0.Der Aufstieg der Herren von Landskron zu den Herren des unteren Ahrtals
von Frederik Adams M.A.
0.1.1. Einleitung
Unscheinbare Mauerreste auf einem Berg nahe Bad Neuenahr-Ahrweiler. Das sind die einzigen Überreste der Burg Landskron, die im Spätmittelalter das Zentrum der gleichnamigen Herrschaft im unteren Ahrtal darstellte. Einer Herrschaft, die sowohl in der regionalen als auch der reichsweiten Politik eine wichtige Rolle einnahm. Vier Generationen der Gerharde von Landskron bzw. von Sinzig führten die Burg zwischen 1208 und 1370/71, bauten die Herrschaft aus und schafften es, vom (unfreien) Ministerialen- in den Adelsstand aufzusteigen. Wie ihnen dies gelang, soll der vorliegende Aufsatz nachzeichnen.
0.2.2. Gerhard I.
Nach dem Tode König Heinrichs VI. (dem Sohn Friedrich Barbarossas) im Jahr 1197 krönten die Staufer und ihre Anhänger Heinrichs Bruder Philipp von Schwaben zum neuen König. Die Welfen und ihre Anhänger hingegen krönten Otto den Welfen, Sohn Heinrich des Welfen, zum Gegenkönig. Es begann der so genannte Deutsche Thronstreit, den Philipp mit mehreren Heerzügen im Raum zwischen der Mosel und Köln (der Kölner Erzbischof unterstützte Otto) zu entscheiden versuchte. Den entscheidenden Sieg errang er 1206 bei Köln, zog sich aber zunächst wieder in die Reichsgüter Sinzig und Remagen zurück.[Anm. 1]
Um seinen Sieg zu festigen, ließ er auf dem Berg Gimmich bei Gimmingen eine Burg errichten, der er den Namen Landskron gab. Wichtigste Aufgabe dieser Burg war der Schutz der umliegenden Reichsgüter gegen den Kölner Erzbischof. Seit der Herrschaft Friedrich Barbarossas hatte der Erzbischof seinen Besitz nach Andernach und Breisig ausgeweitet, sodass die Reichsgüter vom Bistum Köln umringt waren. Da der Bau einer Burg in Remagen wegen der erzbischöflichen Burgen Rolandseck und Wolkenburg zu unsicher war, wurde ein Bauplatz im Landesinneren gewählt. Damit konnte die Burg Landskron zwar nicht den Verkehr entlang des Rheins kontrollieren, aber sie konnte einen Heerzug entlang der Ahr unterbinden und die Krönungsstraße, die Frankfurt am Main und Aachen miteinander verband, kontrollieren, da diese bei Sinzig das Rheintal verließ und durch die Eifel nach Aachen verlief.[Anm. 2]
1208 wurde Philipp ermordet. Ihm folgte Otto auf dem Thron, der an der Ermordung seines früheren Widersachers aber vermutlich nicht beteiligt war. Die Landskron war zu diesem Zeitpunkt noch nicht fertiggestellt und so betraute Otto Gerhard I. von Sinzig mit der Aufgabe, sie fertig zu stellen. Gerhard war zu diesem Zeitpunkt bereits Reichsministerialer[Anm. 3]; er leitete den Sinziger Fronhof. Seine Herkunft ist nicht geklärt, spätere enge Verbindungen in den Neuwieder Raum deuten allerdings darauf hin, dass die Familie von dort stammt. Zudem ist aus dem Jahr 1230 eine Urkunde überliefert, in der der Kaiser seinen Ministerialen Theoderich von Vallendar gegen den trierischen Ministerialen „Gerhard von Sinzig“ tauscht. Ob es sich bei diesem Gerhard um Gerhard I. oder seinen Sohn Gerhard II. handelte, geht aus der Urkunde nicht klar hervor.[Anm. 4] Trotzdem kann man feststellen, dass die Gerharde enge Beziehungen zum Trierer Erzbischof hatten. Generell zeigt sich hier, das Ministerialen als unfrei angesehen wurden:[Anm. 5] Mindestens formal hatten die betroffenen Ministerialen keinen Einfluss auf den Tausch – obwohl eine informelle Mitsprache nicht ausgeschlossen werden darf.
