Hunsrück

Rhaunen, Altes Rathaus

Da ortsbildprägende alte Rhauner Rathaus (Laubenhaus) wurde 1723 erbaut von der Gemeinde Rhaunen und dem Hochgerichtsverband Rhaunen. 1786 erfolget ein Umbau, woerauf folgender Auszug aus dem Amtsprotokoll vom 9. Februar 1786 hinweist:: „Die künftig allenfaltige Erbauung und Reparation des dortigen Rathauses, insbesondere aber den dazu von sämtlichen Hochgerichtsgemeinheiten forderlichen Betrag betref: Da es die Nothwendigkeit erforderte, daß das allhiesige Rathhauß im vorigen Jahr sowohl in - als auswendig repariert wurde, über den Kostenbeitrag aber zwischen den sämtlichen übrigen Hochgerichtsgemeinheiten Weitersbach, Krommenau, Stiebshausen, Sulzbach, Oberkirn, Schwerbach und Bollenbach einestheils und anderntheils zwischen der Gemeinde Rhaunen Irrungen ent­standen, welche beinahe in prozeßalische Weitläufigkeiten ausgebrochen wären, wenn man zu deren sorgfältiger Verhüttung [=Verhütung] nicht zur gütlichen Auseinandersetzung oberwähnten Zwistigkeiten gerathen hätte. Diesem zufolge tratten »Agentisten« [= Vermittler] zwischen sämtliche Hochgerichtsgemeinheiten mit jener von Rhaunen in Freundschaft zusammen, erschienen sofort und zwar namens der Gemeinde Rhaunen: Peter Geib, Bürgermeister

Friedrich Diel, Hochgerichtsschöffe Michel Görg, Sebastian Schlemmer

[...] mit der geziemenden Erklärung, daß sie aus wechselseitiger Lieb zur Eintracht  [...] wegen dem Bau sowohl als reparation des dortigen Rathhauses in Güte verglichen hätten:

1. Unterhaltung und Bau der Amtsstube nebst Gerichtsstube ganz allein zu bestreiten.

2. Regelung und Kosten für Rathaus:

... daß die Ausführung und Unterhaltung .,. zur Hälfte aus den Hochgerichtsmitteln und zur anderen Hälfte aus jenem der Rhauner Gemeind bestritten wer­den.

3  [...] habe die Gemeinde Rhaunen ihre im Rathaus befindliche Gemeinstub [ ...] wie auch das Türmchen in welchem die Gemeinde Klock hängt, mit Inbegriff der Klock selbst zu unterhalten.

4  [...] die Hauptthür im Eingang zum Rathhauß betrefs so hätten die Hochge­richts - Unterthanen mit der Gemein Raunen solche zur halbschiedlichen Bezah­lung neuerdings machen, oder bestellen zu laßen.

5. Die Bemerkung wegen der halbschiedlich verglichenen Bezahlung keiner zweideutigen Auslegung ausgesetzt werde, so wäre hiermit bestimmt worden, daß nach Abzug der einen Hälfte, deren Kosten die Gemeinde Rhaunen auch zur anderen Hälfte als Hochgerichts-Unterthanen ihren verhältnismäßigen Beitrag le­sten sollten«.

Das massive Erdgeschoß hat einen Türsturz in Eselsrückenform mit der Jahreszahl 1723. Charakteristisch ist die überbaute Vorhalle mit vier Holzsäulen. Das Fachwerkobergeschoß wurde im Jahre 1930 unter Leitung des Kreisbaumeisters Koen/Bernkastel instand gesetzt und mit Schiefer beschlagen. Im Glockenstuhl mit dem geschweiften Helm hing bis in die Jahre nach dem Zweiten Weltkrieg das Gemeindeglöckchen, das viele Jahrzehnte hindurch die Bürger zu Gemeindeversammlungen und öffentlichen Bekanntmachungen herbeirief. Ursprünglich war die Vorhalle zur Straße hin mit einer Lattenwand verkleidet.

Lange Jahre dienten zwei kleine Räume im Erdgeschoß als »Herberge zur Heimat« (Nohtunterkunft) für Wanderburschen und Bettler, genannt »Tippelbrüder«. Im Obergeschoß befanden sich bis zur Umgestaltung Werkstatt und Wohnung der Klempner-Familie Schneider. Seit vielen Jahren finden im Gemeindesaal regelmäßig Sitzungen der Gemeindevertretung statt. Das »Alte Rathaus« mit seiner einmalig - charakteristischen Bauweise (Architektur) ist das Wahrzeichen des Ortes.

Literaturhinweis:

Erich Stoll, Rhaunen. Seine Geschichte – seine Menschen. Hrsg. v.d. Ortsgemeinde Rhaunen. Idar-Oberstein1988.