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Lehensauftragung
Form der Güterübertragung. Auflassung eines Gutes an einen Herrn. Dies geschah aber in der Absicht, das veräußerte Gut jetzt aber als Lehen zurückzuerhalten. Die beiden Akte mussten zeitlich getrennt sein waren aber eng miteinadner verbunden. Bei dem Gut handelte es sich entweder um Eigengut (Allod) oder um ein Lehen, das bisher von einem anderen Herrn lehnsrührig war.