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Notariatsinstrument
Weitgehend normiertes und beglaubigtes Schriftstück eines Notars. Form der Urkundenbeglaubigung durch einen öffentlich bestellten Notar. Der Notar fertigte nach überlieferten Regeln Schrifstücke aus, die er mit seiner Unterschrift und seinem Notariatszeichen (Signet) versah. Von Italien kommend, verbreitete sich diese Urkundenform seit dem 13. Jahrhundert auch im Deutschen Reich.