Für die Baukosten der Burg Landskron musste Gerhard I. zunächst selbst aufkommen, erhielt aber als Pfand die Einnahmen aus dem Dorf Westum. Dieses Pfand wurde nie ausgelöst, sodass das Dorf im Besitz der Gerharde verblieb.[Anm. 6]
Ottos Herrschaft wurde von Friedrich (späterem II.), dem Sohn Heinrichs IV., bestritten, der sich als rechtmäßiger Erbe sah. 1214 lagerte Friedrich mit seinem Heer unterhalb der Landskron und versuchte, Gerhard auf seine Seite zu ziehen. In einer Urkunde bot er ihm an, ihn als Burggraf zu bestätigen und ihm „soviel an seinen [Friedrichs] und des Reichs Gütern an[zu]weisen, daß er die Burg zugleich mit ihrem Palas zu seiner und des Reichs Ehre bewahren kann“. Zudem sollte ihm die Verwaltung des Amtes Sinzig „mit allem Recht […] gegen Entrichtung der Üblichen jährlichen Abgabe“ übertragen werden. Begründet wurde dies mit der Treue, die Gerhard den Staufern – namentlich Philipp von Schwaben – erwiesen hatte.[Anm. 7] Gerhard sah sich allerdings als Reichsministeriale. Seine Treue galt nicht der Person oder Familie auf dem Thron, sondern der Krone. Daher verweigerte er Friedrich zunächst die Gefolgschaft.[Anm. 8]
Dieser zog ab, ohne Gerhard weiter zu bedrängen[Anm. 9] und kehrte im folgenden Jahr zurück. Er hatte Otto besiegt und war zum König gekrönt worden. Nun öffnete Gerhard die Burgtore. Friedrich belohnte die Treue gegenüber der Krone. Im April 1216 verkündete er:
„... die ganze Verwaltung, die seine Leute und Einkünfte in dem rheinabwärts der Mosel gelegenen Gebiet umfaßt, seinem durch Anhänglichkeit bewährten Getreuen Gerhard von Sinzig übertragen hat. Alle dort Verweilenden haben – bei Strafe und Ungnade – dem Gerhard mit allem Recht, das sie dem König schuldig sind, zu gehorchen und ihn als einen Sondervertrauten zu unterstützen.“[Anm. 10]
Die weitere Herrschaftszeit Gerhards verlief unspektakulär. Mehrfach trat er als Zeuge in Urkunden des Königs auf. Er erhielt zudem verschiedene Güter, Lehen und Rechte vom Reich.[Anm. 11] Den Höhepunkt erreichte die Herrschaft Gerhards 1231: König Heinrich (VII.) bestimmte, dass Gerhard direkt ihm unterstehe.[Anm. 12] Damit hatte Gerhard die höchste Position inne, die er als Ministeriale erreichen konnte.
Daneben schwor er um 1225 Heinrich, Herrn von Monschau (und Sohn des Herzogs von Limburg) einen Lehnseid. Im Gegenzug erhielt er 50 Mark Silber, die allerdings zunächst nicht ausgezahlt wurden, stattdessen wurden Anteile aus verschiedenen Einnahmequellen an Gerhard verpfändet. Im August 1230 findet sich der Beleg einer Lehnsverbindung zum Grafen von Geldern. Dieser übertrug Gerhard zusammen mit Gütern zeitlich befristet Einnahmen aus dem Rheinzoll zu Lobbith als Gegenleistung für den Eid.[Anm. 13] Vermutlich ging es dem Grafen von Geldern darum, einen Verbündeten gegen den Kölner Erzbischof zu gewinnen.[Anm. 14]
Allerdings wandte sich Gerhard langsam dem Erzbistum Köln zu. 1234 und 1235 verlieh der Erzbischof eine Rente an Gerhard, begründet mit dem „Erzstift erwiesenen Diensten“.[Anm. 15] Dieter Schewe vermutete, dass sich Gerhard eine gute Beziehung zu seinem mächtigen Nachbarn aufbauen wollte und sich daher leicht von der Politik des Kaisers distanzierte.[Anm. 16]
1237 plante Gerhard Kreuzfahrer zu werden. Allerdings verstarb er zuvor überraschend. Über die näheren Umstände ist nichts überliefert.[Anm. 17] Der Beginn der Herrschaft Gerhards lag in einer teuren Dienerschaft gegenüber dem Reich, unabhängig von der Person des Königs. Im Laufe seiner Amtszeit knüpfte er dann jedoch Verbindungen zu anderen Fürsten, um seine Stellung auszubauen und die Abhängigkeit vom Reich zu mindern – auch wenn eine völlige Unabhängigkeit vom Reich sicherlich nicht sein Ziel war.
