Die Schlossmühle in Heidesheim
Die Ursprünge der Schlossmühle liegen im Dunkeln. Zwar liegt sie am südlichen Ortsrand Heidesheims im Gewann "Sommerau" (mundartlich lokal: "Summera"), die seit dem 12. Jahrhundert belegt ist ("sumerawe"), doch lässt sich ein vielfach behaupteter Zusammenhang mit der Burg Windeck am alten nördlichen Ortsrand nicht nachweisen. Zwar nennen sich deren Gründungsherren, die von "Winterheim" (nicht Winternheim, wie immer zu lesen ist!), seit dem Anfang des 14. Jahrhunderts von "Winterau" und haben auch ein Anwesen in der Sommerau zu eigen, doch teilt die Quelle ausdrücklich mit, dass dieses Haus Sommerau ("Sumerowe") in Ingelheim im Gebiet der Kaiserpfalz gelegen ist. Offenbar um das Jahr 1481 ist eine Mühle festzustellen, welcher Art, wissen wir nicht.
Rund 100 Jahre später erfahren wir dann, dass ein Herr von Bicken, Vizthum (Stellvertreter als Verwalter) des Mainzer Erzbischofs auf der nördlichen Rheinseite und in Heidesheim Vogt (Verwalter) der Ländereien des Altmünster Klosters in Mainz, die Schlossmühle an einen von Stockheim verkauft, der in Heidesheim Amtmann des Mainzer Erzbischofs war. In diese Zeit fällt die Errichtung des heute zumindest noch in Teilen vorhandenen Renaissancebaus. Im Schluss-Stein des Eingangportalbogens hat sich ein stark verwittertes Wappen erhalten, in dem das Mainzer Rad noch deutlich zu erkennen ist.
Ob das 1577 erwähnte heidesheimer Mühlengebäude jetzt neu errichtet wurde oder schon vorher vorhanden war, ist bisher nicht festgestellt. Wörtlich ist von einer "molendinum cum grandi domo", also von "einer Mühle mit großem Haus" und "aries et stabulis hortis aliisque", was etwa folgendermaßen übersetzt werden könnte: und "mit [anliegendem?] Grund, Ställen sowie mehreren Gärten“ die Rede.
Nachdem Heidesheim in der ersten Hälfte des 17. Jahrhunderts mehrere male abgebrannt ist, bleibt unklar, wie und in welchem Zustand die Schlossmühle die Wirren des Dreißigjährigen Krieges (1618 - 1648) überstand. Jedenfalls ist sie seit dem letzten Drittel des 17. Jahrhunderts im Besitz der nachmaligen Grafen von der Leyen, die sie bis 1793 zu eigen hatten.
Seit das linksrheinische Gebiet ab diesem Zeitpunkt faktisch zu Frankreich gehörte, war die Schlossmühle mit den zugehörigen Grundstücken Nationaleigentum. Wie lange sie Staatseigentum war, bleibt zu ermitteln. Im französischen Katasterplan von 1812 ist das betreffende Areal anschaulich dargestellt, doch ist dessen Eigentümer in der Karte nicht festgehalten.
Insgesamt werden für das Areal vier Grundstücke genannt: das Hauptgebäude direkt am Bach wird als "Mühl" (Nr.446) bezeichnet und das Grundstück auf dem die Mühle steht, die Parzelle Nr. 445, als "Garten". Ein weiteres Gebäude (Parzelle Nr. 447) am Bach wird als "Hof" benannt und gleichzeitig finden sich auf diesem Grundstück drei weitere Gebäude, wohl Wirtschaftsgebäude. Schließlich ist das Grundstück Nr. 445 bis (das französische "bis" bedeutet "doppelt" bzw. "zweimal", sinngemäß also Nr. 445 und Nr. 445a) ebenfalls als "Garten" bezeichnet.
Für das Jahr 1844 lässt sich ein Stephan Gerbert in Mainz als Eigentümer ermitteln.
