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Regularkanoniker
Stiftsherr. Als Regelkanoniker werden diejenigen Kanoniker bezeichnet, die sich im Zuge der Gregorianischen Reform einer über die Aachener Regel (816) hinausgehenden Lebensordnung unterwarfen. Sie verzichteten auf persönlichen Besitz, stellten die "vita communis" wieder her, führten einen bescheideneren Lebensstil und leisteten einen intensiveren liturgischen Dienst.