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Afterlehen

Vom Lehnsmann an einen Aftervasallen weitergegebenes Lehen.

Von einem Lehensmann an einen Dritten ausgegebenes Lehen. Letzterer wurde dann Unter(lehns-)herr, Afterlehnsherr oder Zwischen(lehns-)herr genannt. Lehen durften im Allgemeinen ohne Einwilligung des Oberlehensherrn afterverlehnt werden.

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