. FAGIOLO, Roma 1998. Zurück
  2. Zum jeweils aktuellen Publikationsstand vgl. die Homepage des DHI Rom: www.dhi-roma.it. Zurück
  3. Umfängliches Material wurde soeben der Forschung neu zugänglich gemacht. Kurz vor dem Weihnachtsfest 2004 und wenige Wochen, bevor die Jubilarin ihren 65. Geburtstag vollendete, konnten sechs Teilbände des RG für den Pontifikat Eugen IV. (1431–1447) vorgelegt werden, die ohne die langjährige, entsagungsvolle Tätigkeit von Brigide Schwarz niemals hätten erscheinen können: RG V/1, 1–3 und V/2, 1–3: Eugen IV. 1431–1447, bearb. von H. DIENER (+) und B. SCHWARZ, Redaktion Ch. SCHÖNER, Tübingen 2004. M. MATHEUS, Zum Repertorium Germanicum Eugens IV: Rückblick, Dank und Ausblick, in: RG V/1, 1, S. VII–X. Zurück
  4. Die mittelalterlichen Grabmäler in Rom und Latium vom 13. bis zum 15. Jahrhundert, Bd. 1: Die Grabplatten und Tafeln, red. von J. GARMS/R. JUFFINGER/B. WARD-PERKINS; Bd. 2: Die Monumentalgräber, red. von J. GARMS/A. SOMMERLECHNER/W. TELESKO (Publikationen des Historischen Instituts beim Österreichischen Kulturinstitut in Rom, Abt. 2, Reihe 5), Rom 1981 u. 1994. Für den Campo Santo Teutonico in Rom sind beispielsweise Grabplatten und Epitaphien mit Inschriften seit der zweiten Hälfte des 15. Jahrhunderts erhalten, vgl. A. WEILAND, Der Campo Santo Teutonico in Rom und seine Grabdenkmäler (RQ, Suppl.- H. 43, 1), Rom 21988. Zum Problem, die Aufenthaltsdauer von "tedeschi" in Rom und in Italien in Mittelalter und Renaissance zu bestimmen, vgl. den Beitrag von Arnold Esch in diesem Bande. Eine über Grabplatten hinaus weitere aussagekräftige Quellengruppe stellen an den Routen alter Fernstraßen erhaltene Graffiti und Inschriften dar. Vgl. als Überblick D. KRAACK, Monumentale Zeugnisse der spätmittelalterlichen Adelsreise: Inschriften und Graffi ti des 14.– 16. Jahrhunderts (Abhandlungen der Akademie der Wissenschaften in Göttingen, Philologisch-Historische Klasse, Folge 3, 224), Göttingen 1997; D. KRAACK/P. LINGENS, Bibliographie zu historischen Graffi ti zwischen Antike und Moderne (Medium aevum quoti dianum, Sonderbd. 11), Krems 2001; zu Italien ebd. bes. S. 142 ff. Zu einem Beispiel im Michaelsheiligtum auf dem Monte Gargano und seiner Verortung im historischen Kontext vgl. M. MATHEUS/H. KREUTZER, Unterwegssein im späten Mittelalter: Als Pilger im Heiligen Land und im Michaelsheiligtum auf dem Monte Gargano, in: F. J. FELTEN/St. IRRGANG/K. WESOLY (Hg.), Ein gefüllter Willkomm. Festschrift für Knut Schulz zum 65. Geburtstag, Aachen 2002, S. 323–366. Zurück
  5. Zur ersten Orientierung in deutscher Sprache immer noch lesenswert: W. GOEZ, Von Pavia nach Rom. Ein Reisebegleiter entlang der mittelalterlichen Kaiserstraße Italiens: Pavia, Piacenza, Parma, Lucca, San Gimignano, Siena, Viterbo, Rom, Köln 1972, hier benutzt die 5. Auflage 1985. Verglichen damit für historische Zusammenhänge wenig ergiebig: R. ZWEIDLER, Der Frankenweg – Via Francigena, Stuttgart 2003. Zur Einführung vgl. auch: R. STOPANI, La Via Francigena. Storia di una strada medievale, Firenze 1998. Zur Bibliographie vgl. De strata francigena. Studi e ricerche sulle vie di pellegrinaggio del medioevo (Annuario del Centro Studi Romei) 1 (1993) ff. Vgl. als Beispiel für die Verknüpfung von archäologischen Zeugnissen mit Schriftquellen: M. MATHEUS, Borgo San Martino. An early medieval pilgrimage station on the Via Francigena near Sutri, in: Papers of the British School at Rome 68 (2000) S. 185–199. Vgl. auch die Lit. in Anm. 8. Zurück
