Die Tongruben
Über die Hilgerter Tongruben ist wenig belegt, obwohl sie eng mit der für Hilgert charakteristischen Pfeifenbäckereien in Verbindung standen und damit einen wichtigen Teil des Erwerbszweigs Hilgerts mitprägten. Bekannt ist, dass die nassauische Regierung 1817 ein Belehnungsrecht im Bergbau einführte, welches entsprechend auch für die Hilgerter Tongruben galt. Eng damit verbunden war ebenso die Bergfreierklärung des Tons. Die erste Belehnung aus dem Jahre 1817 betrifft die Grube Scheid, deren erster Lehensträger Schultheiß Gelhard zu Ransbach war.