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Investiturstreit

Kompetenzkampf zwischen Papst und König im 11./12. Jh.

Der schon im Mittelalter geläufige Begriff dient als zusammenfassende Bezeichnung für die geistigen und machtpolitischen Auseinandersetzungen, die im letzten Viertel des 11. und im ersten des 12. Jahrhunderts zwischen Papsttum und Königtum um die Abgrenzung der beiderseitigen Einflusssphären in der Kirche geführt wurden. Entscheidender, wenngleich keineswegs einziger Streitpunkt, war die Einsetzung (Investitur) der Bischöfe und Äbte des Reiches durch das Königtum. Dieses Recht forderte Papst Gregor VII. (1073-1085) nun für das Papsttum (Gregorianische Reform). Generell ging es ihm um die Befreiung der Kirche aus der Fremdbestimmung durch die Laiengewalt. Der Investiturstreit trat im Jahr 1075 in ein kritisches Stadium, als sich Papst und König um das Recht zur Ernennung des Mailänder Erzbischofs stritten. Obwohl Rechtsgelehrte versuchten, den Zwist juristisch beizulegen, verzögerte sich eine Einigung, da beide Seiten auf ihrem jeweiligen Rechtsstandpunkt beharrten. Als Papst Gregor VII. und einige deutsche Fürsten sich zu einer starken Opposition gegen das Königtum zusammenschlossen und der Thron in Gefahr geriet, unternahm König Heinrich IV. im Jahr 1077 den berühmten Bußgang nach Canossa. Dieses Einlenken verhinderte Schlimmeres: Der gegen ihn verhängte Kirchenbann (Exkommunikation) wurde aufgehoben und seine Stellung als König war wieder gefestigt. Der Ausgleich zwischen den unterschiedlichen Meinungen wurde jetzt im "Wormser Konkordat" gefunden.

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