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Der Schinderhannes als Medienereignis

von Wolfgang Dobras

Der Inhalt des Lebens eines Räubers, wie Schinderhannes ist, verdient gewiß nicht aufbewahrt zu werden, und bietet auch kein besondres Interesse dar, welches ihm nur der romanenhungrige, durch Ritter-Blut- und Mordgeschichte genährte Geschmak unsres Zeitalters augenbliklich leiht. Diese Zeilen, auf dem Höhepunkt des Prozesses gegen den Schinderhannes im November 1803 in der Mainzer Zeitung veröffentlicht, stammten von keinem geringeren als dem Redakteur der Mainzer Zeitung selbst, Johannes Weitzel. Mochte sich Weitzel auch noch so sehr von der Sensationsgier und dem Vergnügen der breiten Masse und damit von dem Geschmack des überwiegenden Teils seines Lesepublikums absetzen, war er in seinen Artikeln doch nicht weniger von der Person des Schinderhannes fasziniert, wenn auch aus anderen Motiven. Ähnlich wie Friedrich Schiller, der in seiner Erzählung "Der Verbrecher aus verlorener Ehre" am Beispiel des Sonnenwirts die Triebfedern verbrecherischen Tuns erforscht hatte, interessierten Weitzel das Seelen- und Gefühlsleben des Schinderhannes, das Warum und Wie seiner Taten, nicht die Taten an sich. Aus welchen Gründen auch immer, der Schinderhannes übte schon zu Lebzeiten eine erstaunliche Anziehungskraft auf die Menschen aus, eine Anziehungskraft, die sich nach seiner Guillotinierung am 21. November 1803 in Mainz noch derart steigerte, dass er in den nächsten zwei Jahrhunderten zur wohl bekanntesten Räuberfigur Deutschlands avancieren sollte. Bis heute bleibt die brennende Frage, wie ein gewöhnlicher Verbrecher eine derartige Popularität gewinnen konnte.

Abb. 1: Stiefelschlacht

Gewiss hatte sich der vor 1780, vermutlich 1777 als Sohn eines Abdeckers geborene Schinderhannes durch seine Taten eine gewisse charismatische Aura erworben[Anm. 1]: Dreimal war ihm unter teilweise spektakulären Umständen die Flucht aus dem Gefängnis gelungen, in Kirn, Saarbrücken und Simmern; sein „Talent“ brachte ihm die Achtung älterer erfahrener Räuber ein, die sich bei den verschiedenen Raubzügen – in immer unterschiedlicher personeller Konstellation – seiner Führung unterordneten. Die „Ruhmsucht“, wie Schinderhannes später in seinem Gnadengesuch an Napoleon schreiben sollte, verleitete ihn auch dazu, mit seiner Macht zu spielen und sich in seiner Hybris als König des Soonwalds zu gerieren, und gipfelte darin, dass er zu Griebelschied einen öffentlichen Tanz-Ball veranstaltete. Gerade die letztgenannte Begebenheit führt im Kern vor Augen, dass der Schinderhannes mit einer gewissen Duldung seines Tuns durch die ländliche Bevölkerung rechnen konnte. Es ist erschreckend zu sehen, wie die Räuber manche Überfälle, insbesondere auf die Häuser von Juden, ausführen konnten in dem sicheren Vertrauen, dass die restliche Dorfbevölkerung ihren Mitbürgern nicht zu Hilfe kam. Das hatte nichts mit einer antisemitischen Haltung des Schinderhannes zu tun, wohl aber mit einer latent judenfeindlichen Stimmung in der Bevölkerung, die sich der Schinderhannes zunutze machte. Diese Sicherheit, die der Schinderhannes auf dem Höhepunkt seines Treibens in den Jahren 1800 und 1801 zur Schau trug, äußerte sich auch in angeblichen Schelmenstreichen, die jedoch oft nicht mehr als ins Komische gewendete fehlgeschlagene, letztendlich aber zutiefst menschenverachtende Aktionen der Bande waren. Als bekannteste Geschichte gilt die Stiefelschlacht, die in ähnlicher Form schon bei Till Eulenspiegel überliefert ist: Im Frühjahr 1800 überfiel Schinderhannes bei Schloß-Böckelheim eine Gruppe Bauern und jüdischer Händler. Aus Enttäuschung, dass ihre Opfer nichts bei sich trugen, ließen die Räuber diese ihre Schuhe ausziehen und auf einen Haufen werfen, natürlich nicht ohne die Schuhe vorher genau nach Wertsachen untersucht zu haben. Bevor sie den Schauplatz wieder verließen, delektierten sich Schinderhannes und seine Komplizen noch daran, wie sich die Überfallenen um die besten Schuhe prügelten (Abb. 1). Dieses verharmlosende Bild eines witzigen Räubers darf aber keinesfalls darüber hinwegtäuschen, mit welcher Brutalität der Schinderhannes normalerweise bei seinen Raubzügen vorging: So hatte er keine Skrupel, seine Opfer mit dem Gewehrkolben niederzuschlagen oder ihnen eine Kerze unter den Arm zu halten, damit sie preisgaben, wo sie ihr Geld versteckt hatten. Gerade dieses letztere grausame Vorgehen sollte im Prozess 1803 das Todesurteil des Schinderhannes endgültig besiegeln.

