Johannes Fust
Finanzier für die Buchdruckkunst
Der Mainzer Johannes Fust wurde um 1400 geboren und starb am 30.10.1466 als Opfer der Pest in Paris, während er sich dort auf Geschäftsreise befand. Er stammte aus einer wohlhabenden, der Goldschmiedezunft angehörenden Mainzer Familie, wodurch es ihm möglich war, die Erfindung von Johannes Gutenberg – den Buchdruck mit beweglichen Lettern – finanziell zu unterstützen. Ohne seine zwei Darlehen, jeweils in Höhe von 800 Pfund, hätte Gutenberg nicht vermocht, seine Werkstatt mit dem nötigen Inventar auszustatten. Durch diese finanzielle Unterstützung wurde Fust Teilhaber an der Druckerwerkstatt. Im Jahr 1455 klagte Fust in einem Prozess gegen Gutenberg sein Geld ein und erhielt, da Gutenberg zahlungsunfähig geworden war, die Druckerwerkstatt und die Druckergeräte.
Fust und Gutenberg
Gutenberg und Fust lernten sich wohl nach Gutenbergs Straßburger Zeit zwischen 1448 und 1450 kennen. In diesen Jahren erhielt Gutenberg, der erhebliche finanzielle Probleme hatte, das erste Darlehen des Advokaten Fust, um damit wahrscheinlich die Druckergeräte zu kaufen. Im Helmaspergischen Notariatsinstrument, also der Schlussakte des Prozesses zwischen Fust und Gutenberg, wird von einem "gemeinsame werk" gesprochen, wofür Gutenberg 1452 weitere 800 Pfund erhielt. Mit diesem "gemeinsame werk" ist die erste gedruckte Bibel, die „Gutenberg-Bibel“, welche in der Wissenschaft auch B42 wegen ihrer 42-zeiligen Seiten genannt wird, gemeint. Wann genau der Druck begann und fertiggestellt wurde, ist nicht genau zu ermitteln. Dennoch kann man die Entstehungszeit zwischen 1452 und 1456 annehmen. Auf 1452 als Beginn der Arbeiten an der Bibel deutet zum einen die zweite Geldzahlung Fusts hin, denn der Druck der Bibel war mit immensen Materialkosten verbunden. Zum anderen holte Fust in diesem Jahr Peter Schöffer aus Germsheim mit in das Gutenberg-Fust'sche Unternehmen, der ein "Schönschreiber und Drucker von Frühwerken innerhalb der Buchdruckkunst" war. Als terminus ante quem steht das Jahr 1456, in welchem der Empfang einer "Gutenberg-Bibeln" in Paris bestätigt wird. Da in der Schlussakte des Prozesses von keinem vollbrachten Werk die Rede ist, mit dem Gutenberg seine Schulden hätte begleichen können, kann davon ausgegangen werden, dass bis zum 6.11.1455 – auf diesen Tag datiert das Helmaspergische Notariatsinsturment – keine fertige Bibel vorlag.
Fusts eigene Druckerei und die Frankfurter Buchmesse
Nachdem Johannes Fust den Prozess gewann und damit die Werkstatt und alle Gerätschaften, die als Pfand für seine Geldzahlungen dienten, erhielt, eröffnete er zusammen mit Peter Schöffer 1456 eine neue Druckerei unter dem Namen Fust&Schöffer. Unter ihrem Namen enstanden bedeutende Werke der Druckkunst, unter anderem das dreifarbige Psalterium Moguntinum (1457), das Psalterium Benedictum (1459) und das Catholicon (1460). Im Jahr 1466 erschien mit der Officia Ciceros die letzte Publikation unter der Herausgeberschaft Fusts. Ein in der Genfer Bibliothek erhaltenes Exemplar weist eine Notiz auf, die besagt, dass Johannes Fust genau dieses Werk persönlich Louis de la Vernande in Paris übergeben hat.
