Hunsrück

Beltheim, Ulme

An der Einmündung der K 35 von Gödenroth an die L 205 von Kastellaun in Richtung Burgen an der Mosel steht in Beltheim (urkundlichliche Ersterwähnung im Prümer Urbar 893) eine mächtige Ulme.

Ihr Alter wird auf 500 bis 700 Jahre geschätzt. Da Ulmen im rheinhessischem Raum als Gerichtsbaum anerkannt und verbreitet waren, suchte Friedrich Hachenberg einen Analogieschluss und vermutet, dass diese Ulme von den Sponheimern als Zeichen des Dreiherrischen Gerichts in Beltheim gepflanzt wurde. Dieses Gericht, zugleich als Kuriosum der rheinischen Landesgeschichte bezeichnet, bestand seit 1377 (belegt durch ein entsprechendes Weistum). Das Dreiherrische Gericht teilten sich das Erzstift Trier, die Edlen von Braunshorn und die Grafen von Sponheim und weitere Rechtsnachfolger, Z.B. die Waldecker. Zum Gericht gehörten die Orte Beltheim, Sabershausen, Dommershausen, Eveshausen, Macken, Burgen, Uhler, Zilshausen, Lahr, Lieg, Buch, Mörz und Mörsdorf und später noch Winningen.

Einen schlüssigen Beweis, ob die Ulme als Gerichtsbaum diente, konnte bisher nicht vorgelegt werden.

Literaturhinweis:

Friedrich Hachenberg, War die Beltheimer Ulme ein Gerichtsbaum? In: Hunsrücker Heimatblätter 70, 1987, S. 365-367.