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Ritterschlag
Im Deutschen Reich erst spät übliche Form der Rittererhebung. Förmliche Erhebung einer Person in den Ritterstand. Während der Regierungszeit Karls IV. (1346-1378) setzte sich der Ritterschlag gegenüber der Schwertleite immer mehr durch. Erstmals erwähnt wird der neue Ritus im Jahr 1354.