0.3.3. Gerhard II.
1237 folgte Gerhard II. seinem Vater. Er war zuvor bereits als Lehnsmann und Kreditgeber des Trierer Erzbischofs sowie Zeuge auf Urkunden in Erscheinung getreten.[Anm. 18] 1241 folgte Gerhard einer Forderung Kaiser Konrads IV., des Sohns und Nachfolgers Friedrichs II. und begann einen Feldzug gegen den Grafen von Nassau zur „Bestrafung vielen Unrechts“.[Anm. 19] Zwar verlief dieser Feldzug erfolgreich, im allgemeinen Mächtespiel zwischen dem Reich und dem Erzbistum Köln lag die Burg Landskron dennoch ungünstig an einem Kreuzungspunkt. Neben den Nassauern im Osten, die mit Köln verbündet waren, bedrohte der Erzbischof direkt aus seinen benachbarten Herrschaftsgebieten und zudem indirekt aus Ahrweiler hinaus, dessen Grafen, die Verwandte des Erzbischofs waren. Diese Situation entlud sich in mehreren Kölner Heerzügen im Ahrtal, die allerdings mit der Gefangennahme des Erzbischofs und damit zugunsten der Landskroner endeten.[Anm. 20]
Der Frieden war nicht von langer Dauer. Bereits 1246 versuchte der Erzbischof erneut zu expandieren. Gerhard erhielt den Auftrag, die Verteidigungsanlagen der Landskron auszubauen. Die Kosten wollte die Krone übernehmen, tatsächlich erhielt Gerhard aber nur ein Stück Wald als Pfand.[Anm. 21]
In diesem Konflikt wandte sich Gerhard II. vom Kaiser ab und geriet zusammen mit seinen Brüdern in die Gefangenschaft des Erzbischofs.[Anm. 22] Aus der Gefangenschaft folgte ein komplizierter Vertrag. In diesem schworen die Gerharde und der Erzbischof sich gegenseitig Frieden, allerdings behielten sich die Brüder vor, dem König weiterhin zu dienen. Sollte dies Kämpfe gegen den Erzbischof bedeuten, würde dieser mit einer Frist von drei Wochen gewarnt werden. Der gleichen Regelung unterwarf sich der Erzbischof, der den Gegenkönig Wilhelm von Holland unterstütze. Zudem wurde Gerhard II. zum Lehnsmann des Erzbischofs.[Anm. 23] Auch wenn die genauen Hintergründe dieser Ereignisse unklar bleiben müssen,[Anm. 24] stellt dies dennoch einen deutlichen Wandel der Politik der Gerharde vom Reich weg dar.
Ebenfalls ins Jahr 1248 fallen weitere Hinweise auf eine Emanzipation der Gerharde: Sie werden in einer Kölner Urkunde vom Februar, in der sie als Zeugen auftreten, unter die „viri nobilis“ [Edelmänner] gezählt.[Anm. 25] Zudem stammt aus dem Juni das älteste überlieferte Siegel der Gerharde.[Anm. 26] Beides deutet darauf hin, dass die Stellung der Landskroner sich über die eines unfreien Ministerialen erhoben hatte.[Anm. 27] Gleichzeitig blieb jedoch die Familie im Dienst der Krone. 1258 folgte Gerhard einem Aufruf Königs Richard von Cornwall, ihn im Kampf gegen die „aufsässigen Wormser Bürger“ zu unterstützen.[Anm. 28]
Gerhard II. setzte die Politik seines Vaters fort. Neben den ererbten Lehnsverhältnissen schloss er ein Abkommen mit dem Kölner Erzbischof. Diese Vielzahl an Verpflichtungen führte dazu, dass Gerhard an vielen Fehden teilnahm, die an dieser Stelle nicht alle genannt werden können. Diese Fehden führten teilweise auch die Herren Gerhards gegeneinander. Letztlich gelang es dem Landskroner jedoch, in diesen Fehden sowie mit einer guten Geldpolitik den Besitz der Familie zu vergrößern.[Anm. 29] Seine letzte Erwähnung in den Quellen war im Jahr 1273, die Umstände seines Todes sind nicht überliefert.[Anm. 30]
0.4.4. Gerhard III.
Nach dem Tod Gerhards II. kam es zu einem Streit zwischen seinen Söhnen Gerhard III. und Otto. Dieser Streit zeigt die Komplexität der Herrschaft Landskron auf. Beide waren sich einig, dass das Reichsgut nach dem Primogenitursprinzip ungeteilt an den Erstgeborenen Gerhard vererbt werden sollte und die der Familie gehörenden Güter hingegen aufgeteilt werden sollten. Zum Streit kam es aber über die Frage, welche Güter dem Reich und welche der Familie gehörten. Zudem kam die Frage auf, wem sich die Lehnsleute Gerhards II. angeschlossen hatten: dem Reich oder Gerhard. Träfe erster Fall zu, gelangten sie in die Vasallität Gerharts III., sonst würden sie zwischen den Brüdern aufgeteilt. Zur Schlichtung des Streits wurde Heinrich der Gude (von Sinzig) als Schiedsmann ernannt. Der Streit konnte beigelegt werden.[Anm. 31]
Die Herrschaft Gerhards III. verlief unspektakulär. Erwähnenswert sind nur Ereignisse im Rahmen der Wahl Adolf von Nassaus zum König. In seinen Versprechungen vor der Wahl im Jahr 1292 kündigte er die Verpfändung mehrerer rheinischer Städte und Burgen an den Kölner Erzbischof an, darunter auch die Landskron und Sinzig. Während Sinzig auch nach der Wahl in den Urkunden als Pfand auftaucht, war dies bei der Landkron nicht der Fall.[Anm. 32]
1298 verstarb Gerhard III. Zwar hatte er sein Erbe als klare Primogenitur geregelt, aber auch hier kam es zum Streit zwischen den Söhnen Gerhard IV. und Tillmann. Dieser Streit wurde zwar nur mit geringer Intensität geführt (beide waren noch unmündig), konnte aber erst 1308 mit einer von „gemeinsamen Blutsverwandten und Freunden“ vermittelten Schlichtung beigelegt werden. Tillmann verzichtete auf sein Erbe, dafür erbte Gerhard auch die gesamten Schulden seines Vaters. Tillmann, der zu diesem Zeitpunkt bereits Kleriker war, erhielt zudem einen Hof in Remagen auf Lebenszeit übertragen, den er wiederum an Gerhard verpachtete.[Anm. 33] Beatrix, die einzige Tochter Gerhards III., taucht in der Schlichtungsurkunde nicht auf, vermutlich war sie vorher verstorben.[Anm. 34]
