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Wormser Konkordat
Vertrag zur Beendigung des Investiturstreites. Ein im Jahr 1122 zwischen König Heinrich V., dem Sohn Heinrichs IV., und päpstlichen Gesandten (Papst Calixt II.) geschlossener Vertrag, der den Investiturstreit (vorerst) beendete. Heinrich V. verzichtet auf die Einsetzung des Bischofs mit Ring und Stab und erlaubt die freie kirchliche Wahl und Weihe des Bischofs. Der Papst gestattet, dass in Deutschland die Wahl der Bischöfe in Gegenwart des Königs stattfindet und der gewählte Bischof vom König durch die Übergabe des Zepters das weltliche Lehen erhält und ihm dafür den Lehnseid leistet.