Heidesheim in Rheinhessen

1250 Jahre Heidesheim

0.1.Eine Quellenauswertung von Karl Urhegyi

Die früheste Erwähnung Heidesheims in einer im Original erhaltenen Urkunde, die wir kennen, stammt aus dem Jahr 1209. Darin wird der Ort als "Heisensheim" genannt. In einem Güterverzeichnis des Klosters Eberbach, dem bekannten "Oculus Memorie", der um 1210/11 entstand, findet sich diese Version ebenfalls mehrmals.[Anm. 1] Es ist jedoch sicher, dass Heidesheim schon sehr viel früher - vielleicht sogar schon in römischer Zeit - schriftliche Erwähnung fand. Gemeinhin gelten die Eintragungen im berühmten Lorscher Codex (“Codex Laureshamensis") als die frühesten bekannten Überlieferungen des Ortsnamens. Der Codex ist eine Pergamenthandschrift von 458 Seiten und wurde in der zweiten Hälfte des 12. Jahrhunderts begonnen. Neben einer Chronik des Klosters Lorsch finden sich darin 3836 Urkundenauszüge für die Jahre 755 bis 1279. Über 1000 Ortsnamen werden genannt, die meistens im Zusammenhang mit Schenkungen an das Kloster erwähnt werden. Alle der Handschrift zugrunde liegenden Urkunden sind verloren. [Anm. 2] dem Ausstellungsort abgesehen, erfahren wir keine Einzelheiten hierzu. Die Überprüfung der Echtheit der Urkunden ist nicht möglich. Gemeinhin geht die Forschung davon aus, dass eine große Anzahl der mittelalterlichen Urkunden Fälschungen bzw. Verfälschungen sind. Die den kirchlichen Institutionen zuzurechnenden Stücke stehen dabei an der Spitze. Man spricht davon, dass zwei Drittel dieser Urkunden nicht echt sind. [Anm. 3]

Die mit Pergament bezogenen, hölzernen Buchdeckel aus dem 15. Jahrhundert im Format 34,5 X 48,5 cm enthalten 235 Pergamentblätter. Sie messen 33,5 X 46 cm, sind also deutlich größer als das Format DIN A 3, und sind von verschiedenen Schreibern in karolingischer Minuskel mit schwarzer Tinte beschrieben. Besonders ausgearbeitet ist nur der Buchstabe "D" auf der ersten Seite. Rot dargestellt sind die Initialen der Schenkungs- eintragungen, die mit einer ebenfalls in Rot gehaltenen Einleitung beginnen, die in aller Regel den Ort des Schenkungsgegenstandes sowie den Namen des Schenkers nennt. An den linken und rechten Rändern der in zwei Blöcken gestalteten Blätter sind in unregelmäßigen Abständen chronologische Erläuterungen - ebenfalls fast immer in rot - zu finden, die nicht immer zuverlässig sind. Verschiedentlich sind hier auch die Königs- bzw. Kaisermonogramme, darunter auch das Karl des Großen, wiedergegeben. Bildliche Darstellungen enthält der in Latein geschriebene Codex nicht. Heidesheim ist, auf ein und derselben Seite (oben rechts die Ziffer 112), zehn mal erwähnt, und zwar als "Hasinisheim" und "Hesinisheim“ ( je einmal), bzw. "Heisinisheim" neben entsprechenden Abkürzungen. Die Endung auf "-heim" belegt, dass es sich um einen fränkischen Namen handelt. Das gilt auch für die Nachbarorte. Nur Finthen ist ausgenommen. Man wird spekulieren dürfen, ob es nun ein "Hasino", "Hesino" oder "Heisino" war, der Heidesheim seinen Namen gab. Am bodenständigsten mag die Dialektform "Haresum" klingen!

Die erste Eintragung - sie bezieht sich auf eine Urkunde aus dem Jahr 768 - findet sich zwischen erstem und zweitem Absatz des linken Blockes und beginnt mit der roten Anfangszeile:"Don[atio] wormeri in Hasinisheimer marca" [Anm. 4], was mit "Schenkung des Wormer in der Heidesheimer Gemarkung" zu übersetzen ist.