0.5.5. Gerhard IV.
Unter Gerhard IV. lösten sich die Gerharde endgültig von der Ministerialität. Die Herrschaft Landskron erreichte ihren Höhepunkt, zugleich allerdings auch ihr Ende. Als Gerhard 1298 die Burggrafenwürde übernahm, war er noch unmündig. Sein Onkel Otto von Landskron übernahm die Vormundschaft bis 1301 oder 1305.[Anm. 35]
1306 oder 1307 heiratete Gerhard Beatrix von Hammerstein. Damit verband sich seine Familie mit den Burggrafen von Hammerstein, einer weiteren angesehenen Burggrafenfamilie der Region, die auch Ländereien im unteren Ahrtal besaßen. Beatrix unterstütze ihren Gatten während ihrer langen Ehe. Sie ist häufig bei Verhandlungen anwesend und wird auf Urkunden Gerhards genannt, sofern die Urkunden nicht sogar von beiden ausgestellt wurden. Beatrix stellte auch eigene Urkunden und Briefe aus, zunächst mit dem Siegel ihres Gatten, ab 1335 mit ihrem eigenen.[Anm. 36]
Die Loslösung von der Ministerialität vollzog sich in einzelnen Schritten, die anhand der überlieferten Urkunden und Briefen rekonstruiert werden können. Inwieweit die Realität allerdings bereits von dem in den Quellen skizzierten formalen Anspruch abwich, kann nur vermutet werden.
Ein erster Schritt war der Konflikt König Albrecht von Habsburg mit den rheinischen Kurfürsten 1307. Der König forderte die Unterstützung Gerhards. Gerhard, der auch Lehnsmann des Kölner Erzbischofs war, zögerte, kam seiner Pflicht gegenüber dem König jedoch nach. Ob diese Verzögerung an seiner Unerfahrenheit lag oder er den Streit mit dem Erzbischof scheute, ist nicht bekannt. Der Konflikt hatte für Gerhard aber keine größeren Folgen.[Anm. 37]
1308 wurde Heinrich VII. von Luxemburg König. Um sich zum Kaiser krönen zu lassen, plante er für 1311 eine Reise nach Rom. Für diese bat er Gerhard um Unterstützung und versprach im Gegenzug, ihn dafür zu belohnen. Damit wird klar, dass Gerhard nicht zu diesem Heeresdienst verpflichtet war. Er folgte aber seinem Herrscher nach Italien und bekam 1312 in Rom das Patronatsrecht über die Kirchen Königsfeld und Heckenbach verliehen, erhielt also einen Teil der Einkünfte der Kirchen.[Anm. 38]
Heinrich VII. verstarb in Italien. Bei der Wahl seines Nachfolgers im Oktober 1314 wählte ein Teil der Kurfürsten (darunter die Erzbischöfe von Mainz und Trier) Ludwig von Bayern, während eine Gruppe um den Kölner Erzbischof den Habsburger Friedrich von Österreich wählte. Gerhard saß zwischen den Lagern: Beide Könige erhoben aufgrund ihres Amts Anspruch auf die Folge des Ministerialen. Gerhard war zudem beiden Lagern verbunden: Mit der Verpfändung der Städte Remagen an die Grafen von Berg (bereits 1248) und Sinzig an den Fürsten von Jülich im Jahre 1348 waren die Gerharde als Amtmänner in die Dienste dieser Fürsten getreten, die Ludwig den Bayern unterstützen. Gerhard verhielt sich zunächst abwartend, unterstütze dann aber Friedrich von Österreich, da der Kölner Erzbischof ihm bereits vor der Wahl eine großzügige Geldsumme für die Unterstützung angeboten hatte. Zur Krönung in Bonn[Anm. 39] 1314 wurde Gerhard einbestellt. 1315 sollte Friedrich die Landskron besuchen, allerdings ist nicht überliefert, ob dies geschah. Weitere Kontakte zwischen Gerhard und einem der beiden Könige sind nicht überliefert, sodass man davon ausgehen kann, dass er nicht zwischen die Fronten geraten wollte.[Anm. 40]
1322 siegte Ludwig über seinen Kontrahenten und forderte Gerhard zwei Jahre später auf, zu ihm nach Frankfurt zu kommen.[Anm. 41] 1335 betitelt Ludwig die Landskron als Reichslehen.[Anm. 42] 1338 schließlich schrieb der Kaiser, dass Gerhard die Burg Landskron vom Kaiser und dem Reich als Lehen erhalten hatte.[Anm. 43] Mit diesem unscheinbaren Satz bestätigte der Kaiser formal die Reichsunmittelbarkeit der Burg Landskron und den Wandel vom Ministerialitäts- zu einem Lehnsverhältnis. Bereits zuvor hatte Gerhard dies selbst symbolisch getan. Der Titel Burggraf, den Gerhards Vorfahren getragen hatten, um sich über die anderen Ministerialen der Region zu erheben, verschwand in der Selbstbezeichnung Gerhards – ebenso wie nobilis – im 14. Jahrhundert. Stattdessen nannte Gerhard sich selbst meist „Gerhard von Landscron“. Damit stellte er sich als freier Adliger dar und entfernte sich von Dienstpflichten aus seiner Stellung als unfreier Ministeriale.[Anm. 44]
Parallel zur Loslösung vom Reich baute Gerhard auch seine Kontakte zu anderen Fürsten aus. Die Art des Verhältnisses unterschied sich stark zwischen den einzelnen Fürsten, führten im Gesamten aber zu einer Vergrößerung der Herrschaft Landskron und der Involvierung der Landskroner in fast alle Fehden der Region.
