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Mediatisierung
Unterwerfung von Herrschaften oder Besitzungen, die zuvor unmittelbar dem Heiligen Römischen Reich unterstanden, unter eine Territorialherrschaft. Im Heiligen Römischen Reich gab es Fürsten, Grafen, Reichsritter u.a., die über Reichsgüter verfügten oder ihre aus dem Mittelalter stammenden Lehnsbeziehungen zu Kaiser und Reich bewahren konnten. Mit der Mediatisierung 1803/1806 verloren sie die meisten ihrer Rechte und wurden größeren Territorien ein- und untergeordnet. Sie behielten ihren »Stand«, verloren aber ihre Reichsunmittelbarkeit, vor allem das Recht, erstinstanzlich beim Reichsgericht klagen zu dürfen.