Martinstein im Naheland

Kirche St. Martin

0.1.1. Das Kirchengebäude

Abb. 10: Kirche St. Martin [Bild: Klaus Heimer]

Die seit 1991 unter Denkmalschutz stehende Martinsteiner Kirche entstand vermutlich im 14. Jahrhundert mit der Burg. Der Chor reicht in diese Zeit zurück. Sein Grundriss ist fast quadratisch und wird von einem Kreuzgewölbe gekrönt. Die einteiligen Fenster auf der Ostseite sind mit Bildmotiven aus dem Leben des Pfarrpatrons, die zweiteiligen im Süden mit Kleeblattbogen verziert.

Bei den Restaurierungsarbeiten im Jahre 2000 wurden über den Fenstern Reste von Malereien aus dem späten 15. Jahrhundert entdeckt, die jedoch aus finanziellen Gründen nicht freigelegt werden konnten.

Abb. 11: Portal mit Inschrift des Erbauers [Bild: G. Kneib]

Das wesentlich höhere Langhaus wurde 1729 neu errichtet. An diese Bautätigkeit erinnern die Jahreszahl über der Südtür und die Inschrift auf dem Türsturz des Westportals:

„ANNO 1729 / A. R[EVERENDUS] D[OMINUS] PETRUS JOANNIS / PASTOR CATHOLICUS EREXIT"

(„Im Jahre 1729 hat dies der ehrenwerte Herr Petrus Johannes, katholischer Pastor, errichtet.")

Das Schiff ist als einfacher rechteckiger Saal mit einer Holztonnendecke konzipiert. Später wurde im Westteil eine Empore ergänzt, die nur über eine äußere Treppe betreten werden kann. Mit dem Langhaus wurde 1729 eine kleine Sakristei an die nordöstliche Ecke des Chores gebaut.

Abb. 12: Kircheninneres vor der Renovierung von 1959 [Bild: Pfarrarchiv]

Auf dem Satteldach des Chores sitzt ein sechsseitiger Dachreiter mit spitzer, geknickter Pyramide. Er ist an das höhere Langhaus angelehnt. Die Einschieferung wurde im Jahre 1987 erneuert.

Das Gebäude bedurfte im Laufe der Zeit mehrerer Reparaturen. Die 1959 durchgeführte aufwendige Renovierung betraf sowohl das äußere Mauerwerk als auch den Innenraum.

Abb. 13: Chor nach 1959 [Bild: Klaus Heimer]

Einige ältere Kultgegenstände wurden damals entfernt, weil sie der veränderten Religiosität nicht mehr entsprachen oder weil sie aus Altersgründen durch neue ersetzt werden mussten. Hierzu gehörten der Marienaltar, die Kreuzwegbilder von 1898 und die Kirchenbänke von 1737. Ebenso beseitigte man die (zum großen Teil auf Pappe gemalten) Wandmalereien bis auf die Kreuzigungsgruppe über dem Triumphbogen des Chores und den thronenden Christus an der Tonnendecke. Zu neuen Ehren kam der Schlussstein im Chorgewölbe, der das vereinfachte Bischofswappen des Mainzer Kurfürsten Johann Philipp von Schönborn zeigt.

Erhalten blieben die Pieta (schmerzhafte Mutter Gottes) und die Holzplastik des hl. Johannes des Täufers im Langhaus, der kunstvoll geschnitzte Beichtstuhl in der linken Chorhälfte sowie der durch die Renovierung noch wirkungsvoller zur Geltung kommende Rokokoaltar mit der Statue des Pfarrpatrons im Bischofsgewand, die aus der ersten Hälfte des 18. Jahrhunderts stammen. [Anm. 1]

Abb. 14: Pieta [Bild: Klaus Heimer]
Abb. 15: Beichtstuhl [Bild: Klaus Heimer]

0.2.2. Die Glocken

In dem Türmchen der Kirche hängen zwei Glocken aus dem 19. Jahrhundert. Von den Vorgängern ist nur noch eine Glocke von 1736 bekannt, die von Johann Jakob Speck aus Kirrweiler gegossen wurde.

Die kleinere Glocke in der südlichen Turmhälfte stammt aus dem Jahre 1853. Sie ist oben und unten mit Bandornamenten versehen, von denen das obere die Namen der in Saarburg ansässigen Gießer und das Entstehungsjahr mitteilt: „GEBRÜDER JOH. & WILH. MABILON MDCCCLIII“ Den Mittelteil des Mantels verzieren auf der Nordseite eine Kreuzesdarstellung und auf der gegenüberliegenden Seite das Bild der Hl. Lucia (mit Märtyrerpalme in der Rechten und einem durch den Hals gestoßenen Schwert). Unter der Heiligen stehen die Worte: „S. LUCIA * ORA PRO NOBIS" („Heilige Lucia, bitte für uns!").

Die größere Glocke auf der Nordseite des Turmes von 1863 trägt die Aufschrift: „Eigenthum der katholischen Pfarrkirche zu Martinstein * 1853 Gegossen von Friedrich Lindemann in Zweibrücken". Die Inschriften zeigen, dass beide Glocken der katholischen Pfarrei gehören. 

