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Reichsstadt

Reichsunmittelbare Stadt.

Reichsstädte stellen einen besonderen Typus der deutschen Stadt- und Verfassungsgeschichte dar. Ursprünglich waren es königliche Städte der Stauferzeit, die sich unterschiedlich weit von der direkten Stadtherrschaft des Königs emanzipierten und Privilegien und Autonomie gewannen.

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