Prof. Franz Anton Dürr
*19.2.1729 Mannheim, † 1805 Mainz
Jurist, Professor für Geschichte
Dürr studierte vier Jahre lang Jura in Mainz, wechselte dann zur Universität Göttingen und studierte dort römisches und deutsches Staatsrecht. Er widmete sich außerdem Studien zur Geschichte, Münz- und Wappenkunde. Anschließend reiste Dürr nach Wien, um an der dortigen Universität weiter zu studieren. Er legte außerdem kurze Aufenthalte an Lehrstätten in Heidelberg, Bamberg, Bologna, Padua und anderen Orten ein. Schließlich kehrte er nach Mainz zurück und erlangte dort 1751 die Lizentiatswürde. Daraufhin besuchte Dürr die beiden höchsten deutschen Gerichte, das Reichskammergericht und den Reichshofrat.
1753 kehrte Dürr wieder nach Mainz zurück und nahm eine Lehrstelle an der juristischen Fakultät an, mit der jedoch kein Gehalt verbunden war. Dort führte er das Studium der Geschichte wieder in den Lehrplan ein, welche seit dem Dreißigjährigen Krieg nicht mehr angeboten worden war. Dürr organisierte einen Lehrplan für Geschichte, der vor allem auf die Studenten der juristischen Fakultät ausgelegt war und sich hauptsächlich mit Rechtsgeschichte befasste. 1757 erhielt Dürr eine ordentliche Professur für Staatsrecht und Historie, doch noch bis 1768 erhielt er kein Gehalt, da der Fakultät die Mittel dazu fehlten. Anschließend führte er zwölf Jahre lang –von 1773 bis 1785, das Dekanat der juristischen Fakultät.