Die Protestanten besaßen von jeher nur ein Mitbenutzungsrecht, das 1856 mit folgenden Worten beschrieben wurde: „In dem Turme der Kirche befinden sich zwei Glocken, von welchen die Evangelischen nur die große bei ihren gottesdienstlichen Verrichtungen läuten dürfen, resp. durch den katholischen Lehrer läuten lassen dürfen, für welche Mühewaltung der kath. Lehrer bezahlt werden sollte, aber in jüngster Zeit nichts erhalten hat." [Anm. 2]

0.3.3. Kirchliche Kulturdenkmäler

In der Kirche befanden sich früher auch mehrere Grabmäler. Von zwei Grabplatten sind die Inschriften nur aus alten Aufzeichnungen bekannt:

„ANNO 1701 OBIIT D. JOANNES CHRISTOPHORUS HERBERGEN CELLARIUS EX WEILER ET HIC SEPULTUS AETATIS SUAE 64 ANNORUM"

("Im Jahre 1701 starb Herr Johannes Christoph Herbergen, Keller aus Weiler, und hier begraben im Alter von 64 Jahren")

„EX ANTIQUA ... AC PERILLUSTRI FAMILIA AB UFFLINGEN PETRUS SAC. CAESAR. MAJ. CONSILIARIUS AULICUS ..."

("Aus einer alten ... und sehr angesehenen Familie von Ufflingen Petrus, Priester und kaiserlicher Hofrat ...") [Anm. 3]

Abb. 16: Grabmal von Pfr. M. J. Weirich[Bild: Klaus Heimer]
Abb. 17: Sandsteinkreuz von 1754 [Bild: Klaus Heimer]

Zwei weitere Grabmäler sind erhalten und tragen folgende Inschriften:

„EPITHAPHUM * HOC SAXO TEGITUR PLURIMUM REVENDUS DOMINUS IOANNES HUGO WEIRICH DOMINI IACOBI WEIRICH FILIUS PASTOR AD TRIGINTA ANNOS IN MARTINSTEIN ET C[A]PITULI CI[R]NIENSIS CAMERARIUS ÄTATIS 58 SEPULTUS 28 DECEMBRI 1767 REQUIESCAT IN SANCTAE PACE AMEN"

(„Grabinschrift * An diesem Stein wurde bestattet der hoch verehrte Herr Johannes Hugo Weirich, Sohn des Herrn Jakob Weirich, 30 Jahre Pastor in Martinstein und Kämmerer des Kirner Kapitels, im Alter von 58 Jahren, begraben am 28. Dezember 1767. Er möge ruhen in heiligem Frieden. Amen.")

„STA VIATOR ET LEGE ADMODUM REVERENDUS DOMINUS MATHIAS IACOBUS WEIRICH NATUS A[NN]O MDCC[?] FACTUS SACERDOS MDCC[?] SUCCEDENS IN PAROCHIA MAR[TIN]STEIN FRATRIE HIC A DIA[CE]ENTI IN IANUARIO MDCCLXVI[II] ET IN APRIL ..." [Die letzte Zeile ist zugemauert.] („Halte ein, Wanderer, und lies: Der ehrenwerte Herr Mathias Jacobus Weirich, geboren im Jahr 17[??], zum Priester geweiht 17[??]. Er folgte in der Pfarrei Martinstein seinem Bruder. Eingeführt im Januar 1768 und im April ...")

Die beiden Grabplatten wurden bei Erneuerung des Kirchenvorplatzes im Jahre 1983 in die Abschlussmauer eingelassen. [Anm. 4]


Abb. 18: Graduale von 1733: Titelseite und Beginn der Sonntagsliturgie [Bild: Pfarrarchiv]

Hier steht auch das inzwischen in den Denkmalschutz eingeschlossene Sandsteinkreuz von 1754. Die in einem Medaillon eingehauene Inschrift ist stark verwittert, lässt sich aber noch als den damals auf Kreuzen häufig verwendeten Bibelvers (Klagelieder 1,12) identifizieren:

„O IHR ALLE / DIE IHR AUF DEM WEG / VORÜBERGEHT MER/CKET UND SEHET OB EIN / SCHMERZ SEI DER MEIN/EM GLEICH IST". [Anm. 5]

An kleineren alten Kultgegenständen hat sich im Pfarrarchiv noch ein kunstvoll handgemaltes Graduale (Gesangbuch mit lateinischen Choralmessgesängen) erhalten, dass der aus Cochem stammende Schulmeister von Traben-Trarbach Johannes Jakob Klidingh im Jahre 1733 anfertigte. [Anm. 6]

NACHWEISE

Verfasser (Text): Gottfried Kneib

Redaktionelle Bearbeitung: Marion Nöldeke

Verwendete Literatur:

  • Kneib, Gottfried: Martinstein - seit 1340/42. Die Geschichte der Burg, der Gemeinde und der katholischen Pfarrei. In: Bad Kreuznacher Heimatblätter 2003, Heft 2.
  • Schneider, Konrad: Versuch einer Geschichte der Veste Martinstein und ihrer Besitzer. In: Wetzlarische Beiträge für Geschichte und Rechtsalterthühmer, 2. Bd. Halle 1845.
  • Zimmermann, Walter: Die Kunstdenkmäler des Kreises Kreuznach (Die Kunstdenkmäler der Rheinprovinz, Bd. 18 Abt. 1). Düsseldorf 1935 (unveränderter Nachdruck 1985).

Erstellt am: 01.07.2022

Anmerkungen:

  1. Zimmermann 1935, S. 223f. / Kneib 2003, S. 7f.  Zurück
  2. Zimmermann 1935, S. 222 / Kneib 2003, S. 7.  Zurück
  3. Schneider 1845, S. 40 Anm. 35 / Zimmermann 1935, S. 224 / Kneib 2003, S. 8  Zurück
  4. Zimmermann 1935, S. 224 / Kneib 2003, S. 8  Zurück
  5. Zimmermann 1935, S. 224 / Kneib 2003, S. 8  Zurück
  6. Zimmermann 1935, S. 224 / Kneib 2003, S. 8.  Zurück