Zur Geschichte von Saulheim
Der Ort Saulheim wird im Jahr 763 erstmals erwähnt, ist jedoch mit Sicherheit älter. Saulheim ist eines von vielen Beispielen fränkischer Besiedlung in der Region. Nach dem Ende der römischen Herrschaft hatten sich die Franken in zwei Schlachten um das Jahr 500 (496 Zülpich, 506 Straßburg) gegen die Alemannen durchgesetzt. Zur Zeit des Merowingerkönigs Chlodwig (466-511) dürfte der Ort entstanden sein. Der Name der Siedlung geht vermutlich auf einen fränkischen Krieger namens Sawilo zurück. Aus seinem Personennamen, verbunden mit dem hier weitverbreiteten "-heim"-Zusatz, entstand der heutige Name Saulheim.
Hier siedelten freie Franken auf ca. 60 Morgen Land, das sie von Chlodwig erhalten hatten. Sie bildeten einen vicus (ein vicus umfasste 12 Höfe, auch mansionarii genannt) und einen staatlichen Fronhof, die curia. Eine zweite Besiedlung der Gegend erfolgte unter den fränkischen Hausmeiern im 8. Jahrhundert. Diese sind durch Rodung zu großem Grundbesitz gekommen. Es entstanden weitere zehn Huben (Höfe), darunter eine Herrenhube mit ca. acht Bediensteten oder Knechten.
Erste urkundliche Erwähnung Saulheims
Die erste Erwähnung Saulheims geht auf eine Urkunde vom 18. Dezember 762 zurück. In dieser schenkte ein fränkischer Adliger im Falle seines Todes dem Kloster auf dem Grabfelde an der Fulda ein Wiesengebiet im Wormsgau im Ort Sauuilenheim. Weitere Schenkungsurkunden aus dem 8. Jahrhundert belegen, dass der Ort Saulheim zu dieser Zeit schon recht groß gewesen sein muss. Ein Unterschied zwischen Nieder- und Obersaulheim wird in diesen Urkunden allerdings noch nicht gemacht.
Erste Unterscheidung zwischen Ober- und Nieder-Saulheim
Der Ort Saulheim gehörte - den Urkunden der Klöster Fulda und Lorsch nach - bislang zum Wormsgau. Im 10. Jahrhundert aber wurde ein südlich der Nahe bis zum Rhein gelegender Teil davon dem Nahegau zugeordnet. Dazu gehörte wahrscheinlich auch Ober-Saulheim, das zusammen mit Wörrstadt eine eigene Grafschaft bildete, welche später an die Ritter von St. Alban, beziehungsweise den Rheingrafen verliehen wurde. Am "Langen Stein" errichten sie eine für die hohe Gerichtsbarkeit (Blutgerichtsbarkeit) in ihren Dörfern zuständige Gerichtsstätte (Landding).
Ende des 10. Jahrhunderts kamen weite Teile des nördlichen Rheinhessen in den Besitz des Mainzer Erzbischofs. Zu diesem Gebiet gehörten auch die Dörfer Udenheim, Nieder-und Ober-Saulheim. In der Mainzer Mauerordnung - diese beinhaltet die Pflicht der darin genannten Orte, die Stadtmauern von Mainz instand zu halten - aus dem 11. Jahrhundert werden erstmals die Orte Nieder-Saulheim, Sauwelnheim major und Ober-Saulheim, Sauwelnheim minor, unterschieden.
Ober-Saulheim bis zur Französischen Revolution
Die Adelsfamilien Ober-Saulheims standen in Diensten unterschiedlicher Herren. So war der Kleinadel den Erzbischöfen von Mainz und der Hochadel den Herren von Bolanden und von Hohenfels untergeben. Alle wurden als Ministeriale zu ritterlichen Kriegsdiensten herangezogen und erlangten so im Laufe der Zeit die Gleichstellung mit freien Rittern. Aus diesen Geschlechtern derer von Saulheim gründete sich im 13. Jahrhundert eine Ganerbschaft in Nieder-Saulheim, die aber gleichzeitig immer noch Besitz in Ober-Saulheim hatte.
Einwohner des Ortes waren Untertanen der Wild- und Raugrafen. Diese konnten die Landeshoheit aber aufgrund der starken Stellung der Kurpfalz in der Region nur in einzelnen Orten im Nahegau erlangen. Nach der Schlichtung eines Streits zwischen dem Wildgraf Syfrid, dem Kloster St Alban und der Gemeinde Ober-Saulheim durch Johann von Sponheim gelangte auch die Gerichtsbarkeit über Ober-Saulheim an die Wildgrafen.
