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Absolutismus
Staatsform, die einem Monarchen den absoluten Führungs- und Machtanspruch zugesteht. Der absolutistische Herrscher verfügte theoretisch über eine unumschränkte Machtfülle in Gesetzgebung und Verwaltung. Er ist bei der Ausübung seiner Herrschaft nicht durch Mitwirkungs- oder Kontrollbefugnisse anderer Organe beschränkt und somit den bestehenden Gesetzen nicht unterworfen. Die Entstehung einer absoluten Herrschaft setzt die Anschauung voraus, dass der Herrscher eine göttliche Weihe besitzt. Im engeren Sinne wird unter Absolutismus die bestimmende europäische Staatsform des 17. und 18. Jahrhunderts verstanden.