Die bereits enge Verbindung zum Kölner Erzbischof wurde von Gerhard weiter vertieft und überstand auch den Wechsel der Bischöfe. Vielfach wurde er als Zeuge in Urkunden genannt oder als Richter berufen, aber auch militärische Unterstützung forderte der Erzbischof ein. Den Höhepunkt erreichte die Beziehung 1332, als Erzbischof Walram von Jülich (Amtszeit 1332 bis 1349) Gerhard zu seinem Statthalter für die Territorien südlich von Köln ernannte, da er für längere Zeit außerhalb des Bistums weilen würde.[Anm. 45]
Auch die bereits seit Gerhard I. bestehenden Bande zum Trierer Erzbischof Balduin von Luxemburg vertieften sich. Unter anderem überließen Gerhard IV. und Beatrix 1326 dem Bistum Güter in Sinzig gegen die Zahlung von 250 Pfund Heller, die sie im Gegenzug als Lehen zurückerhielten.[Anm. 46] Aber auch für die vielen Fehden, die Balduin zur Vergrößerung des Erzbistums führte[Anm. 47], wurde Gerhards Unterstützung eingefordert.[Anm. 48]
Ein Beispiel dafür war die Kempenicher Fehde 1331. Im Konflikt der Brüder Dietrich und Simon von Kempenich gegen ihren Vetter Gerhard von Kempenich um die Burg Kempenich unterstütze Balduin Gerhard von Kempenich und forderte dessen Namensvetter auf, die Fehde zu führen. Gerhard von Landskron eroberte im Zuge dessen die Pfarrkirche von Kempenich – zuvor von Simon besetzt – und baute sie als Stützpunkt für die Belagerung der Burg aus. Beide wurden für diesen Kirchenfrevel zeitweise exkommuniziert.[Anm. 49]
Weitere Beziehungen bestanden zu den Grafen von Berg und Jülich. Die Amtsmannschaft für Sinzig und Remagen wurde bereits erwähnt. Zudem erhielt Gerhard vom Grafen von Jülich die Vogteien Nierendorf und Ödingen als Lehen. Eine große Ausdehnung erfuhr das Herrschaftsgebiet 1331 durch ein Lehen vom Pfalzgrafen bei Rhein, dass die Orte Oberwinter, Birgel und Kirchdaun mit den Weilern Bandorf, Ensfeld und Gimmingen umfasste.[Anm. 50] Zum Getreuen des Grafen zu Hennegau, Holland und Seeland, Herr von Friesland, wurde Gerhard 1333 ernannt. Im Gegenzug erhielt er eine Einmalzahlung und ein nicht näher genanntes Gut.[Anm. 51] 1338 verkaufte Gerhard einen Hof an den Grafen von Geldern und erhielt ihn als Lehen zurück.[Anm. 52]
Gerade diese Handlungen Gerhards führten, zusammen mit Einnahmen aus den verschiedenen Ämtern und Rechten, zu einer gut gefüllten Kasse der Landskroner. Damit verfügte er über ausreichende Mittel, um an den Fehden im Auftrag seiner Herren oder auf eigene Rechnung teilzunehmen.
Der Erfolg des Hauses von Landskron zeigt sich in der Heirat Gerhards V., dem Sohn Gerhards IV., mit Kunigunde, der Tochter des Grafen von Moers, in den frühen 1340er Jahren. Der Eheschluss zwischen einer vor wenigen Jahren offiziell noch als Ministerialengeschlecht geltenden Familie mit einer Grafenfamilie zeigte deutlich, welchen Aufstieg die Gerharde vollbracht hatten.[Anm. 53] Zudem hatten sie in der Region ein dichtes Netzwerk mit gleichrangigen Herren und Untergebenen geschaffen. Gerhard war präsent in der Region, beteiligte sich an den zahlreichen Fehden, trat als Schlichter oder Zeuge auf.