Die hier an erster Stelle eingetragene Schenkung ist nicht zugleich auch die früheste. Diese findet sich in der rechten Spalte beim Buchstaben "E". Demnach schenkt ein Albert 762 (oder richtiger 763?) seinen gesamten Besitz - Äcker, Weinberge und Gebäude - in Heidesheimer Gemarkung dem Kloster. Beim Abschreiben der Urkunde hat sich wohl ein Fehler eingeschlichen. Da das Kloster erst 763 oder 764 gegründet wurde, kann die Schenkung nicht schon ein Jahr zuvor stattgefunden haben. Darauf hat schon Spang in seinem Beitrag in der Festschrift zur 1200-Jahrfeier Heidesheims hingewiesen [Anm. 5].

Keine der Schenkungen fand im Winter statt. Acht wurden in der warmen Jahreszeit im Kloster vollzogen. Es ist mit Gewissheit davon auszugehen, dass dies im Zusammenhang mit einer Wallfahrt zum Grab des heiligen Nazarius geschah, dessen Gebeine im Kloster aufbewahrt wurden. Sein Gedenktag ist der 28. Juli. Der Ansturm der Pilger muss enorm gewesen sein, denn das 764 gegründete Kloster konnte die Wallfahrer schon wenige Jahre später nicht mehr fassen, so dass es auf einen nahegelegenen Hügel verlegt wurde.

Am häufigsten wurden aus Heidesheim Weinberge geschenkt, nämlich siebenmal. Viermal erhielt das Kloster Gehöfte (Nr. 3, 7, 8 und 10). Wenn wir auch die Namen der Schenker erfahren, so sind sie doch kaum mehr als Schall und Rauch. Feststeht immerhin, dass es freie Franken waren. Neben diesen muss es aber auch noch Halbfreie und unfreie Knechte gegeben haben, die die Franken bei ihrem Eindringen im 5. Jahrhundert unterwarfen. Ob alle Schenker auch wirklich in Heidesheim gewohnt und gelebt haben ist nicht sicher. Wie sich aus den Eintragungen ergibt, hatten diese nicht nur hier Besitz (siehe Nr. 10). Warum haben sie geschenkt? Nur aus frommer Überzeugung heraus und ohne sonstigem Kalkül? Haben sie z. B. die Höfe, nun unter der Oberhoheit und dem Schutz des Klosters, weiter bewirtschaftet? Warum haben sie Lorsch bedacht und warum taten dies z. B. die Wackernheimer Nachbarn, die nach Fulda schenkten, überhaupt nicht? Wie lange hat das Kloster die Schenkungen behalten? Als der Codex im 12. Jahrhundert angelegt wurde, hatte Lorsch seinen Höhepunkt längst überschritten. Seine Blütezeit ist zur Zeit Karls des Großen (768-814) zu sehen, als ein weitsichtiger Abt sein Kloster unter die Schirmherrschaft des Reichs stellte. Auf all diese Fragen gibt es kaum zuverlässige Antworten. Und eine wichtige Frage bleibt völlig offen: haben alle Schenkungen wirklich stattgefunden? Immerhin gilt als sicher, dass rund zwei Drittel der mittelalterlichen Urkunden Fälschungen sind. Karl wird das geahnt haben, wenn er seine geistlichen Würdenträger wissen ließ, dass er mit ansehen müsse, "wie viele von ihnen Tag um Tag mit allen Mitteln bestrebt sind, ihr Besitztum zu vergrößern, und zu diesem Zwecke bald Drohungen mit dem ewigen Feuer, bald Verheißungen der ewigen Seligkeit vorkehren, einfache Geister im Namen Gottes oder seiner Heiligen ihrer Habe berauben und damit ihren Nachkommen schweren Schaden zufügen" [Anm. 6].