Achtzehn Jahre später - 1862 - gehört das Grundstück Nr. 447 einem Franz Joseph Willms aus Mainz und wird als "Hofraithe (Mühle)" bezeichnet und das nun Hessische Kataster gibt der Parzelle die Nr .682. Im Jahre 1866 ist ein Michael Hembes (aus Oberolm?) als Eigentümer verzeichnet, dem auch die Grundstücke Nr. 445 und 445 bis gehören, die als Weinberg bzw. Garten geführt werden und die hessische Katasternummer 683 und 684 tragen. Das Grundstück Nr. 446 der französischen Karte (das Hauptgebäude) ist "verschwunden": die Schlossmühle ist nun mit der (französischen) Parzelle Nr. 445 zusammengelegt und findet sich auf dem Flurstück Nr. 684.
Das ummauerte Schlossmühlenareal setzt sich nur noch aus drei Grundstücken zusammen: der Nr. 682 mit diversen Wirtschaftsgebäuden (nach der hessischen Nomenklatur gelb), der Nr. 683 als Weinberg (violett) und der Nr. 684 mit dem Hauptgebäude als Wohnhaus (rot), dem verschiedene kleine Wirtschaftsgebäude angelehnt sind.
Offensichtlich gab es neben der althergebrachten Mühle seit dem 19. Jahrhundert auf dem Gelände also noch eine zweite Mühle. Dabei darf spekuliert werden, ob es sich um ein Sägewerk (Holzmühle) oder um eine Ölmühle gehandelt hat (vgl. unten).
Für 1866 wird ein Franz Bernhard Hembes "zu Ober-Olm" als Eigentümer genannt und für das gleiche Jahr auch dann August Krebs (1825 - 1905), dessen Familie seit der nachnapoleonischen Zeit in Heidesheim ansässig war. Die nächste Eigentumseintragung lautet: "15. II. 1908. Krebs, August und dessen Witwe Elisabetha geb. Schmal". Die Witwe Krebs (1830 - 1922) hat das Anwesen offensichtlich zehn Jahre später gegen Ende des Ersten Weltkrieges weitergegeben, denn die nächsten Eigentumswechsel werden wie folgt angegeben: "7. X. 1918 Schön, Michael...10. VII. 1919 Schmitt, Karl...25.V. 1920 Holländer, Max".
Nicht dokumentarisch belegt bleibt die unsichere mündliche Überlieferung, auf dem Schlossmühlengelände habe es im 19. Jahrhundert drei Mühlenbetriebe gegeben: neben einer Getreidemühle, eine Ölmühle und eine Holzmühle (Sägewerk?). Völlig spekulativ ist die Annahme, das Sägewerk sei auf dem Gelände der "Praumenmühle", heute Anwesen Am Pfingstborn 1, außerhalb der erhaltenen Befestigungsmauer der Schlossmühle in deren unmittelbarer südlichen Nachbarschaft zu suchen. Das kann jedoch schwerlich zutreffen, ist das Gelände hierfür doch viel zu klein. Hypothetisch: sollte sich der Name von der Pflaume , lat. "prunum“ ableiten? Frühneuhochdeutsch (ab 1500) ist "pfraume" überliefert. Mundartlich ist Rheinfränkisch "Praume" gebräuchlich und auch in Heidesheim ist es heute noch zu hören. Wenn die Annahme also zutrifft, könnte man sich vorstellen, dass in der Mühle Kerne des Steinobstes vermahlen wurden - um vielleicht ein Ausgangsprodukt für eine Marzipanherstellung zu erhalten? Das ursprüngliche, noch erhaltene Mühlengebäude ist sehr klein, so dass die sicherlich nicht übergroßen Mengen Kerne der Verarbeitungskapazität der Mühle durchaus angemessen erscheinen.