Abb 2: Porträt

Zur Festnahme des Schinderhannes war es gekommen, weil der Fahndungsdruck sowohl der linksrheinischen französischen als auch der rechtsrheinischen deutschen Behörden seit 1801 deutlich zugenommen hatte. Insbesondere das vom Mainzer Präfekten Jeanbon St. André Anfang April 1802 in Mainz errichtete Kriminalspezialgericht konnte sehr schnell erste Erfolge gegen die Bande verbuchen und zwang den Schinderhannes, ins vermeintlich sichere rechtsrheinische deutsche Gebiet auszuweichen. Dort wurde er jedoch Ende Mai mit seiner Geliebten Juliana Bläsius eher zufällig verhaftet und von den deutschen Behörden Mitte Juni 1802 über Frankfurt an die französische Justiz nach Mainz ausgeliefert. In Mainz hatte man bis dato vom „Verbrecherhauptmann“ nur vom Hörensagen gehört: Keiner der Bürger war Opfer der Bande geworden, dafür lag deren Aktionsradius zu weit nördlich. Die Stadt war zunächst um eine Attraktion reicher, auch durchaus im touristischen Sinne. So ließen sich im Sommer 1802 verschiedene durch Mainz reisende Leute von Rang den Schinderhannes im Holzturm vorführen, darunter zum Beispiel die Herzogin Anna von Kurland. Was die Menschen dazu trieb, den Schinderhannes zu besichtigen, war vor allem die Frage, ob seine Physiognomie seinen Charakter widerspiegelte. So wundert es nicht, dass der Mainzer Maler Karl Matthias Ernst genau aus diesem physiognomischen Interesse Gouachen vom Schinderhannes und seinen Komplizen anfertigte (Abb. 2). Er hatte dafür allerdings auch einen Auftrag vom Präsidenten des Kriminalspezialgerichts Georg Friedrich Rebmann, war die französische Justiz doch daran interessiert, diesen außergewöhnlichen Fall auch im Bild zu dokumentieren.

Überhaupt war der französische Staat von Anfang an gewillt, die Popularität des Schinderhannes zu nutzen, um an diesem Fall die Effizienz, aber auch die Fortschrittlichkeit und Modernität seiner Justiz zu demonstrieren. Nicht der Räuber sollte berühmt werden, sondern der Prozess. Diese staatstragende Sicht zu vermitteln, war Aufgabe des offiziellen Presseorgans Napoleons, des in Paris erscheinenden Moniteur. So hob die Zeitung in ihren Berichten über den Schinderhannes zum Beispiel kurz nach dessen Überführung nach Mainz hervor, das Mainzer Spezialgericht sei voll und ganz bei der Arbeit.

