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Flurschütze
Aufsichtsperson in der Gemarkung. Für die Aufsicht in der Gemarkung sind aber wohl bereits im Mittelalter besondere Personen bestellt, auf den Landesherrn vereidigt und von den Ortseinwohnern bzw. der Gemeinde bezahlt werden. Gewöhnlich waren es die Flurschützen, die für die Ordnung in der Gemarkung zuständig waren. Sie gingen die Gemarkung ab und achteten darauf, dass keine falschen Wege benutzt, fremde Felder mit dem Fuhrwerk überfahren oder sonstige Vergehen begangen wurden. Wer sich etwa zu Schulden kommen ließ, wurde "angezeigt" und musste ein Bußgeld zahlen. Diese Frevelgelder waren eine Haupteinnahme der Gemeinde. Wenn keine besonderen Steinsetzer ernannt worden waren, kontrollierten die Flurschützen den ordnungsgemäßen Zustand der Flur- und Grenzsteine in der Gemarkung und an der Grenze.