Geschichte von Biebrich
Der Name „Biebrich“, mit altem Namen „Biburc“, verweist auf einen Ort im Hintertaunus „bei der Burg“. [Anm. 1] Gemeint ist hierbei eine Höhe namens „Burgkopf“, die mit einem burgähnlichen Gemäuer – keiner Burg im heutigen Sinn – den Siedlern des Ortes Schutz bot. [Anm. 2] Um 1270 gehörte Biebrich den Grafen von Leiningen-Westerburg. [Anm. 3] Im Katzenelnbogener Raum – und somit auch in Biebrich – wurde um 1530, wie nach und nach in ganz Hessen, die Reformation eingeführt. [Anm. 4]
Vor dem Dreißigjährigen Krieg (1618-1648) sind für Biebrich zwischen 1607 und 1615 urkundliche Erwähnungen in einem „Arnsteiner Gültregister“, einem Register für Pachten und Abgabepflichten landwirtschaftlicher Flächen, vorhanden. Einzelne Teile daraus reichen zurück bis ins Jahr 1544. [Anm. 5] 1544 sind 14 Güter aus Biebrich mit 23 Familien oder Haushalten im „Arnsteiner Gültregister“ belegt. [Anm. 6] Weitere Gültregister gibt es aus dem Jahr 1630, sowie von 1686/87 und von 1754. [Anm. 7] Mönche des Klosters Arnstein erhielten „Gülte“ für ihre Biebricher Flächen. [Anm. 8]
Für 1645 ist in Biebrich ein „Arnsteinisches Hofgut“ bekannt.
Ab 1816 gehörte Biebrich zusammen mit den weiteren Dörfern, die die spätere Verbandsgemeinde Katzenelnbogen bildeten, zum Herzogtum Nassau. [Anm. 13] 1818 gab es 137 EinwohnerInnen in Biebrich. [Anm. 14] In dem Jahr hörte für sie auch die Leibeigenschaft auf. Von den niederdrückenden Frondiensten wurde die Gemeinde im Jahr 1812 befreit. 1819 wurde ein Brandweiher angelegt. [Anm. 15]
Ab 1972 gehörte Biebrich zur Verbandsgemeinde Katzenelnbogen, die im Rahmen einer großen Verwaltungsreform gebildet wurde. Die Verbandsgemeinde Katzenelnbogen ging 2019 in die Verbandsgemeinde Aar-Einrich über, die aus dem freiwilligen Zusammenschluss der Verbandsgemeinden Hahnstätten und Katzenelnbogen gebildet wurde. [Anm. 16]
NACHWEISE
Verfasserin Text: Marion Nöldeke
Verwendete Literatur:
Meyer, Bernhard, unveröffentlichte Chronik (Fragment, 209 Seiten): 775 Jahre Biebrich und mehr. O.A. (Autor verstorben).
Generaldirektion Kulturelles Erbe Rheinland-Pfalz (Hg.): Nachrichtliches Verzeichnis der Kulturdenkmäler Rhein-Lahn-Kreis, Mainz 2018, http://denkmallisten.gdke-rlp.de/Rhein-Lahn-Kreis.pdf, S. 14 (Aufruf: 14.08.2020).
Herold, Rudolf: Katzenelnbogen und der Einrich. Katzenelnbogen 1974.
- Herold, Rudolf: Streifzüge durch die Vergangenheit. Beiträge zur Geschichte der Gemeinden im Katzenelnbogener Raum. Katzenelnbogen 1985.