Bis zum Ende des Jahres 1802 gelang es dem Mainzer Gericht in der Tat, an die 100 Verdächtige dingfest zu machen und in Mainz zu inhaftieren. Gegen 68 von ihnen wurde nach Abschluss der Voruntersuchungen Anklage erhoben, und allein von der Zahl her eignete sich der Fall Schinderhannes also für einen großen Prozess, an dem sich eindrucksvoll die Errungenschaften der französischen Revolution vorführen ließen – Errungenschaften, die bis heute unser Rechtssystem bestimmen: Dazu zählten die Abschaffung der Folter und die freie Wahl eines Anwalts durch die Angeklagten sowie das Prinzip der Öffentlichkeit und Mündlichkeit, so dass Zuschauer und Presse dem Hauptverfahren im kurfürstlichen Schloss beiwohnen konnten. Der Prozessauftakt am 24. Oktober 1803 wurde daher mit entsprechend großem Pomp inszeniert: Die Gefangenen defilierten – alle durch eine lange Kette miteinander verbunden und von Soldaten und Nationalgendarmen bewacht – durch ein Spalier unzähliger Neugieriger zum Schloss. Alle Angeklagten waren in einem ordentlichen Zustand und teilweise in neuen Kleidern, die der Mainzer Bürgermeister Macké in einer Eilaktion kurz vor Prozessbeginn hatte besorgen müssen. Die Kritik an den Verhältnissen in den Mainzer Gefängnissen sollte damit zum Verstummen gebracht werden.

Schinderhannes hat in diesem – von den Medien mitinszenierten und in die breite Öffentlichkeit transportierten – Gerichts-Drama seine Rolle hervorragend gespielt. Schon während der Voruntersuchungen hatte er sich äußerst kooperativ gezeigt und war auf die 565 Fragen, die ihm Untersuchungsrichter Wilhelm Wernher bei 54 Verhören stellte, weitgehend geständig gewesen in der Hoffnung, dadurch seinen Kopf retten zu können. Als Schinderhannes am 18. März 1803 sein Geständnis, Skizze meines Lebens überschrieben, zu Protokoll gab, stellte er sich sehr geschickt als Opfer seiner schlechten Erziehung und der sozialen Umstände dar. Damit entsprach er dem fortschrittlichen, die sozialpsychologischen Aspekte berücksichtigenden Denken der kriminalpolitischen Aufklärer der Zeit, die das Böse im Menschen nicht aus dessen negativen Anlagen, sondern aus deren widrigem gesellschaftlichen Umfeld erklärten. In ihren Augen sollte der Verbrecher daher auch nicht als Bösewicht, sondern als Unglücklicher bezeichnet werden, dem die Chance einer Versöhnung mit der bürgerlichen Gesellschaft einzuräumen war. Genau dies hat auch der Schinderhannes kurz vor Beginn des öffentlichen Prozesses versucht: In einem Gnadengesuch schlug er dem Ersten Konsul Napoleon vor, ihn als Soldat im Krieg Frankreichs gegen England einzusetzen, damit er sich als nützliches Glied der Gesellschaft erweisen könne. Schon Schillers "Verbrecher aus verlorener Ehre" hatte seinem Landesherrn den Opfertod auf dem Schlachtfeld angeboten.

