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Weihbischof

Römisch-katholischer Bischof ohne eigene Diözese, assistiert einem Bischof.

Seit dem 11. Jahrhundert wird der Weihbischof dem regierenden Bischof als Helfer in der Ausübung der Weihegewalt zur Seite gestellt. Dem Weihbischof können auch bestimmte Sachgebiete oder Regionen zur selbständigen Betreuung in ständiger Vertretung des Bischofs von diesem zugewiesen werden. Im Kirchenrecht wird man den Begriff "Weihbischof" vergeblich suchen. Eigentlich handelt es sich nämlich um "Titularbischöfe" (Auxiliabischof) ohne eigene Diözese, die zu Hilfsdiensten einem anderen Bistum zugeteilt werden. Sein Amt ist nur delegiert und auf Zeit verliehen.

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