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Metropolit
Amtstitel des >Erzbischofs. Amtstitel des Bischofs, der einer Erzdiözese vorsteht, auch Erzbischof genannt. Der Erzbischof leitet die Erzdiözese und hat ein Aufsichtsrecht über die Reinerhaltung des Glaubens und die Aufrechterhaltung der kirchlichen Ordnung in den ihm unterstellten Diözesen (Suffraganbistümern). Erzbischof gibt es auch (selten) als reinen Ehrentitel. Siehe Erzbischof.