Abb. 3: Familienidylle

Im Prozess selbst, während des Schauspiels des öffentlichen Verhörs im berstend vollen kurfürstlichen Schloss, gab sich Schinderhannes selbstbewusst, ja geradezu heiter und präsentierte sich als Mann von Ehre, der in den Verhandlungen vor den Richtern als wahrheitsliebender und verantwortungsbewusster Bandenchef auftrat. Auch hier arbeitete er mit den Richtern zusammen, leugnete nicht die ihm vorgeworfenen Taten und forderte sogar seine Mitschuldigen auf, die Wahrheit zu sagen. Waren die Zeitungen zum Zeitpunkt der Verhaftung des Schinderhannes 1802 noch bemüht gewesen, jeglicher Heroisierung des Schinderhannes entgegenzuwirken, so zeigten sie sich nun von dessen Auftreten vor Gericht durchaus beeindruckt und attestierten ihm einen nicht alltäglichen Charakter. Vor allem erregte Schinderhannes durch seine große Sorge um das Schicksal seiner Geliebten und ihres gemeinsamen, im Gefängnis geborenen Sohnes Mitleid. Diese Empfindungen fasste insbesondere der Redakteur der Mainzer Zeitung Johannes Weitzel in Worte. Was Weitzel anmahnte, Rührung über das Schicksal der Familie sowie Belehrung über Tugend und Verbrechen, setzte der Maler Karl Mathias Ernst in einem Kupferstich kongenial um, den er – sozusagen als "Bildreporter" (Armin Peter Faust) – massenhaft kurz vor der Hinrichtung auf den Markt brachte (Abb. 3): Der Stich zeigte den Schinderhannes und seine Geliebte als Familie vereint mit ihrem Baby. Das Familienidyll, lediglich durch die Kette an Schinderhannes' rechtem Arm leicht getrübt, trieb Ernst auf die Spitze, indem er das Motiv der heiligen Familie profanierte: Schinderhannes zeigt mit dem Finger auf seinen Sohn, der von Juliana Bläsius gestillt wird. Um die Zumutung zu mildern, wurde die Geliebte mit Rücksicht auf die bürgerliche Moral als "sa femme" tituliert.

Das Schicksal des Schinderhannes und seiner Familie ließ Weitzel sogar über das Problem der Unvereinbarkeit von Gerechtigkeit und Menschlichkeit in der Mainzer Zeitung räsonnieren und folgende Frage stellen: Darf nicht selbst das Herz des Richters noch für den Verworfenen fühlen, wenn ihn auch seine Zunge mit der Sprache des Gesetzes verdammt? Doch Weitzel war sich natürlich auch im Klaren, dass die Gerechtigkeit eine Begnadigung nicht zuließ, und Schinderhannes selbst dürfte wohl kaum daran gezweifelt haben, dass er allein für die Beteiligung an drei Morden und Totschlag in zwei Fällen die Todesstrafe zu gewärtigen hatte.

Vielleicht hat der Schinderhannes bis zuletzt noch auf die Begnadigung durch Napoleon gehofft. Gerade weil das Urteil vorauszusehen war, hatte er sein Gesuch ja noch vor Prozessbeginn eingereicht. Offiziell wurde die Entscheidung aus Paris jedoch nie verkündet. In der Literatur ist daher bislang immer gemutmaßt worden, das Gnadengesuch des Schinderhannes sei nur pro forma abgefasst, aber nie nach Paris abgesandt, der Schinderhannes somit getäuscht worden. Aus Pariser Justizakten geht allerdings eindeutig hervor, dass das Gesuch von einer dafür zuständigen Kommission Mitte November tatsächlich bearbeitet und in einer abschließenden Sitzung von Napoleon und dem Justizminister am 23. November 1803 abgelehnt wurde. Der Bescheid wurde am darauffolgenden Tag an das Mainzer Kriminalgericht versandt. Nur: Zu diesem Zeitpunkt waren Johannes Bückler und 19 seiner Komplizen seit drei Tagen tot, denn ihre Guillotinierung war bereits am 21. November vollzogen worden[Anm. 2]. Die Geschichte entbehrt insofern der Tragik, weil das Schreiben aus Paris, auch wenn es vor dem 21. November eingetroffen wäre, keine Auswirkung auf das Schicksal der zum Tode Verurteilten gehabt hätte. Unabhängig von Paris wollte das Mainzer Gericht offensichtlich vollendete Tatsachen schaffen. In diesem Zusammenhang verdient eine Notiz im "Hamburgischen unparteiischen Correspondenten" besondere Beachtung, hieß es dort doch im Hinblick auf die unmittelbar bevorstehende Hinrichtung, diese sei zur Beruhigung des Volks (…) notwendig. Als Begründung führte die Zeitung an, dass ansonsten viele Bauern nicht gegen Schinderhannes ausgesagt hätten aus Furcht, er könnte seine Freiheit wieder erlangen und sich dann an ihnen rächen[Anm. 3].