Johannes Fust ist neben Peter Schöffer und nach Fusts Tod 1466 auch Konrad Henckis Gründer der Frankfurter Buchmesse. 1462 kann als das Jahr der ersten Verlegertätigkeiten, die bedeutend für die Bekanntmachung der Buchdruckkunst waren, und somit als das Gründungsjahr der Frankfurter Buchmesse gelten. In diesem Jahr begannen Fust und Schöffer mit dem An- und Verkauf von Büchern in Frankfurt.
Exkurs: geschichtliche Kontroverse
Zur Meinung von Fust als (Mit-)Erfinder der Buchdruckkunst im Laufe der Jahrhunderte
Wird in heutiger Zeit die Frage nach dem Erfinder der Buchdruckkunst mit beweglichen Lettern gestellt, kann man davon ausgehen, dass fast ausschließlich der Name Johannes Gutenberg fallen wird. Dass dies im Laufe der Jahrhunderte nicht immer so gesehen wurde, kann exemplarisch an zwei Beispielen festgehalten werden.
Heinrich Heine schreibt 1831 in "Aus den Memoiren des Herren von Schnabelewopski": "Hamburg ist die Vaterstadt des [...] Rauchfleischs, und rühmt sich dessen, wie Mainz sich seines Johann Fausts* und Eisleben sich seines Luthers zu rühmen pflegt. *(Fußnote): Heine meint Johann Fust, den Geschäftsteilhaber Gutenbergs, den er, nach einer früher weiterverbreiteten Annahme, für dieselbe Person hält wie den Dr. Faust (Aus: Elster, 1887-1890, Bd. 3, S.98.)
Elster als Herausgeber der Heine-Werke fühlt sich Ende des 19. Jahrhunderts dazu bewogen, erklären zu müssen, welche Person Heine mit Faust - beide Schreibweisen, Faust wie Fust, kommen zu verschiedenen Zeiten vor - meint, was darauf schließen lässt, dass Fust schon in Vergessenheit gerät oder geraten ist und nunmehr Gutenberg die Erfindung des Buchdrucks zugeschrieben wird, während noch in der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts Heine bei seinem Vergleich Fust die entscheidende Rolle zuweist.
1741 fühlt sich Johann David Köhler, Professor für Geschichte an der Universität Göttingen dazu berufen, die Ehre Gutenbergs zu retten, damit "man nun [...] völlig überzeugt seyn [werde], daß nicht Joh. Fausten, sondern ihm (Gutenberg) allein der unsterbliche Ruhm von der ersten Erfindung der Buchdruckerey gebühre."
Wie diese Stellen zeigen, war es nicht immer sicher, ob Johannes Gutenberg der Erfinder war, da Fust durch den Prozessgewinn die Druckerei ohne Gutenberg weiterführte und Gutenberg nicht einmal sein erstes Werk, die 42zeilige Bibel beenden konnte. Alle weiteren Werke wurden daraufhin mit dem Druckerzeichen von Fust&Schöffer gedruckt, sodass Gutenberg in der Öffentlichkeit unberücksichtigt blieb.
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NACHWEISE
Verfasser: Paul Sebastian Moos
Literatur:
- 2000 Jahre Mainz - Geschichte der Stadt digital
- Empell, Hans-Michael: Gutenberg vor Gericht. Der Mainzer Prozess um die erste Bibel, Frankfurt am Main [u.a.] 2008.
- Elster, Ernst (Hrsg.): Heinrich Heine. Sämtliche Werke, 7 Bde., Leipzig [u.a.], [s.n.] 1887-1890.
- Köhler, Johann David: Hochverdiente und aus bewährten Urkunden wohlbeglaubte Ehren-Rettung Johann Guttenbergs, eingebohrenen Bürgers in Mayntz..., Leipzig 1741.
- Stöckl, Thomas/Kuenzer, Jörg: Gutenberg war´s nicht allein. Gutenberg, Fust und Schöffer als Erfinder der Buchdruckkunst, Karlsruhe 1988.
Erstellt: 03.06.2009