Zur Geschichte von Maroth
Der Ort Hausen, das spätere Trierisch-Hausen, nordwestlich von Marienhausen gelegen, wird erstmals im Jahr 1267 genannt.[Anm. 1] Wie Maroth, das erstmals 1346 in den Quellen erscheint,[Anm. 2] gehörte Hausen zum Herrschaftsbereich der Grafen von Isenburg bzw. des Erzstiftes Trier.
Wiedisch-Hausen, im Jahr 1301 erstmals erwähnt, gehörte damals zusammen mit Elgert zum Bezirk der Feste Urbach, anfangs das einziges Gericht der Grafschaft Wied oberhalb der Aldeck (Berg Gem. Anhausen).[Anm. 3])
Die Grenze zwischen den drei Gemeinden lag im Bereich des heutigen Grenzbachs, der später auch die Grenze zwischen dem Herzogtum Nassau und dem Königreich Preußen bildete.
Das ehemalige Wiedisch-Hausen gehört heute ebenso wie Marienhausen zur Verbandsgemeinde Dierdorf (Landkreis Neuwied),[Anm. 4] das ehemalige Trierisch-Hausen und Maroth zur Verbandsgemeinde Selters (Westerwald) im Westerwaldkreis.
In kirchlicher Hinsicht gehörten Maroth und Trierisch-Hausen von Anbeginn zur kurtrierischen Pfarrei Marienrachdorf, bis 1923 die Pfarrvikarie und spätere Pfarrei Marienhausen mit Maroth im Bistum Limburg gegründet wurde. Seit der Reformationszeit gilt dies jedoch nur für den überwiegend katholischen Anteil der Bevölkerung, während die evangelischen Christen der Pfarrei Rückeroth angeschlossen waren. Die ehemalige Grafschaft Wied war mit Wiedisch-Hausen stets dem Erzstift Köln verbunden.
Die Gemeinde Maroth[Anm. 5] und Trierisch-Hausen[Anm. 6] bildeten eine Gemarkung. Auch die Gemarkung von Wiedisch-Hausen war mit Maroth und Trierisch-Hausen verbunden. [Anm. 7]
Als Eberhard von Isenburg-Grenzau (1263-1291) im Jahr 1267 Konrad Winter von Herschbach mit Gefällen des Klosters Rommersdorf in »Husin« belehnte wird Trierisch-Hausen zum ersten Mal in Schriftquellen erwähnt.[Anm. 8]
Die Ursprünge Maroths dürften wohl in der Zeit seit dem 9. Jahrhundert zu suchen sein.[Anm. 9]. Das Dorf war Mittelpunkt einer wohl isenburgischen Grundherrschaft.[Anm. 10] Erstmals genannt wird Maroth im Jahr 1346, als Salentin IV. von Isenburg (1328-1364) im Streit mit Erzbischof Balduin von Trier lag. Der Isenburger sühnte sich mit dem Erzbischof u.a. damit, dass er ihm 1346 seine Dörfer Marienhausen, Maroth und Beringerhausen[Anm. 11] »mit Gericht, Leuten, Gütern, Gülten, Gefällen« und andere Besitzungen, alles gehörte zu seinem Gut Marienhausen (gude Mergenhusen) veräußerte (verpfändete).[Anm. 12]
Auch die Burggrafen von Hammerstein hatten Rechte in Maroth, die ihnen aber zu entgleiten drohten. Um das Jahr 1370 klagte Burggraf Ludwig von Hammerstein (1335-1374), dass ihm Unrecht in Maroth geschehen sei (kein gereichte gescheyn zu Mailrode), sodass er das Seine verloren habe.[Anm. 13] Im Jahr 1426 löste der Trierer Erzbischof als Inhaber der Burggrafschaft Hammerstein den Hof der Burggrafen in Maroth an sich und zog auch das isenburgische Hofgericht an den Marother Hof.
