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Pfalzgraf

Herrschaftstitel.

 

Das Wort "Pfalz" geht letztlich auf das lateinische Palatium zurück, den Namen eines der Hügel des alten Rom. Er wurde zunächst auf die dort befindliche Residenz der Kaiser übertragen, dann auch auf andere Herrschaftszentren des Imperium Romanum und seiner Nachfolgereiche. Im Frankenreich des 6. Jahrhunderts begegnet erstmals ein "Pfalzgraf" (comes palatii), dem die Verwaltung des königlichen Hofes oblag. Unter den karolingischen Herrschern stieg der Pfalzgraf am Hof zur höchsten Instanz für weltliche Angelegenheiten auf und erhielt insbesondere den Vorsitz im Pfalzgericht.

Im 9. Jahrhundert treten einerseits mehrere Pfalzgrafen gleichzeitig, anderseits besondere Pfalzgrafen in bestimmten Reichsteilen auf. Das ostfränkisch-deutsche Reich des 10. Jahrhunderts besaß je einen Pfalzgrafen bei jedem der großen "Stämme". Die sächsische und die bayerische Pfalzgrafschaft gingen nach 1179 in der Landgrafschaft Thüringen bzw. nach 1208 im Herzogtum Bayern auf, die schwäbische wurde nach 1268 zum leeren Titel; nur die fränkische oder lothringische entwickelte sich von einem königlichen Amt zu einem bedeutenden Fürstentum und Territorium.

 

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