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Dotation
Finanzielle Ausstattung für verdiente Personen oder Einrichtungen. Dotationen sind finanzielle Ausstattungen für bestimmte Personen oder Einrichtungen. Diese Ausstattungen bestanden in der Zeit Napoleons etwa für die Ehrenlegion, verdiente Persönlichkeiten, wie den Fürsten von Wagram, oder auch das Pariser Waisenhaus sowie Einrichtungen für Soldaten und Veteranen. Dabei haben die bedachten Einrichtungen und Personen lediglich das Nutzungsrecht an den Dotationsgütern oder deren Einkünften, während das Eigentumsrecht beim Staat blieb.
(Quelle: nrw2000.de)