  6. So K. ZIMMERMANNS, Toscana. Das Hügelland und die historischen Stadtzentren (DuMont-Kunst-Reiseführer), Köln 1996, S. 286. Entsprechend und zugleich mit Phantasie ausschmückend: G. NALDI, San Quirico d'Orcia e dintorni, San Quirico d'Orcia 2000, S. 48: „Reduce del pellegrinaggio dell'Anno Santo del 1450, al ritorno, il Conte, dopo aver contratto le febbri di malaria nell'agro romano, nei pressi di S. Quirico, decedeva e fu sepolto nella Pieve. Era il 17 Gennaio 1451. Nella pietra tombale che la sua cittadina fece scolpire nella metà del sec. XV il Principe, vestito da guerriero, è all'altezza naturale.“ Verglichen damit vermerkt wohltuend knapp und vorsichtig GOEZ, Von Pavia nach Rom (wie Anm. 5) S. 149: "Im Innern befindet sich das Grab eines deutschen Grafen von Nassau, der während der Reise nach Rom dem Fieber erlag." Ein über der Grabplatte in italienischer Sprache angebrachter Text informiert den Besucher: "Memoria del conte Enrico di Nassau morto a S. Quirico d'Orcia nel 1451 di ritorno dal Giubileo." Zur Collegiata vgl. auch I. BALDRIGA, I restauri ottocenteschi della Collegiata di San Quirico d'Orcia: contributo alla valutazione della decorazione scultorea, in: De strata francigena. Studi e richerche sulle vie di pellegrinaggio del medioevo 4/1 (1996) S. 61–78. Zurück
  7. NALDI, San Quirico (wie Anm. 6) S. 59 ff. Zurück
  8. Immer noch grundlegend: J. JUNG, Das Itinerar des Erzbischofs Sigeric von Canterbury und die Straße von Rom über Siena nach Lucca, in: MIÖG 25 (1904) S. 1–90, hier bes. S. 47 ff.; Millenario del viaggio di Sigeric, arcivescovo di Canterbury: 990–1990 (Quaderni del Centro Studi Romei 4), Poggibonsi 1990; V. ORTENBERG, Archbishop Sigeric's Journey to Rome in 990, in: Anglo-Saxon England 19 (1990) S. 197–246; Th. SZABÒ, Viabilità terrestre, maggiore e minore, nell'Europa centrale, in: Viaggiare nel Medioevo, a cura di S. Gensini (Pubblicazioni degli Archivi di Stato. Saggi 63; Centro di Studi sulla Civiltà del Tardo Medioevo San Miniato, Collana di Studi e Ricerche 8), Ospedaletto (Pisa) 2002, S. 19–38. I. MORETTI, Itinerari, in: Arti e storia nel Medioevo, Bd. 1: Tempi, Spazi, Istituzioni, a cura di G. SERGI, Torino 2002, S. 349–368. Zurück
  9. JUNG, Das Itinerar (wie Anm. 8) S. 47 ff.; F. SCHNEIDER, Die Reichsverwaltung in Toscana von der Gründung des Langobardenreiches bis zum Ausgang der Staufer (568–1268), Bd. 1: Die Grundlagen (BiblKPHIR 11), Rom 1914, bes. S. 87 ff., 278 ff. Eine italienische Übersetzung liegt seit 1975 vor. Unter straßengeschichtlichen Aspekten vgl. Th. SZABÓ, Comuni e politica stradale in Toscana e in Italia nel medioevo (Biblioteca di storia urbana medievale 6), Bologna 1992 (zu San Quirico ebd. S. 157). Zum wachsenden Einfl uß Sienas in San Quirico vgl. M. PELLEGRINI, Chiesa e città. Uomini, comunità e istituzioni nella società senese del XII e XIII secolo (Italia sacra 78), Roma 2004, S. 11, 14 f., 55 f. Zurück
