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Privaturkunde

Diese Form der Urkunde grenzt sich von Königs- und Papsturkunden ab.

Die Urkundenlehre unterscheidet nach dem Aussteller drei Gruppen von Urkunden: 1. Kaiser- und Königsurkunden, 2. Papsturkunden und Privaturkunden. Während bis ins frühe Mittelalter hinein diese drei Gruppen im Wesentlichen einheitliche Traditionen bilden, sind die Formen der Privaturkunde mit Entstehung der Fürstenurkunden und spätestens seit dem Aufkommen der Siegelurkunde im 12. Jahrhundert nicht mehr einheitlich. Dennoch werden Notariatsinstrumente, Bischofsurkunden, Stadturkunden, Fürstenurkunden u.ä. auch dann noch als Privaturkunden bezeichnet.

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