Ab den 1340er Jahren hatte die Herrschaft Landskron allerdings ihren Zenit überschritten. 1343/44 kam es zu einer Fehde zwischen Gerhard IV. und der Familie seiner Frau wegen konkurrierender Gebietsansprüche. Der Konflikt konnte jedoch rasch beigelegt werden und führte zu keinem dauerhaften Streit zwischen den Familien.[Anm. 54] 1346 starb Gerhard V., vermutlich im Zusammenhang mit der Dauner Fehde. Johann, Gerhards IV. zweiter Sohn, starb 1356, ebenfalls vor seinem Vater.[Anm. 55] Ab den 1350er Jahren nahm die Tätigkeit Gerhards IV. ab. Zwar war er weiterhin als Richter und Zeuge tätig, aber insgesamt nimmt die Zahl seiner Erwähnungen in den Quellen ab. Schließlich starb er im Jahr 1370 oder 1371 nach über 70 Jahren Herrschaft.[Anm. 56]
0.6.6. Erbteilung
Nachdem beide Söhne Gerhards IV. vor ihm verstorben waren, starb die Familie der Landskroner aus. Die Herrschaft Landskron wurde unter den weiblichen Nachkommen aufgeteilt. Zur Familie gehörte unter anderen Kunigunde von Tomberg, die Tochter Gerhards V. Sie war in erster Ehe mit Johann von Waldeck verheiratet (kinderlos) und ehelichte nach dessen Tod Friedrich von Tomberg. Hiermit beginnt die Linie Tomberg. Gerhards IV. Tochter Kunigunde heiratete Hermann von Einenberg. Dies stellte den Beginn der Linie Einenberg da. Die zweite Tochter Gerhards IV., Bonizetta, heiratete Dietrich von Schönberg. Die Ehe blieb kinderlos. Die weiteren Töchter Gerhards IV., Elisabeth und Margarethe, waren ins Kloster eingetreten und hatten dabei ihren Erbteil ausgezahlt bekommen. Johann von Landskron und Sophie von Fischenich hatten nur ein Kind, dass früh verstarb.[Anm. 57]
Bereits 1355, im Jahr vor dem Tod Johanns von Landskron, verlieh Kaiser Karl IV. dem Hause Landskron das Recht, die Landskron auch in weiblicher Linie zu vererben.[Anm. 58] Da die Todesumstände Johanns nicht bekannt sind, muss offenbleiben, ob diese Verleihung in Erwartung des Todes des letzten Sohnes geschah. 1357 legten Gerhard IV. und Beatrix testamentarisch fest, dass Kunigunde von Tomberg, Kunigunde von Einenberg und Bonizetta gleichberechtigt erben sollten.[Anm. 59] Im März 1366 folgte ein ausführliches Testament, dass das letzte vor dem Tode Gerhards 1370/71 sein sollte.[Anm. 60]
Aus diesem Testament wird deutlich, welche Ausdehnung die Herrschaft Landskron 1370 hatte. Die Orte Oberwinter, Birgel und Kirch-Daun (inklusive aller damit verbundenen Rechte), und das Lehen des Pfalzgrafen bei Rhein, erhielt Kunigunde vom Tomberg. Gerhard von Einenberg, Sohn der inzwischen verstorbenen Kunigunde von Einenberg, erhielt die Vogteien Nierendorf und Ödingen, die ein Lehen des Herzogs von Jülich waren. Ausgenommen war lediglich der Hof Kunigundes von Tomberg. Bonizetta erhielt die Dörfer Green und Lohrsdorf. Das Gut Königsfeld und die Burg Landskron wurden zwischen Gerhard von Einenberg, Friedrich von Tomberg und Dietrich von Schönberg (dieser erhielt allerdings Auflagen) geteilt. Ebenso wurde der gesamte weitere Besitz zwischen Bonizetta, Gerhard von Einenberg und Friedrich von Tomberg geteilt. Für den gemeinsamen Besitz der Burg Landskron, einer so genannten Gan-Erbschaft, legte Gerhard IV. im Testament Regeln fest. Zudem wurde festgelegt, dass die einzelnen Teile gleichwertig sein sollten. Gegebenenfalls sollten Korrekturen vorgenommen werden. Aufgrund dieser Regelung entbrach zunächst ein Streit zwischen den Erben, der jedoch rasch durch einen Schiedsspruch von mehreren lokalen Adligen beigelegt wurde.[Anm. 61] Mit dem Tod Bonizettas (ca. 1399) fiel der Schönberger Teil je zur Hälfte an die Tomberger und die Einenberger, da Bonizetta keinen Erben hinterließ.[Anm. 62]
0.7.7. Schluss
Mit der Teilung endete die herausragende Rolle der Herrschaft Landskron für die Region. Die Zugehörigkeit der Ländereien und Dörfer wechselte in den folgenden Jahrhunderten weiter und erst in der Moderne entstand mit dem Kreis Ahrweiler wieder ein Gebilde, welches zumindest ansatzweise der räumlichen Ausdehnung des Vorherigen entsprach. Die Burg Landskron gelangte nie wieder zu ihrer Bedeutung als Verwaltungssitz. Nach dem Aussterben der Gerharde in männlicher Linie wechselten die Besitzverhältnisse häufig, die Burg blieb jedoch immer im Besitz mehrerer Fürsten. Im 30-jährigen Krieg gewann sie als Garnison verschiedener Truppen erneut an Bedeutung. 1659 zerstörte ein Brand weite Teile der Anlage, die inzwischen größtenteils dem Herzog von Jülich gehörte. Dieser ließ in den Bau in den folgenden Jahren komplett abreißen.[Anm. 63]
Nachweise
Verfasser: Frederik Adams
Quellen:
- Frick, Hans / Zimmer, Theresia (Hrsg.): Quellen zur Geschichte der Herrschaft Landskron a.d. Ahr, Bd. 1. Bonn 1996 (Publikationen der Gesellschaft für Rheinische Geschichtskunde 56).
