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Gottesfrieden

Früher Versuch, eine einheitliche Friedensordnung herzustellen.

Der so genannte Gottesfrieden (Pax Dei) entstand Ende des 10. Jahrhunderts zuerst in Südfrankreich. Er sah den Schutz bestimmter Personengruppen, von Geistlichen, Landleuten, Frauen, Kaufleuten sowie bestimmter Örtlichkeiten, Kirchen, Mühlen usw. auf unbeschränkte Zeit vor. Verstöße gegen das Friedensgebot sollten mit Kirchenstrafen geahndet werden. Diese sollte ein seit Ende des 11. Jahrhunderts bekanntes Sondergericht in jeder Diözese verhängen und durch eine Sondertruppe (militia pacis) vollstrecken lassen. Mit dem Gottesfrieden verband sich im 11. Jahrhundert die Einrichtung des Gottes-Landfriedens (treuga Dei), ein allgemeiner Waffenstillstand für alle Personen und Orte, jedoch nur für bestimmte Friedetage, zuerst von Samstag bis Montag, dann von Mittwochabend bis Montagmorgen.

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