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Markgraf

Adelsmitglied.

 

Lat. marchio, marchisus, bezeichnete im Frankenreich den Stellvertreter des Königs im militärisch gesicherten Vorfeld der Stammesherzogtümer (Marken), der mit besonderen Befugnissen ausgestattet war. Die dem Reichsgebiet vorgelagerten Marken spielten eine wichtige Rolle als militärisches Aufmarschgebiet zu Kriegszeiten, im Osten auch zur Christianisierung der Bevölkerung angrenzender Stämme. Die Vollmachten der Markgrafen (Heerbann, hohe Gerichtsbarkeit, Befestigungsrecht) gingen über die Rechte der anderen Grafen hinaus und gaben den Befehlshabern wichtiger Marken eine fast so starke Selbstständigkeit und Gewalt wie die der Stammesherzöge. Die karolingischen Markgrafschaften (Spanische Mark, Bretonische Mark und Ostmarken) gingen in die Stammesherzogtümer ein oder verfielen. Die Sachsenkaiser gründeten neue Markgrafschaften, z.B. die Dänische Mark, die Marken Meißen, Lausitz, Krain, Aquileia, Verona und die Steiermark.

 

Im 12. Jh. wurden die Markgrafen von Brandenburg, Meißen, der Lausitz, Mähren und Namur mit der Feudalisierung der Ämter und wachsender Selbstständigkeit zu Reichsfürsten. Im 11. und 12. Jh. prägten verschiedene Markgrafen Münzen. Bis zum Ende des Reichs gab es neun Markgrafen: Baden, Brandenburg, Ansbach, Bayreuth, Meißen, Lausitz, Mähren, Burgau und Hochberg. Der Titel Markgraf kommt am häufigsten auf brandenburgischen und badischen Münzen vor. Die Markgrafen von Baden leiteten ihren Titel von der Mark Verona ab. Die fränkisch-brandenburgischen Fürstentümer (Ansbach und Bayreuth) wurden seit 1415 zu Markgrafschaften. In Frankreich, Italien und Spanien entwickelten sich die Titel Marquis und Marquese zum bloßen Adelsprädikat.

 

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