Bibliothek

Epithaph

Grabinschrift, Gedächtnismal.

Als Epitaph (griech. Grabinschrift) bezeichnet man ein, seit dem 14. Jahrhundert vorkommendes, Gedächtnismal für einen Verstorbenen in Form einer Platte. Diese kann an der inneren oder äußeren Kirchenwand oder an einem Pfeiler oder im Kreuzgang senkrecht aufgestellt sein. Das Epitaph ist kein Grabmal, weil sich weder dahinter noch darunter ein Grab befindet. Man unterscheidet zwei Hauptformen:

 

  • Die Platte trägt eine Inschrift oder die Gestalt des Verstorbenen wie ein aufrecht gestellter Grabstein.
  • Später wird eine Szene um das Stifterbild aufgebaut: Der Verstorbene kniet z.B. als Adorant (Anbetender), oft mit seiner Familie, bittend zu Füßen des Kreuzes Christi.

In Renaissance und Barock wächst das Epitaph oft zu mehrstöckigen, prunkvollen Aufbauten mit geistreichen symbolischen Bedeutungen an. Gelegentlich wird der Verstorbene als 33jähriger ("Jesusalter") dargestellt.

« Zurück zur Ursprungsseite

« Das gesamte Glossar anzeigen