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Simultaneum
Simultankirche. Die Reformation führte dazu, dass in Rheinhessen die mainzisch dominierten Orte katholisch blieben, die pfalzgräflichen Orte dagegen den "neuen Glauben" annahmen. In solchen Orten, in denen dank Doppelherrschaft beide Konfessionen vertreten aber nur eine Kirche vorhanden war, wurde das sog. Simultaneum eingeführt: Alles kirchliche Eigentum gehört den Konfessionen gemeinsam, wird gemeinsam verwaltet und gemeinsam genutzt. Was gut gemeint und der Zeit weit voraus war, führte in der Realität oft zu jahrhundertelangen und stellenweise kuriosen Streitigkeiten. Häufig gingen Zwist und Hader um das Recht, jeweils bestimmte Teile des (durch Schranken getrennten) Kirchraums zu nutzen. Meist "gehörten" Chor und Apsis den Katholiken, das Kirchenschiff den Reformierten, Protestanten. In Rheinhessen gab es zahlreiche gemeinsam genutzte Kirchen. Die Simultaneen wurden im 20. Jahrhundert bis auf wenige Ausnahmen aufgehoben.