  10. L. W. Baron VAN BOETZELAER vermerkte in seiner Studie (Het Graf van Graaf Henrik II van Nassau, in: Mededeelingen van het Nederlandsch Historisch Instituut te Rome 8 (1928) S. 143–148, hier S. 144), der in voller Waffenrüstung dargestellte Graf trage über dem üppig wallenden Haar keinen Helm, sondern ein Barett. Wünschenswert wäre eine kunsthistorische Studie, die vor dem Hintergrund der in den letzten Jahrzehnten intensivierten Forschungen zur Grabkunst auch diese Deutung in vergleichender Perspektive diskutiert. Zurück
  11. NALDI, San Quirico (wie Anm. 6) S. 49. Zurück
  12. Ein Hinweis ebd., S. 49. Zurück
  13. L. W. VAN BOETZELAER, Het Graf van Graaf Henrik II van Nassau (wie Anm. 10). Der heute über der Grabplatte wiedergegebene Text lautet demnach: "HENRICO GERMANICO NASSOVII VIANDENII DIECTEQVE COMITI ILLVSTRI A IVBILEO REDEVNTI SACRUM OBIIT XV KAL FEBRVARII MCCCCLI." Eine Überprüfung dieses Textes war leider nicht möglich; weder das genannte Stück noch weiteres einschlägiges Material fi nden sich heute nach Auskunft von Don Antonio Brandi unter den im Palazzo del Vescovo in Montalcino aufbewahrten Beständen. Eine Recherche im Archivio comunale di S. Quirico d'Orcia führte zu keinen Ergebnissen. Die Durchsicht einschlägiger Bestände der Sieneser Überlieferung zu den dortigen Hospitälern im Archivio di Stato di Siena erbrachte ebenfalls keine weiterführenden Erkenntnisse. Ich danke Gabriella Piccinni und Michele Pellegrini für die Hilfsbereitschaft und Unterstützung. Zurück
  14. Zu Heinrich, seinen verschiedenen Titeln und zur Herrschaft Schleiden sowie zu den Folgen des Todes Graf Heinrichs II. für das Haus Manderscheid vgl. H. HINSEN, Ein verhängnisvoller Rombesuch im Heiligen Jahr 1450. Der Tod des Grafen Heinrich II. von Nassau und Herrn von Schleiden, in: Jahrbuch Kreis Euskirchen 2000 (1999) S. 94–96. U. SCHUPPENER, Nassaus Einfl ußnahme in der Eifel. Die Herrschaften Schleiden und Dasburg, in: Nassauische Annalen 112 (2001) S. 193–227. Zur genealogischen Verortung vgl. die Regentenstammtafel der Nassau-Ottonischen Linien bei K. E. DEMANDT, Geschichte des Landes Hessen, Kassel u. Basel 21972, Tafel 6. Zurück
  15. H. HECK, Das Grabmal eines Nassauer Grafen in der Stiftskirche zu San Quirico a. d. Orcia, in: Nassauische Annalen 69 (1958) S. 224–227. Zurück
  16. VAN BOETZELAER, Het Graf van Graaf Henrik II van Nassau (wie Anm. 10) S. 148. Vgl. auch HECK, Das Grabmal (wie Anm. 15) S. 227. Zurück
  17. So ist für den Pontifikat Papst Nikolaus' V. (1447–1455) für den Bereich der Pönitentiarie nur ein Bruchteil der ursprünglich registrierten Bittschriften erhalten, vgl. Einleitung zum RPG II, S. IX ff. Vgl. allgemein: B. SCHWARZ, Das Repertorium Germanicum. Eine Einführung, in: VSWG 90 (2003) S. 429–440, bes. S. 432 ff. Zurück
  18. RG VI: Nikolaus V. 1447–1455, bearb. von J. F. ABERT (†) und W. DEETERS, Tübingen 1985, Nr. 1206. R. HOLBACH, Stiftsgeistlichkeit im Spannungsfeld von Kirche und Welt. Studien zur Geschichte des Trierer Domkapitels und Domklerus im Spätmittelalter (Trierer Historische Forschungen 2), 2 Teile, Trier 1982, bes. S. 591 f. Zurück
