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Zunft
Vereinigung städtischer Handwerker im Mittelalter. Ursprünglich freie Vereinigung der in einer Stadt dasselbe Handwerk oder Gewerbe treibenden Personen zur gegenseitigen Unterstützung, in der ersten Zeit mit stark religiösem Charakter, in den germanische Ländern z. T. aus den Gilden entstanden. Die ersten Zünfte erscheinen in Deutschland im 12. Jahrhundert. Ein Zunftzwang (Gildezwang), d. h. die Verpflichtung eines jeden, der das betreffende Handwerk ausübte, einer Zunft anzugehören und das Verbot der Ausübung für jeden, der nicht Zunftgenosse war, kam erst im 13. Jahrhundert auf. Auch wurden nun erst die Zunftstatuten (Amtsrollen, Einungen, Zunftbriefe, capitularia) aufgeschrieben; bis dahin war der Eintritt in die Zunft völlig unbeschränkt gewesen.
Die Gesellen waren teilweise vollberechtigte Mitglieder der Zunft; in der Regel war dies nur der Meister, der selbständige Handwerker, der auf eigene Rechnung arbeitete. Die Meister bildeten die Zunftversammlung und wählten die Vorsteher, die Zunftmeister. Diese, von denen meist mehrere vorhanden waren (deshalb oft Vierer, Sechser, usw.), vertraten die Zunft nach außen und hatten den Vorsitz in den Zunftversammlungen und im Zunftgericht (meist der Zunftrat). Zunftmeister und Vorsteher wurden vielfach vom Stadtherrn oder dem Stadtrat ernannt oder wenigstens vorgeschlagen. Seit dem 13. Jahrhundert wurde der Zugang zur Zunft erschwert. Neben langer Lehr- und Gesellenzeit (meist 7 Jahre plus Gesellenjahre) und dem 'Mutjahr' am Ende der Gesellenzeit (Meisterstück), trat seit dem 14. Jahrhundert eine meist sehr hohe Eintrittsgebühr (Meistergeld) hinzu. Familienangehörige von Meistern waren von Meisterstück und Meistergeld befreit, so dass fremden Gesellen tatsächlich der Zugang verschlossen war (außer über eine Heirat).
Vielfach wurden unter den Zünften geringere und höhere unterschieden. Öfters hatten nur die großen Zutritt zum Stadtrat, und die andern mussten sich einer von jenen anschließen, wobei häufig Unterabteilungen entstanden. Zeitweise waren die Zünfte überhaupt die Träger der Selbstverwaltung und bildeten den Grundstock der städtischen Wehrmacht. In einigen Städten musste dann jeder Bürger, wenn auch nur formell, einer Zunft angehören, und auch die Patrizier mussten eine eigene Geschlechterzunft bilden. In diesen Städten waren die Zünfte nunmehr rein politische Abteilungen und nannten sich auch vielfach nicht mehr nach Gewerben, sondern nach Straßen und dergleichen. Im Allgemeinen bestanden die Zünfte nur in den Städten, doch waren in einigen Gegenden die gesamten Handwerker eines bestimmten Gebietes in einer Zunft zusammengeschlossen.