So wirft die schnelle Exekution des Urteils durch das Mainzer Gericht, ohne die Entscheidung Napoleons abzuwarten, aus heutiger Sicht einen Schatten auf den Prozess. Dagegen gab der letzte Akt des Verfahrens, nämlich der Vollzug der Todesstrafe, der französischen Justiz nochmals Gelegenheit, auch hier ihre Fortschrittlichkeit zu zeigen. Die Französische Revolution hatte die Gleichheit aller zum Tode Verurteilten und damit die Gleichheit der Art der Todesstrafe zum Grundsatz erhoben. Die Einführung der Guillotine bedeutete nicht nur eine Vereinheitlichung der Todesstrafe, sondern auch eine Humanisierung, verminderte sie doch aufgrund der technischen Präzision das physische Leid der Verurteilten. Schinderhannes hat diese Tatsache während des Prozesses sogar selbst zum Ausdruck gebracht. Er fürchtete nämlich, durch Rädern hingerichtet zu werden, wie es im alten Recht für seine Vergehen vorgesehen war. Erleichtert reagierte er, als er vom Gerichtspräsidenten erfuhr, dass er keinen anderen Tod als den unter der Guillotine zu fürchten habe.

Abb. 4: Hinrichtung

In gewisser Weise erstreckte sich die Kooperation des Schinderhannes also bis in den Tod (Abb. 4). Bis zur letzten Sekunde seines Lebens spielte Schinderhannes seine Rolle perfekt und fand in Weitzel einen Journalisten, der ihn entsprechend in Szene setzte. Folgt man Weitzels Bericht in der Mainzer Zeitung, so enttäuschte Schinderhannes auch am Tag der Guillotinierung, dem 21. November 1803, die Erwartungen des Publikums nicht: Durch seine letzten Worte auf dem Schafott – ich sterbe gerecht, aber zehn meiner Kameraden verlieren das Leben unschuldig – übernahm er die moralische Verantwortung für sein Tun und bezeugte für sich den gebührenden Respekt gegenüber dem Gesetz. Genau diese Dimension tragischer Größe zu vermitteln, gelang Weitzel mit seinem Artikel über die Hinrichtung, der ein reichsweites Echo fand und in Hamburg genauso wie in Wien rezipiert wurde.

So haben der Schinderhannes und die Medien – unzählige Zeitungsartikel, Flugschriften, Biographien, Lieder, Stiche etc. – im Wechselspiel dafür gesorgt, dass die Rede vom Schinderhannes nicht verstummt ist und er ein fester Bestandteil unseres kollektiven Gedächtnisses geworden ist. Weitgehend unabhängig von den Tatsachen, die die Geschichtswissenschaft zutage gefördert hat, wird die Diskussion um seine Person wohl immer kontrovers geführt werden. Dass es sehr wohl noch neue Quellen zu entdecken und damit neue Erkenntnisse zum Leben von Deutschland populärsten Räuber zu gewinnen gibt, hat sich gerade in jüngster Zeit gezeigt[Anm. 4]. Denn nach wie vor gilt das von Helmut Mathy vor einem Vierteljahrhundert geprägte Dictum "Schinderhannes und kein Ende".

Anmerkungen:

  1. Zu den Taten des Schinderhannes siehe die 1803 gedruckte, umfangreiche Dokumentation des Mainzer Kriminalspezialgerichts, ediert als CD-ROM von Udo Fleck, Die Mainzer Voruntersuchungsakten gegen die Schinderhannes-Bande [Elektronische Ressource], Trier 2003. Zurück
  2. Siehe hierzu Wolfgang Dobras und Ramona Göbel, Das Gnadengesuch des Schinderhannes an Napoleon, in: Mainzer Zeitschrift 100 (2005), S. 191-196. Zurück
  3. Staats- und Gelehrte Zeitung des hamburgischen unpartheyischen Correspondenten Nr. 188 vom 25. November 1803. Zurück
  4. Zu verweisen ist insbesondere auf die noch nicht veröffentlichte juristische Dissertation von Mark Scheibe, Der Fall Johannes Bückler, genannt Schinderhannes, und die Strafjustiz in Mainz und Frankfurt/M. 1796-1803, Mainz 2008. Zurück