Im übrigen wurden auf dem Gelände der Praumenmühle Mahlsteine gefunden, die eher gegen ein Sägewerk sprechen. Auch Reste des Radkastens und des gemauerten Mühlkanals sind erhalten. Die Geschichte der Praumenmühle ist weitgehend unerforscht: sie soll dem 1811 aufgelösten Frauenkloster Aulhausen in der Nähe von Rüdesheim gehört haben und bereits um die Mitte des 18. Jahrhunderts Privatbesitz gewesen sein. Könnte das Kloster in seiner Mühle eine Art Rohstoff für seine Hostienbäckerei hergestellt haben? Sollte das St. Vincenzstift Aulhausen, das heute eine solche Bäckerei betreibt, eine alte Tradition fortsetzen? Das Zisterzienserinnenkloster wird 1189 erstmals erwähnt und war eine Gründung des Klosters Eberbach, das in Heidesheim spätestens seit 1145 einen Wirtschaftshof besaß, den Sandhof, der sich zu einem der bedeutendsten Wirtschaftsbetriebe des Klosters entwickelte, dem schließlich ein Drittel der heidesheimer Gemarkung gehörte. Könnte über Eberbach der Sandhof und die Aulhausener Mühle in Heidesheim nicht irgendwie miteinander verbunden gewesen sein?
In der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts war die kleine Praumenmühle Eigentum der alteingesessenen heidesheimer Müllersfamilie Waldeck.
Bauliche Überreste technischer Art (Radkästen, Mahlsteine etc.) der Schlossmühle sind bisher nicht aufgetaucht. Im Erdgeschoß des Hauptgebäudes sollen allerdings noch Spuren des Radkastens erkennbar sein.
Rätsel gibt ein größeres Gebäude auf, das an der Nordostseite des Geländes (mit der hessischen Parzellennummer 682 ) in die Umfassungsmauer integriert ist. Es ist ein hohes, spitzgiebeliges Haus, das im Westgiebel eine auffallend schöne Fensteröffnung ziert. Ungewöhnlich für ein reines Nebengebäude? Bereits 1812 und 1844 ist hier ein Wirtschaftsgebäude nachgewiesen. In einer Veröffentlichung des Landesamtes für Denkmalpflege Rheinland-Pfalz aus dem Jahre 2007 (siehe Literaturverzeichnis) wird dieses Gebäude als "Untere Schlossmühle" bezeichnet, allerdings ohne Nachweis. Die beiden Kataster des 19. Jahrhunderts belegen das Haus namentlich nicht und führen den Mühlbach hier nicht durch.
Die Schlossmühle zur Zeit des Nationalsozialismus
Von Michael Schön und Karl Schmitt gelangte die Schlossmühle an Max Holländer, dem in Wiesbaden die heute noch existierende Schützenhof-Apotheke gehörte. Holländer, jüdischer Mitbürger, soll für die Schlossmühle 180. 000 .- Mark bezahlt haben, die 15. 822 .- Goldmark entsprochen hätten. Die Räume der Schlossmühle wurden gegen 1929/30 durch den Heidesheimer Schreinereibetrieb Schlitz ausgebaut und renoviert.
Wie ältere Heidesheimer berichteten, sei die Familie Holländer im Ort als "reiche" Familie aufgefallen, die in der Schlossmühle Dienstpersonal beschäftigt habe. Herr Holländer sei im eigenen Auto von einem Chauffeur gefahren worden. Um sicher und bequem zum Bahnhof zu gelangen, habe er auf seine Kosten die Grabenstrasse als Zufahrt zu seinem Anwesen renovieren lassen. Besonders erwähnt wird das soziale Engagement von Frau Holländer, die mit ihren "großen, eleganten Hüten" aufgefallen sei. Offenbar sahen viele Heidesheimer in der Familie Holländer Repräsentanten der großen, weiten Welt, die in das ländliche Dorf vorgedrungen war.