Nachrichten zu den Gerichtsverhältnissen in Maroth
Im Jahr 1502 belehnte Kurtrier den Johann von Steinebach mit dem Hofgericht in Maroth, das damals das »Hammersteiner Gericht« genannt wurde. Kurtrier löste das Lehen aber 1535 wieder aus. Die alten Rechte der Herren von Isenburg schwächten sich immer weiter ab. Elgert und Wiedisch-Hausen, die noch 1515 dazugehören und noch 1566 mit Maroth eine gemeinsame Weide besaßen, entzogen sich früh dem Hofgericht, zu dem 1535 zweiundzwanzig und 1575 nur noch 14 Hufen (Hofstellen) zählten.[Anm. 14]
Das Hammersteiner Gericht zu Maroth wird 1535,[Anm. 15] 1606[Anm. 16] und noch 1669 genannt. Im Jahr 1575 wird das Lehengericht zu Maroth am Hammersteiner Hof (Hammerster Hoff) erwähnt. Das Hofgericht (Hubengericht) in Maroth wird 1545/15147 genannt, als Irrungen zwischen dem kurtrierischen Hammersteiner Hubengericht zu Maroth und der Vogtei Roßbach beigelegt wurden.[Anm. 17] Im Jahr 1811 kam es zu einer Beschwerde des Hammersteiner Dinggerichts zu Maroth im Amt Herschbach,[Anm. 18] wegen Erhöhung des Zinshafers, Remigiushafer genannt.[Anm. 19]
Hausen (Wiedisch-Hausen) gehörte 1552, 1585, 1591 und die Wiedischen in Maroth 1585, 1591 zum Bezirk des Gerichtes Freirachdorf.[Anm. 20] Maroth gehörte 1662 zum Gerichtsbezirk des Gerichts Marienrachdorf. Zum Bezirk des wiedischen Kirchspielgerichts Raubach gehörten 1591 Vogtleute zu Wiedisch-Hausen.[Anm. 21]
Als Gerichtsplatz des Marother Gerichts erscheint 1654 und 1785 ein Platz »über der Bach« in der Grafschaft Wied.
Ein Schultheiß als Vorsitzender bzw. Beisitzer (1606) des Gerichts wird erstmals 1535 erwähnt.[Anm. 22] Der Isenburger Schultheiß von Marienrachdorf als Lehnsschultheiß zu Maroth ist 1575 belegt. Das Gericht war 1654, 1739 und 1785 mit sieben Schöffen besetzt, vier isenburgisch-trierische aus dem Gericht Marienrachdorf und drei wiedische aus dem Gericht Freirachdorf.[Anm. 23]
Weitere Güterbesitzer und Rechteinhaber in Maroth
Neben den Herren von Isenburg und dem Erzstift Trier verfügten auch andere Herren über Rechte im Ort und in der Gemarkung Maroth.
Anlässlich einer Erbteilung der Herren von Schneiß von Grenzau werden am 9. Januar 1477 Wiesen der Familie in Wiedisch-Hausen genannt[Anm. 24]
Zwischen 1566 und 1707 hatte das Amt Montabaur trierische Einkünfte aus Maroth.[Anm. 25]
In Elgert, Hilgert und Wiedisch-Hausen war 1530 der Zehnten ein Helfensteiner Lehen, auch gehörten diese Dörfer noch 1569 zum Kirchspiel Roßbach und wurden erst kurz vor 1485 von den Grafen von Wied, die mit ihren gräflichen Rechten dort gegenüber der Vogtei Roßbach die Landeshoheit behauptet hatten, abgetrennt.[Anm. 26]
Zwischen 1761 und 1767 kam es zu einem Rechtsstreit zwischen der Grafschaft Sayn-Hachenburg und Wied-Runkel am Reichskammergericht u.a. wegen der Zehnrechte der Pfarrei Roßbach zu Wiedisch-Hausen und Maroth.[Anm. 27]
Eine Schule wird in Maroth Mitte des 19. Jahrhunderts erwähnt.[Anm. 28]. Elementarschullehrer für Trierisch-Hausen und Maroth werden zwischen 1818-1867 genannt.[Anm. 29]
Die Land- und Waldwirtschaft blieb bis Mitte des 20. Jahrhunderts Haupterwerbszweig der Bewohner. Da es in der Gemarkung keine nennenswerten Bodenschätze gab, fand auch kein Abbau von Quarzit, Basalt oder Ton statt.