  19. M. HOLLMANN, Das Mainzer Domkapitel im späten Mittelalter (1306–1476) (Quellen und Abhandlungen zur mittelrheinischen Kirchengeschichte 64), Mainz 1990, bes. S. 417 f. Zurück
  20. D. HÖROLDT, Das Stift St. Cassius zu Bonn von den Anfängen der Kirche bis zum Jahre 1580 (Bonner Geschichtsblätter 11), Bonn 21984, S. 210 f. Zurück
  21. DEMANDT, Geschichte des Landes Hessen (wie Anm. 14) S. 398 f. Zur Entwicklung der „nassauischen Stammlande“ vgl. ebd. auch Karte nach S. 400. Zurück
  22. Ebd. S. 225 ff. Zurück
  23. DEMANDT, Geschichte des Landes Hessen (wie Anm. 14) bes. S. 408 ff.; MILLER, Jakob von Sierck (wie Anm. 22) S. 128, 181 ff.; P.-J. HEINIG, Kaiser Friedrich III. (1440–1493). Hof, Regierung und Politik, 3 Teile (Forschungen zur Kaiser- und Papstgeschichte des Mittelalters. Beihefte zu J. F. BÖHMER, Regesta Imperii 17), Köln u. a. 1997, S. 1226 f. Zu einer vorzüglichen jüngeren Darstellung des Streits um die Grafschaft Diez (aus Eppsteinischer Perspektive) vgl. R. SCHÄFER, Die Herren von Eppstein. Herrschaftsausübung, Verwaltung und Besitz eines Hochadelsgeschlechts im Spätmittelalter (Veröffentlichungen der Historischen Kommission für Nassau 68), Mainz 2000, bes. S. 451 ff.  Zurück
  24. MILLER, Jakob von Sierck (wie Anm. 22) bes. S. 174 ff. Zurück
  25. DEMANDT, Geschichte des Landes Hessen (wie Anm. 14) S. 409 f. Zurück
  26. MILLER, Jakob von Sierck (wie Anm. 22) S.181f. Zurück
  27. Vgl. zum folgenden HECK, Das Grabmal (wie Anm. 15) S. 225 f. Zurück
  28. Vgl. hierzu bereits ausführlich: L. GÖTZE, Beiträge zur Geschichte der Georgenkirche und des Georgenstifts zu Limburg, in: Annalen des Vereins für nassauische Alterthumskunde und Geschichtsforschung 12 (1873) S. 241–315, bes. S. 285 ff. Zurück
  29. Vgl. hierzu und zum folgenden W. H. STRUCK, Quellen zur Geschichte der Klöster und Stifte im Gebiet der mittleren Lahn bis zum Ausgang des Mittelalters (Veröffentlichungen der Historischen Kommission für Nassau 12/1): Das St. Georgenstift, die Klöster, das Hospital und die Kapellen in Limburg an der Lahn. Regesten 910–1500, Wiesbaden 1956, Nr. 1046, 1048, 1049. Zurück
  30. MILLER, Jakob von Sierck (wie Anm. 22) S. 182. Zurück
  31. STRUCK, Quellen (wie Anm. 30) Nr. 1050. Zurück
  32. M. MATHEUS, Heiliges Jahr, Nikolaus V. und das Trierer Universitätsprojekt: Eine Universitätsgründung in Etappen (1430–1473), in: S. LORENZ (Hg.), Attempto – oder wie stiftet man eine Universität. Die Universitätsgründungen der sogenannten zweiten Gründungswelle im Vergleich (Contubernium 50), Stuttgart 1999, S. 35–53, hier S. 36 ff. Zurück
  33. Von der Romreise Heinrichs und der Grabplatte in San Quirico weiß Ignaz Miller nichts, vgl. MILLER, Jakob von Sierck (wie Anm. 22) S. 183 mit Anm. 81. Zurück
  34. STRUCK, Quellen (wie Anm. 30) Nr. 1078, 1081, 1082. Zurück
  35. Ebd., Nr. 481. Zurück
  36. G. PICCINNI/L. TRAVAINI, Il Libro del Pellegrino (Siena 1382–1446). Affari, uomini, monete nell'Ospedale di Santa Maria della Scala (Nuovo Medioevo 71), Napoli 2003. Zurück
  37. Ebd., S. 46. Zurück
  38. K. BAEDEKER, Handbuch für Reisende. Mittelitalien und Rom, Leipzig 151927, S. 51. Zurück
  39. NALDI, San Quirico (wie Anm. 6) S. 49 Zurück
  40. Ebd., S. 50 f. Zurück