Nach 1945 berichtete Frau Holländer, dass ihre Familie bereits kurz nach der Machtergreifung der Nationalsozialisten (30. 01. 1933) zahlreichen Schikanen ausgesetzt war. So sei bereits im Mai 1933 "Gestapo von Bingen kommend" überfallartig in die Schlossmühle eingedrungen, "um Geld zu erpressen". Einen Monat später habe der Nazi-Bürgermeister (Johann Georg Maison) ihren Mann verhaftet und in das Konzentrationslager Osthofen bringen lassen, wo er mehrere Wochen festgehalten wurde. Eine Zeitungsmeldung vom 12. Juli 1933 bestätigt die Einlieferung Holländers "wegen Verächtlichmachung des nationalen Staates". Wie Frau Holländer weiter berichtet, seien in einem eingeleiteten Verfahren vor dem Landgericht Mainz sie und ihr Mann im September 1933 freigesprochen worden.
Während der Pogromereignisse (“Kristallnacht") des 9./10. November 1938 - die Familie Holländer war mitten in den Auszugsvorbereitungen, nachdem es ihr nicht gelungen war, die Schlossmühle zu verkaufen - drangen am 10. 11. Nazischergen in die Schlossmühle ein und brachten Max Holländer aufs Rathaus. Unter Drohungen wurde er genötigt, die Schlossmühle der Gemeinde zu "schenken".
Nach mehrmaliger Vorhaltung sollte Holländer erklären, dass die Schenkung seinerseits freiwillig erfolge. Schließlich gab er folgende Stellungnahme ab: "Ja, ich schenke das Anwesen der bürgerlichen Gemeinde Heidesheim, aber ich tue das, weil die gesamten Verhältnisse in Deutschland nun einmal so liegen."
Schließlich wurde vor dem Notar in Ingelheim der Vorgang nochmals bekräftigt. Dieser Vertrag weist eine Besonderheit auf, die entweder bewusst "hineingeschmuggelt" wurde (von wem und aus welchen Beweggründen?) oder ein grotesker Fehler ist. Unter der Ziffer 6 heißt es nämlich, "die Erwerber erklären ausdrücklich, dass diese Schenkung vollkommen aus freien Stücken von ihnen vorgenommen worden ist und dass sie in keiner Weise von irgend einer Seite hierzu gezwungen wurden." Das macht keinen Sinn: Erwerber war die Gemeinde, also Schenkungsnehmerin, die die Schlossmühle erhielt und nicht Max Holländer als derjenige, der die Schenkung vorgenommen hat!
Noch am selben Tage musste die jüdische Familie Heidesheim mit Ziel Wiesbaden verlassen, wo Max Holländer verhaftet und in das KZ Buchenwald eingeliefert wurde.
Über den Umweg Philippinen gelangte das Ehepaar Holländer in die USA, wo Max Holländer verstarb. Seine Frau kehrte als amerikanische Staatsbürgerin nach dem Krieg nach Deutschland zurück und ist Ende der sechziger Jahre des letzten Jahrhunderts in Wiesbaden verstorben. Die Enteignung Holländers, denn um nichts anderes handelt es sich, hat in Heidesheim Wellen geschlagen: ein Besichtigungstermin (gegen Eintrittsgeld!) musste des großen Andrangs wegen wiederholt werden.
Und während der Karnevalsveranstaltungen des Jahres 1939 sang man nach der Melodie "Ein Jäger aus Kurpfalz" und der Überschrift "Juden raus": jetzt jagen wir den Jud zum Dorf hinaus.
Der Gemeinde Heidesheim hat die Schlossmühle noch so manche Schererei bereitet. Höheren Orts war man ganz offensichtlich der Meinung, von Juden lasse man sich nichts schenken und hat die Schenkung nach längerem Hin und Her nicht anerkannt.