Literatur:
- Engelbert, Günther: Art. Landskron. In: Handbuch der Historischen Stätten Deutschlands 5 (1988), S. 195–196.
- Eulenstein, Julia: Territorialisierung mit dem Schwert? Die Fehdeführung des Trierer Erzbischofs Balduin von Luxemburg (1307/08–1354) im Erzstift Trier. Koblenz 2012 (Veröffentlichungen der Landesarchivverwaltung Rheinland-Pfalz, Bd. 115).
- Frick, Hans: Von der Lage und der Erbauung des Hauses Landskron. In: Heimatjahrbuch des Kreises Ahrweiler 3 (1956), S. 79-91.
- Nikolay-Panter, Marlene: Dienst und Herrschaft. Burg und Herrschaft Landskron vornehmlich im 14. Jahrhundert. In: Rheinische Vierteljahresblätter 69 (2005), S. 70–103.
- Schewe, Dieter: Geschichte Sinzigs und seiner Königspfalzen. Angelpunkte der Römer, Karolinger, Staufer zwischen Ober- und Niederrhein 40 bis 1257. Sinzig 2004.
- Schmickler, Andreas: Wie es 1206 zum Bau der Burg kam. In: Schmickler, Andreas: Burg Landskron Ahr. 800 Jahre Burganlage 1206 bis 2006. Bad Neuenahr-Ahrweiler 2006, S. 14–15.
- Schulz, K.: Art. Ministerialität, Ministerialen. In: LexMA 6 (1993), Sp. 636–639.
- Spieß, Karl-Heinz: Das Lehnswesen in Deutschland im hohen und späten Mittelalter. Stuttgart 32011.
Erstellt am: 30.01.2023
Anmerkungen:
- Schmickler 2006, S. 14. Zurück
- Schewe 2004, 283f und 330f; Schmickler 2006, S. 14. Zurück
- Ministeriale waren Dienstmänner eines Herrschers. Sie übernahmen Aufgaben in der Rechtsprechung, der Verwaltung (darunter auch die Kontrolle von Burgen, Siedlungen und Städten) und der Wirtschaft, insbesondere wenn der Herrscher selbst nicht vor Ort war. Der Schwerpunkt der Ministerialität lag im Hochmittelalter (Schulz 1993, Sp. 636ff). Zurück
- Schewe bezog die Urkunde aufgrund der Entstehungszeit auf Gerhard II. (Schewe 2004, S. 383). Hans Frick hingegen ging davon aus, dass es eine nachträgliche Kodifizierung eines bereits früher geschehenen Tauschs handelte und sie sich daher auf Gerhard I. bezieht (Frick/Zimmer 1996, S. 6). Zurück
- Siehe auch: Schulz 1993, Sp. 636ff. Zurück
- Frick 1956, S. 91. Zurück
- Quellen Nr. 6. Zurück
- u.a. Schmickler 2006, S. 15. Zurück
- Ob eine Belagerung militärisch möglich und/oder sinnvoll gewesen wäre, kann nicht beurteilt werden. Zurück
- Quellen Nr. 9 – Als nördliche Begrenzung des Gebietes kann man das Herrschaftsgebiet der Kölner Erzbischöfe annehmen, also etwa bis Remagen. Zurück
- u.a. Quellen Nr. 11–16 für die frühen 1220er Jahre. Zurück
- Quellen Nr. 27. Zurück
- Quellen Nr. 24. Zurück
- Schewe 2004, S. 383. Zurück
- Quellen Nr. 33. Zurück
- Schewe 2004, S. 385 – Hier allerdings fälschlicher Weise auf Gerhard II. bezogen! Zurück
- Quellen Nr. 39. Zurück
- Schewe 2004, S. 382. Zurück
- Quellen Nr. 44. Zurück
- Schewe 2004, S. 399ff. Zurück
- Ebd. S. 410 Zurück
- Ebd. S. 412. Zurück
- Quellen Nr. 55. Zurück
- Schewe geht davon aus, dass Gerhard II. sich vom König distanzierte, da er ihn finanziell ausnutze. Die Urkunde selbst sei aufgrund der ausnahmen weitestgehend inhaltslos. Schewe geht sogar so weit zu vermuten, dass die Gefangenschaft vorher abgesprochen gewesen sein könnte (Schewe 2004, S. 414). Nikolay-Panter hingegen spricht von einer „erzwungenen“ Vasalität Gerhards, der vorher „ein entschiedener Parteigänger der Staufer am Rhein“ gewesen sei. (Nikolay-Panter 2005, S. 76). Zurück
- Quellen Nr. 53. Zurück
