Redaktioneller Hinweis: Der nachfolgende Text stammt aus der Publikation "Rheinhessen in Vergangenheit und Gegenwart" von Karl Johann Brilmayer, die 1905 erschienen ist. Brilmayer gab keine Belege an und die Aussagen sind auch nicht von der Redaktion überprüft worden. Im Allgemeinen gilt Brilmayer aber als recht zuverlässig. Bei einer Benutzung Brilmayers für eine Veröffentlichung sollten die Angaben im Detail überprüft werden.
Spiesheim bei Karl Johann Brilmayer
Spiesheim kommt schon in den Lorscher Schenkungsurkunden als im Wormsgau gelegen im Jahr 770 vor. Es hieß damals Spizisheim, später Spizesheim (776), Spirzesheim (960), Spizzesheim (1190), Spizheim (1268), Spizsisheim (1279), Spyssheim (1303).
Es ist nicht zu bezweifeln, dass die Ortsvogtei den alten Raugrafen gehörte und dass sie von diesen an die Dynasten von Bolanden und die Truchsessen von Alzey gekommen ist. Der Teil, welcher den von Bolanden gehörte, kam durch die Heirat der Tochter des Philipp von Bolanden, Kunigunde, gegen Ende des 13. Jahrhunderts an ihren Gemahl Heinrich I., Grafen von Spanheim, daher auch ihr Sohn Philipp von Spanheim den Geschlechtsnamen von Bolanden dem seinigen beifügte. Sein Sohn Heinrich II. von Spanheim zu Bolanden hatte nur eine Tochter Elisabeth, welche einen Grafen von Hohenlohe, namens Krafto IV., heiratete, der mit ihr auch nur eine Tochter Anna hinterließ, welche um das Jahr 1385 einen Grafen Philipp von Nassau-Weilburg heiratete und dadurch den bolandischen Teil von Spiesheim an dieses Haus brachte. Den anderen Teil besaßen die Truchsessen von Alzey als ein Reichslehen. Schon im Jahr 1318 verpflichtete sich Philipp von Spanheim genannt von Bolanden mit Werner Willicho, Ritter von Alzey, wegen einer gemeinschaftlichen Besitzung zu Spiesheim. Im Jahr 1401 belehnte der römische König Ruprecht in Mainz Willichen von Alzey mit einem Drittel des Gerichts in Spiesheim und seinem Zugehör, das vom Reich zu Lehen rühre. Dieser Teil muss bald an die Pfalz gekommen sein, denn im Alzeyer Saal- und Lagerbuch vom Jahr 1429 heißt es: "Item Friedrich Weliche zu Spiesheim hat sin Deyle Gerichts doselbs meynem gnädigen Herrn halb zu Eigenschaft ingeben". Die übrigen zwei Drittel blieben noch lange bei Nassau-Weilburg, bis sich die Grafen Albert und Philipp im Jahr 1579 mit dem Kurfürsten Ludwig VI. von der Pfalz dahin verglichen, dass sie von ihm in 17 Dörfern die Leibeigenschaftsrechte nebst seinem Teil am Gericht in Jugenheim zu Lehen erhielten, dagegen alle ihre Rechte in 12 Dörfern und im Amt Stadecken, dann ihren Anteil an dem Gericht in Spiesheim ihm in Eigentum überließen. Von dieser Zeit an gehörte Spiesheim zur Kurpfalz und blieb bei derselben bis zu den Umwälzungen am Ende des 18. Jahrhunderts. Es gehörte zum Oberamt Alzey.