Gumbsheim in Rheinhessen

Redaktioneller Hinweis: Der nachfolgende Text stammt aus der Publikation "Rheinhessen in Vergangenheit und Gegenwart" von Karl Johann Brilmayer, die 1905 erschienen ist. Brilmayer gab keine Belege an und die Aussagen sind auch nicht von der Redaktion überprüft worden. Im Allgemeinen gilt Brilmayer aber als recht zuverlässig. Bei einer Benutzung Brilmayers für eine Veröffentlichung sollten die Angaben im Detail überprüft werden.


Gumbsheim bei Karl Johann Brilmayer

Gumbsheim, früher Guminsheim und Gumsheim, lag im ehemaligen Nahegau. Es war eine alte Besitzung der Raugrafen und kam von diesen an die Grafen von Spanheim und nach deren Aussterben in gemeinschaftlichen Besitz zwischen Kurpfalz und Baden. Im Jahr 1707 wurde durch einen mit Baden geschlossenen Vertrag die Geimeinschaft aufgehoben und Gumbsheim fiel mit der Stadt Kreuznach und anderen Orten der Kurpfalz alleine zu. Doch dauerte der Besitz nur bis zum Jahr 1714, indem damals Kurmainz seinen Ansprüchen auf die Hälfte des Amtes Böckelheim entsagte, dafür aber mit Wöllstein, Gumbsheim, Pleitersheim und einigen anderen Orten entschädigt wurde. Ein Viertel der Ortshoheit war aus der Erbschaft der Grafen von Spanheim an Nassau gekommen. Durch Vergleich vom 27. Mai 1733 zwischen Kurmainz und Nassau-Saarbrücken wurde bezüglich der Orte Wöllstein, Gumbsheim und Pleitersheim eine Gemeinschaft in der Weise hergestellt, dass Kurmainz drei Viertel und Nassau ein Viertel an diesen Dörfern besaß. So blieb es bis zur französischen Okkupation.