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Burgkapelle
Andachtsraum auf der mittelalterlichen Burg. In dem in sich geschlossenen Wohnbezirk der Burg verlangte die mittelalterliche Auffassung von Religiosität einen Raum für den Gottesdienst. Zwar verfügte längst nicht jede Burg über eine Kapelle, doch ein Raum oder Erker, in dem ein Gottesdienstes gefeiert werden konnte, war wohl auf jeder Burg vorhanden. In bescheidenen Bauten war nur Platz für eine einfache Altarnische (Nideggen, Nordrhein-Westfalen)oder einen Erker in einem Wohngemach des Palas (Burg Eltz). Der Kapellenchor ragte meistens aus der Hauswand heraus. Nach mittelalterlicher Anschauung durfte sich über dem Altar Gottes kein anderer Wohnraum des Menschen mehr befinden.
Die altchristliche Sitte und die spätere ausdrückliche Vorschrift, nach der Gotteshäuser von Westen nach Osten orientiert sein mussten ("Heilige Linie"), ließ sich bei den Burgkapellen nicht immer durchführen. Zahlreiche Burgkapellen folgten einer Nord-Süd-Linie. Vornehmere Burgen besaßen einen eigenen Nebenraum, in dem ein einfacher Altar stand und ein paar Wandmalereien die Heiligkeit des Ortes unterstrichen. So war beispielsweise im Palas der Wartburg ein Kapellenraum vorhanden. In den Wohntrakt einbezogen waren auch die Kapellen auf Burg Kriebstein und Gnandstein in Sachsen, auf der Cadolzburg in Bayern und Hohenbaden in Baden-Württemberg. Auch bei den Deutschordensburgen waren entsprechende Räumlichkeiten für den Gottesdienst reserviert. Größere Burgen verfügten dagegen oft über eine prächtig eingerichtete und ausgestattete Kapellen im Palas. Sie konnte auch an den Palas angebaut sein, oder frei im Hofe stehen. Gelegentlich befinden sich Kapellen im Bergfried oder auch in einem Mauerturm. Häufiger trifft man bei uns dagegen auf Kapellen, die in der Vorburg untergebracht waren oder sogar außerhalb der Ringmauer lagen. Ursache für diesen Standort mochten Platzgründe gewesen sein. Zumeist waren die außerhalb der Kernburg gelegenen Kapellen aber gleichzeitig Pfarrkirche für die Bevölkerung der Umgebung. In diesem Fall war es zweckmäßig, dass die Menschen die Kapelle besuchen konnten, ohne den engeren Burgfrieden der Burg betreten zu müssen.
Seltener als gemeinhin angenommen, befanden sich Kapellen im Torbau. Die Verbindung von Burgtor und Kapelle wurde angeblich besonders gerne gewählt, um den Burgen einen zusätzlichen Schutz durch den Heiligen zu geben, dem die Kapelle geweiht war. Doch die wohl plausiblere Erklärung ist, dass diese Torkapellen zugleich Pfarrkirche waren und für die Menschen außerhalb der Burg zugänglich sein sollten.
Das Innere von Kapellen war meist recht einfach gehalten. Sie bestand oft nur aus einem rechteckigen Raum mit einer flachen Holzdecke. Es gab aber auch großzügig ausgebaute Kapellen mit schmuckvollen Portalen, reich gegliederten Fenstern, kunstvollen Gewölben, mit anspruchsvollen Kapitellen und prächtigen Wandbemalungen.
Doppelkapellen
Eine Besonderheit der staufischen Burgen sind die zweigeschossigen Doppelkapellen.
Solche übereinanderliegenden Doppelkapellen kann man heute noch auf Burg Eger, Schwarzrheindorf bei Bonn, Burg Katzenstein in Württemberg, Burg Nürnberg und Burg Kronsegg in Niederösterreich sehen.
Doppelkapellen in Burgen bestehen aus zwei übereinanderliegenden Sakralräumen, die durch eine Öffnung im Fußboden der Oberkapelle miteinander verbunden sind. Im unteren Geschoss (capella publica), wo der Gottesdienst stattfand, nahmen die Ritter, Gefolgsleute und das Gesinde am Gottesdienst teil, während das Obergeschoß (capella privata) der Herrschaft vorbehalten war. Vom oberen Stockwerk, das gelegentlich einen eigenen Altar hatte, konnte man durch die Bodenöffnung auf den Altar des Untergeschosses blicken. Beim Schlossbau setzt sich dieser Typus als zweigeschossige, offene Schlosskapelle fort.
(Text: Stefan Grathoff)