 

Zum Schluss eine tröstliche Nachricht: schon vor gut 4400 Jahren haben Menschen in Heidesheim gelebt. Wie sie hießen wissen wir nicht, und auch der Name ihrer Siedlung ist uns nicht bekannt. In Uhlerborn waren ihre Gräber, in denen sich neben ihren Gebeinen - zusammen mit einem Bronzedolch - der sogenannte "Heidesheimer Becher" fand [Anm. 7]

 

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Die Nummerierung gibt die Reihenfolge der Nennungen auf der Originalseite der Handschrift wieder.

Die Ausschnitte aus dem Original entstammen dem Codex Laureshamensis (Staatsarchiv Würzburg). Der lateinische Text findet sich bei Glöckner (siehe Anmerkung 2) im I. Teil des II. Bandes (1934) auf den Seiten 405 ff und die deutsche Übersetzung bei Minst (siehe Anmerkung 4) auf den Seiten 224 ff.

0.2.Titelseite

Titelseite des Begleittextes: Der Ortsname im Lorscher Codex[Bild: siehe Quellenangabe]

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0.3.1) Schenkung des Wormer in der Heidesheimer Gemarkung unter König Pipin und Abt Gundeland

[Bild: Staatsarchiv Würzburg]
[Bild: Glöckner, Karl: Codex Laureshamensis.]

    Ich, Wormer, beabsichtige im Namen Gottes eine Zuwendung an den Hl. Nazarius, dessen Leib in dem unter dem ehrwürdigen Abt Gundeland stehenden Lorscher Kloster ruht. Ich gebe auf ewig zu eigen einen Weinberg in pago wormat(iensi = im Wormsgau), in der

     Hasinisheimer marca (Gemarkung Heidesheim nö. Ingelheim/R.). Vertraglich abgeschlossen. Geschehen in monasterio laurish(amensi = im Lorscher Kloster) am 5. Juli im 16. Jahr (768) des Königs Pippin.

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0.4.2) Schenkung des Batugis in demselben Weiler unter König Karl und Abt Richbod

[Bild: Staatsarchiv Würzburg]
[Bild: Glöckner, Karl: Codex Laureshamensis.]

    Wir, Batugis und meine Frau Isangart, wollen im Namen Gottes eine Schenkung vornehmen. Wir lassen sie dem Hl. Nazarius zukommen, dessen Leib im Lorscher Kloster ruht, dem der ehrwürdige Richbodo als Abt vorsteht. Wir schenken als ewiges Besitztum einen Weinberg in pago worm(atiensi = im Wormsgau), in der

    Heisinisheimer marca (Gemarkung Heidesheim nö. Ingelheim/R.). Der Vertragsabschluß ist damit in Kraft getreten. Geschehen in monasterio lautish(amensi = im Lorscher Kloster) am 27. Juni im 26. Jahr (794) des Königs Karl.

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0.5.3) Schenkung des Friculf im nämlichen Weiler unter König Pipin und Abt Gundeland

[Bild: Staatsarchiv Würzburg]
[Bild: Glöckner, Karl: Codex Laureshamensis.]

    Im 16. Jahr (768) des Königs Pippin errichten wir, Friculf und meine Gattin Gomodrud, eine wohltätige Stiftung. Wir wenden sie dem Hl. Nazarius zu, dessen Leib im Lorscher Kloster ruht, dem der ehrwürdige Gundeland als Abt vorsteht. Als ewiges Eigentum schenken wir gemäß nachfolgender Fertigung eine Hofreite mit Haus und einen Weinberg in pago wormat(iensi = im Wormsgau), und zvar in der

    Heisinisheimer marca (Gemarkung Heidesheim nö. Ingelheim/R.). Geschehen in monasterio laur(ishamensi = im Lorscher Kloster). Zeit wie oben.

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0.6.4) Schenkung des Othelm im gleichen Weiler unter König Karl und Abt Gundeland

[Bild: Staatsarchiv Würzburg]
[Bild: Glöckner, Karl: Codex Laureshamensis.]

