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Domkapitel
An der Bischofskirche wirkender Klerus. Unter einem Domkapitel versteht man die korporativ verfasste Gemeinschaft des an einer Bischofskirche (Kathedrale) wirkenden Klerus.
Wesentliche Funktionen der Domkapitel waren die feierliche Gestaltung des Gottesdienstes in der Domkirche, die Wahl des Bischofs (oft in Konkurrenz zum Papst oder weltlichen Gewalten), die Beratung des Bischofs sowie die Teilnahme an der geistlichen und weltlichen Bistumsverwaltung. Diese Rechte wurden später oft durch Wahlkapitulationen abgesichert und verschafften den Domherren wichtige Ämter. Seit dem 6. Jahrhundert schlossen sich die Mitglieder dieser Gemeinschaften nach mönchischem Vorbild zu einem "collegium canonicorum" mit einer "vita canonica" zusammenschlossen. Das Aachener Konzil von 816 unterstellte alle Kleriker einer Kathedrale bzw. Kollegiatkirche dieser Norm. Die Mitglieder (Domherren, Domkapitulare) behielten ihr Privateigentum und lebten nach festen Regeln. Nachdem im 9. Jahrhundert die vita canonica mehr und mehr verfallen war, galten die Domherren als Säkularkanoniker, im Gegensatz dazu die um 1100 reformierten als Regularkanoniker. Seit dem 13. Jahrhundert gibt es die Domherren (Vollkanoniker) mit dem Recht auf einen bestimmten Sitz im Chor, auf Unterhalt aus der "mensa" und auf Präsenzgelder auf Stiftungen. Die Zahl der Domherren betrug zwischen 20-30 Personen. Ihre gelebte "vita communis" endete bereits im 12. Jahrhundert. Die Korporation ergänzte sich damals selbst. Im Spätmittelalter wurden mehr und mehr Domherren auch durch päpstliche Provision, teils auch von weltlichen Mächten bestimmt. Eine herausgehobene Stellung hatten die Dignitäre und v.a. der Vorsteher des Domkapitels, der Propst.