Mit dem Tod des letzten Wildgrafen Otto von Kyrburg fiel die gesamte Wildgrafschaft 1409 an den Rheingrafen Johann zum Stein, damit Wildgraf zu Dhaun und Kyrburg. Am 16. Januar 1492 wurde die Gerichtsbarkeit über die Gemeinde durch den Pfalzgrafen dem Wild- und Rheingrafen zugesprochen. Dem vorausgegangen war eine Auseinandersetzung zwischen Johann zum Stein und Ober-Saulheim. Durch ein Weistum von 1504 sicherten sich die Wild- und Rheingrafen endgültig das hohe Gericht in Ober-Saulheim. Der Gemeinde stand die niedere Gerichtsbarkeit zu, sie trat diese aber an die Rheingrafen ab.
Im Laufe des 16. Jahrhunderts wechselte die Regierung über Ober-Saulheim immer wieder durch Teilung zwischen den Söhnen der Linie der Dhaun und der Wild- und Rheingrafen. Die Herrschaft der letzteren über Ober-Saulheim endete mit Graf Karl Magnus, der abgesetzt und am 10. August 1775 auf der Festung Königstein eingekerkert wurde. Am 18. September 1783 - kurz nach dem Tod von Karl Magnus - erhielt der Rheingraf Karl Ludwig Wilhelm Theodor von Grumbach den Landstrich. Im Zuge der Französischen Revolution verloren dann aber auch die von Grumbach ihre Gebiete.
Nieder-Saulheim bis zur Französischen Revolution
Die Ritter aus den Saulheimer Geschlechtern (Ring, Hundte, Hirte, Orlenhaupt, Mohn und Krieg von Saulheim) gründeten im 13. Jahrhundert eine sogenannte Ganerbschaft in Nieder-Saulheim, um ihre Rechte und ihre Unabhängigkeit gegen den Erzbischof von Mainz und den Pfalzgrafen sicherzustellen. Dieser Verband hielt sich bis zu den politischen Umwälzungen des 18. Jahrhunderts. Allerdings überlebten von den ursprünglichen Gründerfamilien nur die Hundte von Saulheim, deren letztes Familienmitglied aber auch 1750 als Dompropst in Fulda starb.
Während des 17. und 18. Jahrhunderts gehörte Nieder-Saulheim zu den Gemeinden, die immer wieder unter Truppendurchmärschen zu leiden hatten. So zum Beispiel 1680 im Reunionskrieg, in dem die Ganerben sich weigerten, sich zu unterwerfen und ihre Besitztümer abzugeben.
Die Zeit während und nach der Französischen Revolution
Während der Französischen Revolution flüchteten die Ritter in andere Gebiete, wurden entmachtet - bis auf Freiherr von Wallbrunn - und der Code Civil wurde in den besetzten Gebieten eingeführt.
Im Jahr 1804 wurden die beiden Dörfer Ober- und Nieder-Saulheim erstmals wieder unter einer Bürgermeisterei verwaltet. Der erste Bürgermeister, Prof. Dr. Dr. Neeb, der von den französischen Besatzern eingesetzt wurde, behielt sein Amt bis 1842. Nach dem Wiener Kongress war Ober-Saulheim eine eigenständige Gemeinde im Kreis Alzey und gelangte wie Nieder-Saulheim an das Großherzogtum Hessen.
1852 wurde Ober-Saulheim dem neugegründeten Kreis Oppenheim untergeordnet bis es 1937 nach der Auflösung desselben - zusammen mit Nieder-Saulheim - wieder dem Kreis Alzey angehörte. 1945 wurden beide Gemeinden in das neue Bundesland Rheinland-Pfalz integriert.
Nachweise
Redaktionelle Bearbeitung: Stefan Grathoff
Verwendete Literatur:
- Karl Johann Brilmayer: Rheinhessen in Vergangenheit und Gegenwart. Geschichte der bestehenden und ausgegangenen Städte, Flecken, Dörfer, Weiler und Höfe, Klöster und Burgen der Provinz Rheinhessen nebst einer Einleitung. Gießen 1905.
- Reinhard Schmuck: "Ober-Saulheim. Geschichte, Gebäude und Anekdoten", Saulheim 2010.
- Jakob Decker: "1200 Jahre Nieder-Saulheim", Gemeindeverwaltung Nieder-Saulheim (Hg.), Wörrstadt 1963.
Aktualisiert am: 25.07.2016