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Stadtrat

Politisches Organ der bürgerlichen Selbstverwaltung.

(Magistrat, Rat, Senat, consilium (civitatis), consitorium civitatis)

In den deutsche Städten seit Ende des 12. Jahrhunderts Organ der Bürgerschaft zur Selbstverwaltung, auf sehr verschiedene Art; vielfach aus Ausschüssen, die für Steuern, Befestigungswesen, Landfrieden und dergleichen vom Stadtherrn gebildet worden waren, entstanden. Wo Schöffen vorhanden waren, wurden häufig diese zum Stadtrat, oder sie traten in ihn ein, wobei sie öfters eine besondere Schöffenbank bildeten. In den später gegründeten Städten wurde ein Stadtrat von vorneherein durch die Gründungsurkunde eingesetzt. Er verdrängte allnmählich den Stadtherrn, trat an seine Stelle und wurde zum wesentlichen Merkmal der Stadt im Rechtssinne.

Seine Mitglieder wurden gewählt, vielfach in sehr komplizierten indirekten Wahlverfahren, meist auf ein Jahr. Ihre Zahl war sehr verschieden, häufig verhältnismäßig klein. Während zuerst nur die Patrizier in den Stadtrat (Geschlechterrat) wählbar waren (Ratsfähigkeit), erlangten im 14. und 15. Jahgrhundert auch die Zünfte, wenn auch vielfach nur zeitweise, den Zutritt. Dabei bildeten sie häufig einen besonderen zweiten Rat (Ganzer rat, Geheimer Rat, Großer Rat, Junger Rat, Rat der Gemeinde), während der ursprüngliche als Enger(er) Rat (Älterer Rat, Innerer Rat, Kleiner Rat, Oberbank, Privatrat) weiterbestand. Doch erfolgte diese Scheidung in vielen Städten schon vor der Zunftbewegung und der Große Rat bestand dann ursprünglich ebenfalls aus Patriziern.

Im allgemeinen führte der Kleine Rat die eigentliche Verwaltung und die laufende Geschäfte, während der Große Rat mehr einen Bürgerausschuss darstellte, aus dem er vielfach hervorging und von dem er sich nicht immer scharf trennen läßt. Im einzelnen waren die Kompetenzen fast in jeder Stadt verschieden, und neben den beiden üblichen Räten bestanden häufig noch andere, vor allem ein geschäftsführender Ausschuss, häufig dem Kleinen Rat entnommen. Diese Geheimen Räte hatten vor allem auch die auswärtigen Angelegenheiten zu besorgen. Öfters rissen sie die gesamte Regierungsgewalt an sich, zumal, wenn sie lebenslänglich waren. Den Vorsitz im Stadtrat führte meist der Bürgermeister, manchmal ein besonderer Stadtredner.
 

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