- Quellen Nr. 57. Zurück
- Nikolay-Panter 2005, S. 76. Zurück
- Quellen Nr. 78. Zurück
- Schewe 2004, S. 387f. – Da oft ein einzelnes Lehen nicht für ein standesgemäßes Leben ausreichte, hatten viele kleinere Adligen viele Lehnsherrn. Das dadurch entstandene Geflecht an Verpflichtungen wurde durch Treuevorbehalte in den Lehnseiden (etwa wie beim Lehnseid Gerhards II. an den Erzbischof) oder durch eine Entschädigung durch den unterstützen Herrn im Fall des Erfolgs der Fehde gelöst (Spieß 2011, S. 33ff). Zurück
- 1273 ist die letzte überlieferte Quelle mit seinem Namen. Die nächste Urkunde (1276) trägt bereits den Namen seines Sohns, Gerhard III. (Quellen Nr. 7). Zurück
- Quellen Nr. 121; Nikolay-Panter 2005, S. 78. Zurück
- Quellen Nr. 132. Zurück
- Quellen Nr. 162. Zurück
- Nikolay-Panter 2005, S. 77f. Zurück
- Ebd. Die einmal in den Quellen erscheinende Schwester Gerhards taucht beim Erbe nicht mehr auf, evtl. ist sie auch ins Kloster gegangen oder vorher verstorben (ebd.). Zurück
- Nikolay-Panter 2005, S. 77 und 81. Zurück
- Ebd., S. 79f. Zurück
- Ebd., S. 80; Mandat: Quellen Nr. 192. Zurück
- Der eigentliche Krönungsort Aachen, an dem Ludwig von Bayern gekrönt wurde, lag in jülichem Einflussgebiet und war daher für Friedrich von Österreich nicht zu erreichen (Nikolay-Panter 2005, S. 82) Zurück
- Ebd. S. 81f. Zurück
- Erstmalig am 18. März 1324 (mit Bezug auf bei Bacharach „angefangene Kontrakte“, dann am 13. April erneut, deutlich konkreter (Quellen Nr. 232 und 234) Zurück
- Quellen Nr. 318. Zurück
- Quellen Nr. 340. Zurück
- Nicolay-Panter 2005, S. 84f. Zurück
- Ebd. S. 85ff; zur Statthalterschaft: Quellen Nr. 298. Zurück
- Quellen Nr. 241 und 242. Zurück
- Eulenstein 2012, S. 3ff. Zurück
- Schaut man sich die Gegner Balduins an, fällt u.a. der Kölner Erzbischof auf (Ebd., insb. S. 148ff). Für Gerhard scheint es keine Probleme bedeutet zu haben, dass seine Lehnsherren miteinander im Konflikt lagen. Allerdings hatte diese Mittelposition der Gerharde auch Vorteile für die Erzbischöfe . So wurde vom Kaiser in einer Sühne 1338 bestimmt, dass die Schadensersatzforderungen Balduins gegen den Kölner Erzbischof Heinrich von drei Männern geprüft werden sollten: je einem Vertreter der Parteien und Gerhard als Obmann (Quellen Nr. 343). Zurück
- Nicolay-Panter 2005, S. 94f. – Der Trierer Erzbischof setzte sich allerdings für seinen Vasallen ein, da die Entweihung durch Simon vorangegangen sei und Gerhard daher von der Exkommunikation befreit werden solle (Quellen Nr. 281). Zurück
- Nicolay-Panter 2005, S. 98 – Vermutlich verfügten die Landskroner bereits früher über die Orte, allerdings wird es erst 1331 in den überlieferten Urkunden erwähnt. Zurück
- Quellen Nr. 305. Zurück
- Quellen Nr. 337. – Zumindest im vorliegenden Regest sind keine Dienstverpflichtungen genannt. Zurück
- Nicolay-Panter, S. 97ff. Zurück
- Ebd. Zurück
- Die genauen Umstände seines Todes sind nicht überliefert (ebd. S. 99f). – Auf die Erbfolge wird im folgenden Kapitel eingegangen. Zurück
- Ebd., S. 100f. Zurück
- Frick/Zimmer 1996, S. 26. Zurück
- Nikolai 2005, S. 99f; zum Erbrecht in weiblicher Linie: Quellen Nr. 144. Zurück
- Quellen Nr. 452. Zurück
- Quellen Nr 493. Zurück
- Quellen Nr. 519. Zurück
- Nikolay-Panter 2005, S. 103. Zurück
- Engelbert 1988, S. 195f. Zurück