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Anerbenrecht
Form des bäuerlichen Erbrechtes. Bäuerliches Erbrecht, das darauf zielte, den Hof auf einen von mehreren Erben (Anerben) übergehen zu lassen. Das ältere Anerbenrecht (bis 1800) schloss ein Testament über den Hof aus; das jüngere (nach 1800) trat ein, wenn der Bauer keinen Hoferben ausgewählt hatte. Die übrigen Erben erhielten eine angemessene Abfindung.