     In Christi Namen, am 30. Mai im 6. Jahr (774) des Königs Karl. Ich, Othelm, übereigne ein Geschenk an den Hl. Nazarius, dessen Leib in dem vom ehrwürdigen Abt Gundeland geleiteten Lorscher Kloster ruht. Ich übergebe als ewiges Besitztum, bekräftigt durch Handschlag und Brief, zwei Morgen Land in pago worm(atiensi = im Wormsgau), nämlich in der

    Hesinisheimer marca (Gemarkung Heidesheim nö. Ingelheim/R.). Geschehen zu der oben angegebenenZeit.

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0.7.5) Schenkung des Auther in demselben Weiler unter König Karl und Abt Gundeland

[Bild: Staatsarchiv Würzburg]
[Bild: Glöckner, Karl: Codex Laureshamensis.]

     In Christi Namen, am 13. Juni im 3. Jahr (771) des Königs Karl. Ich, Auther, mache eine Schenkung an den Hl. Nazarius, dessen Leib im Lorscher Kloster ruht, das unter der Leitung des ehrwürdigen Abtes Gundeland steht. Ich übergebe einen Weinberg in pago worm(atiensi = im Wormsgau), in

    Heisinisheim (Heidesheim nö. Ingelheitm/R.). Damit ist der Vertrag abgeschlossen. Geschehen in monasterio laurish(amensi = im Lorscher Kloster), Zeit wie oben.

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0.8.6) Schenkung des Herembert im nämlichen Weiler unter König Karl und Abt Helmerich

[Bild: Staatsarchiv Würzburg]
[Bild: Glöckner, Karl: Codex Laureshamensis.]

     Ich, Herembert, schenke im Namen Gottes dem Hl. N(azarius), dessen Leib in dem unter der Aufsicht des ehrwürdigen Abtes Helmerich stehenden Lorscher Kloster ruht, . . ., gelegen in pago wormat(iensi = im Wormsgau), in

    Heisinisheim (Heidesheim nö. Ingelbeim/R.). Darauf erfolgt feierliches Handgelöbnis. Geschehen in monasterio laurish(amensi = im Lorscher Kloster) am 15. März im 14. Jahr (782) des Königs Karl.

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0.9.7) Schenkung des Erchenbert im gleichen Weiler unter König Karl und Abt Richbod

[Bild: Staatsarchiv Würzburg]
[Bild: Glöckner, Karl: Codex Laureshamensis.]

    In Christi Namen, am 12. April im 24. Jahr (792) des Königs Karl. Ich, Erchenbert, spende ein Almosen für den Hl. Nazarius. Sein Leib ruht im Lorscher Kloster, dem der verehrungswürdige Richbodo als Abt vorsteht. Ich schenke in pago worm(atiensi = im Wormsgau), und zwar in

    Heisinish(eim - Heidesheim nö. Ingelbeim/R.) eine Hofreite mit allem Zubehör, 60 Joch Ackerland, Wiesen mit einem Ertrag von zwei Fuder Heu und alles überhaupt, was Erchenbert und seine Ehefrau Willegunt in jener Gemarkung besessen haben. Alles dies übergeben wir unter dem heutigen Tag (dem Heiligen), damit er es auf ewig innehabe. Das Abkommen ist damit rechtswirksam geworden. Geschehen in monasterio laurish(amensi = im Lorscher Kloster). Tag und Zeit wie oben.

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0.10.8) Schenkung des Albert in demselben Weiler unter König Pipin

[Bild: Staatsarchiv Würzburg]
[Bild: Glöckner, Karl: Codex Laureshamensis.]

