Burg Gau-Odernheim
Gau-Odernheim, 840 genannt, war ursprünglich Besitz des Metzer Klosters St. Stephan und ein beliebter Wallfahrtsort. Die Vogtei über den Ort war seit 1187 in den Händen der Reichsministerialen von Bolanden. Die Burg im Ort errichtete Werner II. von Bolanden als Vogt des Metzer Stiftes. König Rudolf von Habsburg kaufte 1282 den Bolandern den Ort ab, seit diesem Jahr war Gau-Odernheim freie Reichsstadt und wurde verwaltungstechnisch an Oppenheim angeschlossen. Im Jahr 1291 sind mainzische und katzenelnbogische Rechte genannt. 1315 gehörte die Stadt Odernheim zur Pfandschaft Oppenheim, die Kaiser Ludwig Erzbischof Peter von Mainz als Dank für seine Unterstützung bei der Königswahl zukommen ließ. Von 1337-1349 unterverpfändete der Mainzer Erzbischof Oppenheim und Gau-Odernheim an den Oppenheimer Schultheißen Herbort Ring von Saulheim. Auf der Gau-Odernheimer Burg hatte der Saulheimer allerdings keine Rechte, denn die Bestallung der Burgmannen behielt sich der Mainzer vor.
Während der Stiftsfehde zwischen Erzbischof Gerlach und Erzbischof Heinrich war Burg Odernheim im Jahr 1349 in der Hand von Anhängern Gerlachs. 1351 wurden Burg und Stadt Odernheim in die Sühne zwischen den streitenden Parteien aufgenommen und dem Herbort Ring treuhänderisch übergeben. Da die Gau-Odernheimer Erzbischof Gerlach den Gehorsam verweigerten, gab der Mainzer die Pfandschaft Oppenheim und damit auch Gau-Odernheim an Kaiser Karl IV. zurück. Dieser verpfändete 1356 Gau-Odernheim (Mit Oppenheim, Schwabsburg, Nierstein, Ingelheim und Groß-Winternheim) an die Stadt Mainz. Im Jahr 1357 erhielten auch die Bistümer Worms und Speyer Anteile. Das Mainzer Domkapitel war zwar nicht zum Verzicht auf die Pfandschaft bereit, musste schließlich aber doch auf die Reichspfandschaft verzichten. 1367 wurden Burg und Stadt Odernheim mit den anderen Reichsorten aus der Pfandschaft der Stadt Mainz gelöst und Kaiser Karl verpfändete sie seinem Sohn Wenzel von Böhmen und dem Mainzer Erzbischof Gerlach Mainz. Der Kaiser wies die Burgmannen zu Odernheim, Oppenheim und Schwabsburg an, dem Stellvertreter Wenzels, dem rheinischen Viztum Ulrich von Kronberg und Erzbischof Gerlach zu huldigen. 1375 trat Karl IV. die Pfandschaft an Pfalzgraf Ruprecht II. ab, um dessen Stimme für die Königswahl Wenzels zu erhalten. Gau-Odernheim wurde vom reiche nie mehr eingelöst. Der Ort blieb bis zum Westfälischen Frieden pfälzisches Pfand und kam dann vollständig an Kurpfalz.
Nachweise
Redaktionelle Bearbeitung: Stefan Grathoff
Verwendete Literatur:
- Bornheim gen. Schilling, Werner: Staatliche Burgen und Schlösser in Rheinland-Pfalz. 2. Aufl. Mainz 1980.
- Brilmayer, Karl Johann: Rheinhessen in Vergangenheit und Gegenwart. Geschichte der bestehenden und ausgegangenen Städte, Flecken, Dörfer, Weiler und Höfe, Klöster und Burgen der Provinz Rheinhessen nebst einer Einleitung. Neudruck. Würzburg 1985.
- Dehio, Georg: Handbuch der deutschen Kunstdenkmäler. Rheinland-Pfalz, Saarland. 2. Aufl. München 1985.
- Tillmann, Curt: Lexikon der deutschen Burgen und Schlösser. Stuttgart 1958/59.
Aktulaisiert am: 13.07.2014