Schließlich wurde ein Treuhänder eingesetzt, Herr und Frau Holländer waren bereits in Manila, der die Schlossmühle am 19. Oktober 1940 für 14.580 Mark an die Gemeinde Heidesheim verkaufte. Nach Abzug aller Kosten blieben 3.930,65 Mark für Holländer übrig. Nachdem dessen Aufenthalt angeblich nicht bekannt war, wurde die Summe auf ein "Auswanderer-Sperrkonto" einbezahlt, so dass die Familie wohl niemals etwas von dem Verkaufserlös gesehen hat. Offensichtlich verfolgte die Gemeinde Heidesheim den vagen Gedanken, die Schlossmühle als Rathaus zu nutzen. Diese Überlegungen, wenn sie denn einen ernsthaften Hintergrund hatten, haben sich jedoch zerschlagen und das Gebäude wurde an die Militärverwaltung vermietet. Belegen lässt sich, dass ein Oberstleutnant Wilhelm Hemberger mit seiner Familie vom 14. Juni 1939 bis zum 25. September 1941 in der Schlossmühle gewohnt hat. Ob Hemberger in den Kasernen der Nachbargemeinde Wackernheim oder im Gefangenenlager Uhlerborn Dienst tat, ist ungeklärt. Offenbar hat Hemberger das Kriegsende nicht überlebt.
Die Schlossmühle in der Nachkriegszeit
Frau Holländer hat nach ihrer Rückkehr nach Deutschland die Rückgabe der Schlossmühle und eine Entschädigung verlangt. Die Rückgabe hat die Gemeinde vollzogen, Schadensersatz für das mittlerweile ruinöse Anwesen aber verweigert. Es kam absurderweise zu mehrjährigen gerichtlichen Auseinandersetzungen an deren Ende im November 1956 Frau Holländer in einem Vergleich 100.000 DM nebst 4% Zinsen seit dem 20. Mai 1945 als Wiedergutmachung zugesprochen wurden. Die Kosten des Verfahrens hatte die Gemeinde zu tragen, so dass von ihr letztendlich 150. 000 DM aufzubringen waren. Dies war nur durch die Aufnahme eines Kredits zu bewerkstelligen. Möglicherweise hat die Gemeinde deswegen auch Grundstücke verkaufen müssen.
Seit dem 8. August 1956 bereits war Frau Holländer wieder im Grundbuch als Eigentümerin des Schlossmühlenanwesens eingetragen. Erben Frau Holländers wurden am 29. Januar 1969 je zur Hälfte der Landesverband der Jüdischen Gemeinden in Hessen in Frankfurt/Main und die Organisation Irgun Olej Merkaz Europa in Tel Aviv/Israel. Offensichtlich von diesen Erben hat der Heidesheimer Bauunternehmer Kiese dann die Schlossmühle erworben und am 15. März 1970 an die Firma C. H. Boehringer Sohn in Ingelheim verkauft. Während der Renovierungsarbeiten 1971 ausgebrannt, ist die Schlossmühle heute eines der markantesten und schönsten Gebäude in Heidesheim.
Nachweise
Verfasser: Karl Urhegyi
Redaktionelle Bearbeitung: Simeon Thomas Pfeiffer
Verwendete Literatur:
- Brilmayer, Karl Johann: Rheinhessen in Vergangenheit und Gegenwart. Geschichte der bestehenden und ausgegangenen Städte, Flecken, Dörfer, Weiler und Höfe, Klöster und Burgen der Provinz Rheinhessen nebst einer Einleitung. Neudruck. Würzburg 1985.
- Fröhlich, Hermann: Die Schlossmühle in Heidesheim am Rhein. Mainz 2011.
- Landesamt Denkmalpflege (Hrsg.): Kulturdenkmäler in Rheinland-Pfalz. Band 18.1: Kreis Mainz-Bingen. Bearb. v. Dieter Krienke. Worms 2007.
Quellen
- Recherchen im: Landesarchiv Speyer, Hessischen Hauptstaatsarchiv Wiesbaden und Darmstadt, Bayerischen Hauptstaatsarchiv Würzburg, Stadtarchiv Mainz, der Verbands- und der Ortsgemeinde Heidesheim sowie Interviews mit verschiedenen Heidesheimer Bürgern.
Aktualisiert am: 22.05.2017