    Ich, Albert, wende im Namen Gottes dem Hl. Nazarius eine Gabe zu. Ich schenke ihm alles, was ich in pago worm(atiensi = im Wormsgau), in der

    Heisinisheimer marca (Gemarkung Heidesheim nö. Ingelbeim/R.) an Äckern, Weinbergen und Bauwerken besitze. Möge alles auf ewig sein eigen sein. Der Besitzwechsel ist damit vollzogen. Geschehen in monasterio laurish(amensi = im Lorscher Kloster) im Monat September im 11. Jahr (763; vielleicht richtig: 15. Jahr = 767) des Königs Pippin.

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0.11.9) Schenkung des Ranulf im nämlichen Weiler unter König Karl und Abt Gundeland

[Bild: Staatsarchiv Würzburg]
[Bild: Glöckner, Karl: Codex Laureshamensis.]

    In Christi Namen, am 24. September im 1. Jahr (769) des Königs Karl will ich, Ranulf, ein gutes Werk vollbringen. Es sei ausgerichtet an den Hl. Nazarius, dessen Leib in dem vom ehrwürdigen Abt Gundeland geleiteten Lorscher Kloster ruht. Ich gebe ihm als ewiges Eigentum einen Weinberg in pago wormat(iensi = imWormsgau), in

     Heisinish(eim = Heidesheim nö. Ingelheim/R.). Der Vertrag wird hiermit gefertigt. Geschehen in der Zeit, wie oben angegeben.

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0.12.10) Schenkung des Willinand im gleichen Weiler unter König Karl und Abt Gundeland

[Bild: Staatsarchiv Würzburg]
[Bild: Glöckner, Karl: Codex Laureshamensis.]

    In Christi Namen, am 1. Juli im 6. Jahr (774) des Königs Karl. Wir, Willinand und Rotsuint, meine Gattin, entrichten eine milde Spende an den Hl. Nazarius, dessen Leib in dem vom ehrwürdigen Abt Gundeland geleiteten Lorscher Kloster ruht. Wir schenken in pago worm(atiensi = im Wormsgau), in der

    Heisinisheimer marca (Gemarkung Heidesheim nö. Ingelbeim/R.) eine Hofreite, 20 Joch Ackerland, einen Weinberg und eine Wiese. Außerdem geben wir ihm für das Seelenheil des Goth in der Werstater marca (Gemarkung Wörrstadt n. Alzey/Selz nw. Worms) 15 Joch Ackerland, ferner in der Undenheimer marca (Gemarkang Undenheim w. Oppenheim/R,) vier Morgen Land. Diese Schenkung auf ewige Zeiten ist damit in Rechtskraft erwachsen. Geschehen in monasterio laurish(amensi = im Lorscher Kloster). Tag und Zeit wie oben.

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Nachweise

Verfasser: Karl Urhegyi

Redaktionelle Bearbeitung: Simeon Thomas Pfeiffer

Verwendete Literatur: 

  • Hauptstaatsarchiv Wiesbaden, Abt. 22, U 38 und Heinrich Meyer zu Ermgassen, Der Oculus Memorie ein Güterverzeichnis von 1211 aus Kloster Eberbach im Rheingau, Teil 2 Edition, Wiesbaden 1984.
  • Karl Glöckner, Codex Laureshamensis, Bd. 1 - 3, Darmstadt 1929, 1933, 1934 u. 1936.
  • A. von Brandt, Werkzeug des Historikers. Eine Einführung in die historischen Hiflfswissenschaften, Stuttgert 1963.
  • Karl Josef Minst, Lorscher Codex Deutsch. Urkundenbuch der ehemaligen Fürstabtei Lorsch, Lorsch 1970, Bd. 3.
  • Franz Joseph Spang, Das geschichtliche Werden von Heidesheim, in: 1200 Jahre Heidesheim/Rhein (Festschrift zur 1200-Jahr-Feier von Heidesheim), herausgegeben von der Gemeinde Heidesheim 1962
  • Fischer-Fabian, Karl der Grosse 747-814, Wien 2004.
  • Wolfgang Braunfels, Karl der Große. Lebenswerk und Nachleben, Bd. 1 - 5, Düsseldorf 1965/1967/1968.
  • Birgit Heide, hrsg., Leben und Sterben in der Steinzeit. (Ausstellung im Landesmuseum Mainz, 22. Juni - 21. September 2003. Jubiläumskatalog), Mainz 2003.