Der von der Gemeinde angelegte Campingplatz an dem nach 1967 aufgestauten Waldsee mit reichem Fischbesatz dient heute als Erholungsgebiet.[Anm. 30]
Nachweise
Verfasser: Stefan Grathoff
Literatur:
- Hellmuth Gensicke, Landesgeschichte des Westerwaldes
- Alexander Markovic, Verbandsgemeinde
Erstellt am: 21.10.2020
Anmerkungen:
- Goerz, MR III S. 515 Nr. 2276; Gensicke, Landesgeschichte S. 177, 293, 454. Zurück
- Balduineum Kesselstadt 415/6 = Gensicke, Landesgeschichte S. 110. Zurück
- Urkunde im Fürstlich Wiedischen Archiv zu Neuwied; Gensicke, Landesgeschichte S. 478. Zurück
- Der 1816 geschaffene Kreis Neuwied umfasste 1817 u.a. die Bürgermeisterei Dierdorf mit den Kirchspielen Dierdorf, Großmaischeid, Isenburg, Elgert und Wiedisch-Hausen (Gensicke, Landesgeschichte S. 492.) Zurück
- Früher auch unter den Namen »Malre«, »Maillrode«, »Mairot«, »Moort« bekannt. Zurück
- Früher auch als »Husin«, »Huissen«, »Husen« bezeichnet Zurück
- In den Jahren 1811 und 1812 versuchte die Gemeinde Maroth, eine Teilung der mit Wiedisch-Hausen und Elgert gemeinschaftlichen Gemarkung zu erreichen (HHStA Wiesbaden Best. 206 Nr. 347 mit einem Handriss der gemeinschaftlichen Gemarkung.) Noch heute besteht die Gemarkung aus drei Teilen. Gebiete der Gemeinden Marienhausen bzw. Elgert trennen zwei Exklaven von der Hauptgemarkung Maroth ab. Diese Exklaven, wie auch größere Besitzungen der Gemeinde Maroth in der Gemarkung Elgert deuten auf gemeinsame Weide- und Pferchrechte mit den Gemeinden Roßbach, Elgert und Marienhausen hin (Markovic, Verbandsgemeinde S. 91.) Zurück
- Goerz, MR III S. 515 Nr. 2276 = Gensicke, Landesgeschichte S. 177, 293, 454). Zurück
- Gensicke, Landesgeschichte S. 13. Zurück
- Gensicke, Landesgeschichte S. 42. Zurück
- Verschwundener Ort bei Brückrachdorf. Zurück
- Balduineum Kesselstadt 415/6 = Gensicke, Landesgeschichte S. 110, 303). Zurück
- Gensicke, Landesgeschichte S. 110). Zurück
- Gensicke, Landesgeschichte S. 110. Zurück
- Aus dem Jahr 1535 ist ein Weistum über das von den Herrn von Isenburg an Kurtrier verpfändete Hubengericht zu Maroth, das so genannten Hammersteiner Gericht überliefert (HHStA Wiesbaden Best. 114 Nr. U 15 = Abschrift des 18. Jahrhunderts.) Zurück
- Am 2. Oktober 1606 ist ein Weistum über das kurtrierische so genannte Hammersteinische Hubengericht zu Maroth bekannt (HHStA Wiesbaden Best. 114 Nr. U 25.) Zurück
- HHStA Wiesbaden Best. 340 Nr. 1256b. Zurück
- Zu dem 1664 geschaffenen Amt Herschbach gehörten u.a. Marienhausen, Maroth, und Trierisch-Hausen. Zurück
- HHStA Wiesbaden Best. 154 Nr. 2229. Zurück
- Gensicke, Landesgeschichte S. 434. Zurück
- Gensicke, Landesgeschichte S. 455 und 461. Zurück
- Der Hartenfelser Schultheiß erscheint 1408 zugleich als Pfleger des trierischen Streubesitzes in Maroth und Krümmel (Gensicke, Landesgeschichte S. 440). Zurück
- Gensicke, Landesgeschichte S. 110. Zurück
- HHStA Wiesbaden Best. 121 Nr. U Schneiß von Grenzau). Zurück
- Gensicke, Landesgeschichte S. 398. Zurück
- Gensicke, Landesgeschichte S. 155, 473. Zurück
- HHStA Wiesbaden Best. 340 Nr. 1457. Zurück
- Siehe zum Schulhaus zwischen 1856 und 1860 HHStA Wiesbaden Best. 211 Nr. 5278 und zur Schule allgemein zwischen 1873-1938 HHStA Wiesbaden Best. 405 Nr. 29158. Zurück
- HHStA Wiesbaden Abt. 211 Nr. 14436. Zurück
- Markovic, Verbandsgemeinde S. 91ff. Zurück