-
Pfründe
An ein kirchliches Amt geknüpftes Einkommen. Bezeichnung für ein von der zuständigen kirchlichen Autorität eingerichtetes "Rechtsinstitut", welches aus Kirchenamt in Verbindung mit nutzungsfähiger Vermögensmasse besteht. Der Ertrag dient dem Unterhalt des Amtsinhabers. Studiert dieser an einer Universität, so kann er die Einkünfte verwenden, um sein Studium zu finanzieren, sollte aber einen Stellvertreter ('Vikar') ernennen, der (gegen einen Bruchteil der Einkünfte) die Seelsorge aufrechterhält. Pfründen wurden im Spätmittelalter 'gehäuft' (ein Pfründner hatte mehrere Ämter inne), was Anlaß zu Protesten gab. Die Stiftspfründe (Benefizium) bot ihren Inhabern nicht nur Unterhalt und Wohnung, sondern auch Handlungsfreiheit und - nach Fortfall der Zwangs-Wohngemeinschaft (vita communis) - auch Freizügigkeit, so dass die Kapitel ein Personalreservoir für viele Aufgaben in Kirche, Reich, Territorium und Stadt darboten. Kanoniker betätigten sich nicht nur im Dienst für Gott, in Seelsorge, Mission, Stiftsschulen usw., sondern waren an der Kurie, an Adelshöfen in Verwaltung und Kanzlei, in juristischen und politischen Aufgaben sowie als Universitätslehrer tätig. Die Universitäten des spätmittelalterlichen Reiches wären ohne die Stiftspfründe nicht lebensfähig gewesen.