Quellen:

  • Originalseite aus dem Codex Laureshamensis: Staatsarchiv Würzburg
  • Titelseite des Begleittextes unter Verwendung des Lorscher Codex im Staatsarchiv Würzburg und einer Postkarte aus der Sammlung Knapp, Berlin. Als Hintergrund ein Gemälde von Petra Balbach, Heidenfahrt.

(Für "Heimatmuseum Burg Windeck e.V.")

Bildnachweise:

10 Auszüge

1: Aus Original Codex Laureshamensis, Staatsarchiv Würzburg, gestattet.

2: In Latein: Glöckner, Karl Codex Laureshamensis Bd. 1-3, Darmstadt 1929, 1933,1934,1936

3: In Deutsch: Minst, Karl Josef Urkundenbuch der ehemaligen Fürstabtei Lorsch, Lorsch 1970 Bd. 3, S. 224

 

Aktualisiert am: 24.05.2017

Anmerkungen:

  1. Hauptstaatsarchiv Wiesbaden, Abt. 22, U 38 und Heinrich Meyer zu Ermgassen, Der Oculus Memorie ein Güterverzeichnis von 1211 aus Kloster Eberbach im Rheingau, Teil 2 Edition, Wiesbaden 1984, S. 174 f. Zurück
  2. Karl Glöckner, Codex Laureshamensis, Bd. 1 - 3, Darmstadt 1929, 1933, 1934 u. 1936. Zur Geschichte des Codex siehe die Einleitung im Bd. 1. Heidesheim findet sich im Bd. 2.

    Die originale Handschrift wird im Staatsarchiv Würzburg aufbewahrt. Im Buchhandel ist eine Faksimileausgabe erhältlich. Von den Namen der Schenker, der vagen Beschreibung des Schenkungsgegenstandes, dem Zeitpunkt der Urkundenabfassung und Zurück

  3. Siehe hierzu A. von Brandt, Werkzeug des Historikers. Eine Einführung in die historischen Hiflfswissenschaften, Stuttgert 1963, S. 120-125. Zurück
  4. Karl Josef Minst, Lorscher Codex Deutsch. Urkundenbuch der ehemaligen Fürstabtei Lorsch, Lorsch 1970, Bd. 3, S. 224 ff. Zurück
  5. Franz Joseph Spang, Das geschichtliche Werden von Heidesheim, in: 1200 Jahre Heidesheim/Rhein (Festschrift zur 1200-Jahr-Feier von Heidesheim), herausgegeben von der Gemeinde Heidesheim 1962, S. 20. Vielleicht ist die dargestellte römische Ziffer "XI" falsch und als "XV" oder "XVI" zu lesen? Dann wäre die Urkunde 767 bzw. 768 ausgestellt. Darauf hat schon Karl Glöckner aufmerksam gemacht, der 1934 die maßgebliche Veröffentlichung des Codex im lateinischen Originaltext bewerkstelligte. Zurück
  6. S. Fischer-Fabian, Karl der Grosse 747-814, Wien 2004, S. 249. Gute, einprägsame, "populärwissenschaftliche" Biografie. Wer eine streng fachwissenschaftliche Darstellung sucht, greife zu Wolfgang Braunfels, Karl der Große. Lebenswerk und Nachleben, Bd. 1 - 5, Düsseldorf 1965/1967/1968. Hat es jemand sehr eilig, informiere er sich bei "Wikipedia" im Internet. Zurück
  7. Birgit Heide, hrsg., Leben und Sterben in der Steinzeit. (Ausstellung im Landesmuseum Mainz, 22. Juni - 21. September 2003. Jubiläumskatalog), Mainz 2003. Eine Nachbildung des Bechers ist im Turm der Burg Windeck ausgestellt. Zurück