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Transsumpt

Begriff aus der Urkundensprache.

Überlieferungsform einer Urkunde mit Rechtskraft. Der Text einer Originalurkunde (A) wird in eine neue Urkunde (B) wörtlich eingefügt und von dem Aussteller von B bestätigt. Damit ist auch der neue Aussteller an den Inhalt von A gebunden. Diese Urkunde B mit dem Inserat (der wörtlichen Abschrift) ist ein Transsumpt. Dieser Vorgang der Übernahme und Bekräftigung von alten Verordnungen erfolgte oft durch den Rechtsnachfolger des Ausstellers der Originalurkunde.

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