Der Rheingauer Bauernkrieg von 1525 - Teil 1
Der Rheingauer Bauernkrieg von 1525
von Archivdirektor Dr. Wolf - Heino Struck
Teil 1
Eine charakteristische Episode des Bauernkriegs von 1525 bilden die damaligen Ereignisse im Rheingau. Im allgemeinen Bewußtsein leben sie wohl vor allem durch die Verse weiter, in die ein Zeitgenosse die Stimmung bei ihrem unglücklichen Ausgang kleidete, wie sich bei jedem Schaden der Spott einstellt. Sie sind durch drei Gewährsmänner auf uns gekommen. Am vollständigsten ist der Text der Abtschronik von Kloster Eberbach, die dort der Pater Johann Schäfer um 1600 - 1618 verfaßte:
Da ich einmal ein Kriegsmann was
und auf dem Wacholder saß,
trank zu Erbach aus dem großen Faß,
wohl schmeckt mir das.
Sieben Gulden die Örthen was.
Wie bekam mir das?
Wie dem Hund das Gras.
Der Teufel gesegnet mir das.
Johann Mechtel, Stiftsdekan in Limburg, bringt in seiner Limburger Chronik von 1610/12 aus dortigen annalistischen Aufzeichnungen von Georg Emmel (+ 1538) folgende Verse als „Sprichwort":
Hoho, Herr Abbas, drei Finger im Salzfaß.
Nun sagt mir, was die Urthe was
zu Eberbach bei dem großen Weinfaß.
Sieben Gulden es dir was,
der Teufel riet und gesegnet mir das.
Der Fortsetzer der Mainzer Chronik um 1600 kennt, ebenfalls als „Sprichwort", die Verse in dieser Form:
Als ich auf dem Wachholder saß
da tranken wir aus dem großen Faß.
Wie bekam uns das?
Als dem Hund das Gras.
Der Teufel gesegnet uns das.
Zwei Dinge sind diesen drei Fassungen gemeinsam: der Trunk aus dem großen Weinfaß und die Bezeichnung des Unternehmens als Teufelswerk, wobei die Limburger Variante dadurch bemerkenswert ist, daß der Teufel den Trunk nicht nur gesegnet, sondern sogar geraten hat. Die Eberbacher und Limburger Fassung nennen auch den Preis der Örthe oder Urthe, d. h. der Zeche: 7 Gulden. In der Tat war dies die Höhe der Strafe, die jede Haushaltung des Rheingaus nach dem Aufstand zu zahlen hatte. Die Limburger Chronik fügt hinzu, daß damals 1 Viertel Wein 7 - 8 Heller kostete. Da 7 Gulden (beim Wert von 1 Gulden = 24 Schilling und von 1 Schilling = 12 Heller) mehr als 2000 Heller darstellen, ist allerdings der Trunk aus dem großen Faß teuer bezahlt. Der Eberbacher Text bedenkt noch mit besonderem Spott die Tatsache, daß man damals als Kriegsmann auftrat.
Die in diesen Versen zum Ausdruck kommende Stimmung war nach dem Bauernkrieg weit verbreitet. Man hat bisher hier nicht beachtet, daß es ähnliche Verse auch aus der Pfalz gibt, die auf verwandte Vorgänge anspielen. Bernhard Hertzog, Chronicon Alsatiae, Edeisasser Cronik, Straßburg 1592, erzählt, die Bauern auf dem Wormser Gau hätten 1525 im Kloster Limburg an der Haardt (bei Dürkheim), wo viel guter, herrlicher Wein lag, übel gehaust, so daß sie nach der Niederlage „solche Reimen und Sprichwort" gemacht hätten:
Da ich einmal ein Kriegsmann was,
zu Limburg soff aus dem großen Faß,
zehen roter Gulden mein Irten was.
Der Teufel gesegne mir das.
Philipp Simonis berichtet in seiner Historischen Beschreibung aller Bischöfe zu Speyer von 1608 folgenden Spruch vom Trunk aus dem großen Faß der Kestenburg (Hambacher Schloß seit dem „Hambacher Fest" von 1832, bei Neustadt a.d.W.), den ein Bauer „in der Zech" erdichtet habe:
Einstmals, da ich ein Krieger was,
meins eignen Herren und Eids vergaß,
auch in gutem Wohn und Ehren saß,
da trank ich zu Kestenberg was,
guten Wein aus dem großen Faß.
Lieber, rat, wie bekam mir das.
Gleich dem Hund, da er ißt das Gras,
ein Ort und dreizehn Gulden die Irten was.
Der Teufel gesegen mir das.
Auch in diesen Versen wird demnach die verhängte Strafe als Preis der Zeche (Irte) genannt, wobei man wissen muß, daß ein Ort gleich ¼ Gulden ist.
Die Verlierer im Rheingau und in der Pfalz schlossen sich mit solchen Versen dem Urteil der Sieger an. Als Erzbischof Kardinal Albrecht von Brandenburg i.J. 1526 den Bürgern seiner Stadt Mainz als Denkmal des Sieges über Frankreich (in der Schlacht von Pavia 1525) und der Niederwerfung des Bauernaufruhrs in Deutschland zum Zeichen seiner väterlichen Beschützermacht und Huld den Marktbrunnen vor dem Rathaus verehrte, ließ er den Bauer auf zwei Pfeilerfüllungen beziehungsreich abbilden. Auf Pfeiler II ist ein bärtiger, durch die Stulpenstiefel als Bauer gekennzeichneter Mann dargestellt, halbnackt zum Zeichen seiner Schamlosigkeit, in der Linken einen großen Geldbeutel emporhaltend, aus dem unten die Münzen herausfallen, auf der rechten Schulter eine Eule als Sinnbild der Bosheit. Auf Pfeiler l stürzt der Bauer, vom Wein und - wie man ergänzen darf - von den Ideen der Freiheit benebelt, mit einem geraubten Hahn (als Sinnbild der Streitsucht, vielleicht auch der Brandstiftung) in der Rechten und einen Weinkrug in der Linken. Er stößt dabei im Fallen nicht nur zwei Weinkrüge, sondern mit den Füßen eine große, mit Wasser gefüllte, Amphore um und zieht sich so selber die Strafe des Wassertrinkens, d. h. Gefängnisses, zu. Ein Totenkopf zwischen zwei Sanduhren und die Worte „O bedenk das End" über der Darstellung unterstrichen für das zur Marktzeit dort versammlete Volk die Lehre dieser Szenen.
Wie aber lautet unser Urteil, wenn wir die archivalischen Quellen jener Zeit sprechen lassen?
Halten wir uns zunächst an die äußeren Fakten! Der Aufstand begann am Georgstag, dem 23. April, dem 1. Sonntag nach Ostern, 1525 zu Eltville, als die Bürger wie alljährlich ihre Harnische wiesen. An die 200 Personen schworen zusammen, um dem Rat Beschwerdeartikel zu überreichen. Die Unruhe ergreift das ganze Land. Die am 29. April im Rathaus zu Winkel versammelten 32 Schöffen und Räte aller Gemeinden arbeiten eine Liste von Forderungen und Beschwerden in 29 Artikeln aus, die der Vitztum dem Domkapitel zur Bewilligung überbringt. Das Domkapitel wünscht 2 - 3 Tage Bedenkzeit.