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Burgfrieden

Befriedeter Bezirk in einer und um eine Burg.

Befriedeter Bezirk in einer und um eine Burg, in welchem Friede und Sicherheit von der Herrschaft garantiert und bei Bruch bestraft wurde. Bei mehrherrigen Burgen war der Burgfrieden die Grundlage des rechtlichen und wirtschaftlichen Zusammenlebens. Die einzelnen Bestimmungen wurden entweder mündlich bewahrt oder in einer Urkunde schriftlich niedergelegt.

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