Erstellt am: 14.08.2020
Anmerkungen:
- Meyer, unveröffentlichte Chronik Biebrich, S. 9 und S. 13. Meyer beschreibt in seinen Aufzeichnungen, dass er als Heimatforscher in seiner circa 10-jährigen Arbeit an der Chronik rund 200 Urkunden und Akten aus dem Bestand des Landeshauptarchives Koblenz gesichtet hat. Vgl. ebd. Biebrich sei zum ersten Mal 1227 in einer Urkunde erwähnt worden. Vgl. ebd., S. 10. Meyer schildert die historischen Hintergründe der Flurnamen der Gemarkung Biebrich ausführlich auf den Seiten 123-164. Zurück
- Meyer, unveröffentlichte Chronik Biebrich, S. 13 und S. 18. Meyer vermerkt hierzu, dass es heute keinerlei auffindbare Reste einer Burg mehr auf dem Burgkopf gibt. Vgl. ebd. Später bezeichnet Meyer die frühere Burg auch als „Wallanlage“ die nicht mehr vorhanden ist. Vgl. ebd., S. 28. Zurück
- Herold 1985, S. 317. Zurück
- Herold 1985, S. 237 und S. 239. Zurück
- Meyer, unveröffentlichte Chronik Biebrich, S. 49. Zurück
- Meyer, unveröffentlichte Chronik Biebrich, S. 57-58 und S. 60. Zurück
- Meyer, unveröffentlichte Chronik Biebrich, S. 49. Meyer schreibt zur Frage „Was sind Gülten?“ detailliert: „Gülte nannte man im Mittelalter eine Art Pachtertrag auf manche landwirtschaftlich nutzbare Fläche. Ein Stück Land konnte aus verschiedenen Gründen „zinspflichtig“, d.h. pacht- oder abgabepflichtig, werden, sei es, dass es von einem Grundbesitzer an einen Bauern verliehen war, sei es, dass es beliehenes Eigenland eines Bauern war. Ebensogut konnte ein bestimmter Betrag in Früchten oder Geld von einer bestimmten Fläche für das Seelenheil des Besitzers an eine geistliche Einrichtung, z.B. ein Kloster, abgetreten werden. Er und seine Nachkommen hatten diese Abgabe jährlich zu entrichten. Mit solchen Gülten konnte der Berechtigte nach seinen Bedürfnissen verfahren, so dass man manchmal den Eindruck hat, als sei mit Gülten ein schwunghafter Handel getrieben worden. Gülten konnten verkauft, gekauft und vertauscht werden. Zuerst waren Gülten das Vorrecht von geistlichen oder weltlichen Herren, zuletzt konnten sogar Privatleute, Beamte, Offiziere usw. Gülten aufkaufen und verkaufen. Vgl. ebd., S. 50. Zurück
- Meyer, unveröffentlichte Chronik Biebrich, S. 51-55. Zurück
- Meyer, unveröffentlichte Chronik Biebrich, S. 120. Meyer listet auf den Seiten 120 bis 122 die Namen der Pächter des Hofgutes bis 1764 auf. Vgl. ebd. Zurück
- Herold 1985, S. 317. Zurück
- Herold 1985, S. 307. Meyer erwähnt dazu, dass ihm aus der Zeit des Dreißigjährigen Krieges keine Akten aus Biebrich bekannt sind. Vgl. Meyer, unveröffentlichte Chronik Biebrich, S. 65. Zurück
- Herold 1985, S. 317. Zurück
- Herold 1974, S. 15. Zurück
- Herold 1985, S. 312. Zurück
- Herold 1985, S. 313. Zurück
- Die Ortsgemeinde Biebrich erläutert die Historie auf ihrer Internetseite wie folgt: „Biebrich ist ein uraltes Dorf. 1227 erstmals als Biburc erwähnt, führt es seinen Namen auf seine Lage "bei der Burg", einem durch Steinindustrie leider zerstörter Ringwall wohl aus der Keltenzeit auf dem Burgkopf, zurück. Biebrich gehörte zur Herrschaft Schaumburg und kam erst mit Bildung des Herzogentums Nassau 1816 unter die gleiche Verwaltung wie die übrigen Dörfer der Verbandsgemeinde.“
Ortsgemeinde Biebrich „Historisches und Sehenswürdigkeiten“ https://www.vg-aar-einrich.de/ortsgemeinden/biebrich/ (Aufruf: 14.08.2020). Zurück